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Zweckbindung der Entflechtungs- und Regionalisierungsmittel für

Als pdf: 20/2100 | Zweckbindung der Entflechtungs- und Regionalisierungsmittel für (Anträge)


BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2100
20. Wahlperiode 08.11.11
Antrag
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse, Christoph Ahlhaus, Thilo Kleibauer,
Hans-Detlef Roock, André Trepoll (CDU) und Fraktion
zu Drs. 20/1968
Betr.: Zweckbindung der Entflechtungs- und Regionalisierungsmittel für
Hamburg sichern
Ab dem Jahr 2014 soll die Zweckbindung der Mittel nach dem Entflechtungsgesetz für
den Verkehr voraussichtlich entfallen. Eine Überprüfung der Regionalisierungsmittel
steht ab 2015 an. Es ist bisher noch nicht geklärt, inwieweit es eine Neuverteilung der
Fördermittel geben soll.
In Zeiten knapper Kassen ist es jedoch besonders wichtig, mit jedem eingesetztem
Euro der öffentlichen Hand eine möglichst große Wirkung zu erzielen.
Hierbei sollte Berücksichtigung finden, dass Verkehrsprojekte in Ballungsräumen in
der Regel ein wesentlich höheres Kosten-Nutzen-Verhältnis haben als in ländlichen
Regionen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass bundesweit die Entflechtungs- und Regionalisierungsmittel nicht
mehr vorwiegend nach Länderquote, sondern nach verkehrlichen Nutzenaspekten
verteilt werden.