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Erfolge des Familien-Interventions-Teams (FIT)

Als pdf: 18/5892 | Erfolge des Familien-Interventions-Teams (FIT) (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/5892
Neufassung 27. 03. 07

Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse, Stefanie Strasburger, Karen Koop, Bettina Bliebenich, Lars Dietrich, Egbert von Frankenberg, Lydia Fischer (CDU) und Fraktion vom 27.02.07 und

Antwort des Senats

Betr.: Erfolge des Familien-Interventions-Teams (FIT) Das Familien-Interventions-Team (FIT) wurde am 1. Januar 2003 als Einrichtung zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität geschaffen und koordiniert als zentrale Institution das Vorgehen der Jugendhilfe bei kriminellem Verhalten von Minderjährigen. Dem FIT werden von Seiten der Polizei diejenigen Minderjährigen gemeldet, bei denen anlässlich von Straftaten besondere Gefährdungen bestehen. Eine derart zentrale Kontrolle und Vorgehensweise existierte bis zur Gründung des FIT nicht, da die auffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen den einzelnen Bezirken gemeldet wurden. Seit 2003 werden die FIT-Mitarbeiter bei schwerwiegenden Fällen (unmittelbaren Kindeswohlgefährdungen) nun unverzüglich selbst tätig und leiten weniger dringenden Fälle den örtlich zuständigen Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Bezirksämter zu. Mittlerweile garantieren die FIT-Mitarbeiter dafür, dass bereits nach 72 Stunden der Meldung eines straffälligen Jugendlichen ein Kontakt mit der Familie hergestellt wird, um über notwendige Maßnahmen zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Fälle wurden dem FIT seit seiner Gründung von welchen Institutionen gemeldet? Um welche Delikte handelt es sich bei diesen Meldungen? (Bitte Auflistung nach Jahren, Alter des Jugendlichen und Art des Delikts.)

Die Meldungen (Fälle) an das Familieninterventions-Team (FIT) erfolgen überwiegend durch die Polizei. Vereinzelt melden die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) oder die Jugendgerichtshilfe Minderjährige an das FIT. Die Zuordnung der Merkmale „Alter des Minderjährigen“ und „Deliktart“ nach Jahren ist nicht möglich. Die Datenbank lässt keine Verknüpfungen bei der Auswertung zu. Anlage 1 enthält daher eine Übersicht über die Anzahl der Delikte nach Jahren sowie eine Übersicht über die Delikte nach Altersverteilung. 2. Mit wie vielen Jugendlichen hat sich das FIT seit seiner Gründung befasst? (Bitte Auflistung nach Jahren und Alter des Jugendlichen.)

Das FIT hat sich seit seiner Gründung mit insgesamt 2252 Minderjährigen befasst1.

1 In den ersten Jahren des FIT hat die Polizei einige Gefährdungsmeldungen über jüngere Kinder an das FIT geleitet, die dann zuständigkeitshalber umgehend an die ASD weitergeleitet wurden.


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Alter bis 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

2003 6 4 2 4 5 4 4 4 10 17 16 36 58 78 154 191 192 134 5 1 1 926

2004 5 3 2 1 1

2005 1

2006

Gesamt 12 4 5

1

7 6 5

1 2 3 9 13 23 31 73 102 132 135 99 2 1 637 2 3 4 11 4 19 40 67 67 80 44 8 4 3 359 3 6 6 18 26 33 60 61 74 35 2 3 3 330

5 8 19 36 46 81 134 224 383 451 481 312 17 9 7 2.252

3.

Mit wie vielen Minderjährigen hat sich das FIT seit seiner Gründung befasst, bei denen schwere Gewaltdelikte oder der Versuch schwerer Gewaltdelikte wie schwere/gefährliche Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung oder aber auch Verstöße gegen das Waffengesetz aktenkundig sind?

Das FIT hat sich seit seiner Gründung mit 1321 Minderjährigen befasst, deren Tatvorwürfe schwere Gewaltdelikte beinhalten. 4. Welche Hilfen zur Erziehung wurden durch das FIT seit seiner Gründung veranlasst? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bezirken und Maßnahmen nach KJHG (§ 28, 29, 30, 31, 33, 34, 35).)

Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Hilfen zur Erziehung, die das FIT in den Jahren 2003 bis 2006 bewilligt hat. Die Anzahl der Hilfen ist nicht identisch mit der der Anzahl der betreuten Minderjährigen, da für einen Minderjährigen in einem Jahr mehrfach verschiedene Hilfen angeboten werden können. Eine Zuordnung zu Bezirken ist, wie die Tabelle in der Anlage 2 zeigt, nur für die laufenden Fälle möglich. Dazu gehören auch Hilfen, die in den Vorjahren bewilligt wurden. Eine nachträgliche Zuordnung ist in der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten.

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5.

Welcher Prognoseinstrumente bedient sich das FIT für Kinder und Jugendliche, die sich selbst oder Dritte gefährden, wenn über die Art einer Maßnahme bzw. über eine geeignete stationäre, ggf. auch geschlossene Unterbringung entschieden werden soll?

Das FIT bedient sich entsprechend der Globalrichtlinie J 8/04 vom 1. Januar 2005 „Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ der Instrumente der Hilfeplanung. Diese werden bei schwierigen Einzelfällen durch eine psychologische Exploration der beiden psychologischen Fachkräfte des FIT ergänzt. Darüber hinaus setzt das FIT als Prognoseinstrumente Kriterien zur Problem-Gefährdungs-Ressourcen-Analyse in Anlehnung an das Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Evangelischen Bundesverbandes für Erziehungshilfe (EREV) „Wirkungsindikatoren messen“ (WIMES) ein. 6. Nach welchen Kriterien wird die Zuständigkeit des FIT oder des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) festgelegt?

Nachdem das FIT die Polizeimeldungen über besondere Gefährdungen (schwere und/oder häufige Tatvorwürfe) Minderjähriger erhalten hat, bewertet es die Meldungen umgehend aus der Sicht der Jugendhilfe und überprüft, ob eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung vorliegt. Trifft dieses zu, wird das FIT unverzüglich selbst tätig. Kriterien für die Übernahme der Zuständigkeit sind: • schwere Tatvorwürfe wie schwere Körperverletzung und vergleichbare Tatvorwürfe gegen das Leben sowie Tatvorwürfe gegen die sexuelle Selbstbestimmung, • schwerer Diebstahl, Raub oder räuberische Erpressung • und Tatvorwürfe gegen die persönliche Freiheit, insbesondere wenn, – diesen „besondere kriminelle Energie“ wie intensive Planung, Serienmäßigkeit, besondere Brutalität und bzw. oder Gruppenbildung zugrunde liegt, – verfestigte Verhaltensmuster z. B. durch Wiederholung erkennbar sind und bzw. oder – ein wirksamer erzieherischer Einfluss der Sorgeberechtigten nicht mehr gegeben erscheint oder tatsächlich nicht gegeben ist. Die weniger dringenden Fälle werden umgehend dem örtlich zuständigen ASD zugeleitet. 7. Wie viele dem FIT gemeldete Fälle wurden an den ASD weitergeleitet? (Bitte Auflistung nach Jahren.)

Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht über die Anzahl der Meldungen (Fälle), die bei FIT eingegangen sind und bearbeitet wurden sowie die Anzahl der Meldungen, die an den ASD abgegeben wurden.
2003 Anzahl der Polizeimeldungen an FIT Anzahl der durch FIT bearbeiteten Meldungen Anzahl der durch ASD bearbeiteten Meldungen 1.991 2004 2.011 2005 1.858 2006 1.771 Gesamt 7.631

1.321 (66 %) 1.478 (73 %) 1.301 (70 %) 1.395 (79 %) 5.495 (72 %)

670 (34 %)

533 (27 %)

557 (30 %)

376 (21 %)

2.136 (28 %)

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8.

Wie viele stationäre Unterbringungen bei Trägern mit Sitz in Hamburg wurden durch das FIT seit seiner Gründung verfügt? Wie viele stationäre Unterbringungen außerhalb Hamburgs wurden durch das FIT im gleichen Zeitraum verfügt? (Bitte Auflistung nach Jahren.)

In der folgenden Tabelle werden, ausgehend von den laufenden Fällen2 (Stichtag 14. März 2007), die stationären Hilfen nach Jahren und dem Trägersitz aufgeführt.
Rechtsgrundlage 2003 § 34 SGB VIII § 34 SGB VIII i. V. m. § 1631 b BGB 2004 § 34 SGB VIII § 34 SGB VIII i. V. m.§ 1631 b BGB 2005 § 34 SGB VIII § 34 SGB VIII i. V. m. § 1631 b BGB 2006 § 34 SGB VIII § 34 SGB VIII i. V. m. § 1631 b BGB 2007 § 34 SGB VIII § 34 SGB VIII i. V. m. § 1631 b BGB Träger mit Sitz in Hamburg 13 6 30 13 63 14 37 6 7 0 Träger ohne Sitz in Hamburg 8 0 29 1 58 2 80 2 13 0

9.

In wie vielen Fällen hat das FIT eine Vormundschaft übernommen und für welchen Zeitraum?

Insgesamt wurde bei 48 Minderjährigen, die in Zuständigkeit des FIT sind bzw. waren, die Pflegschaft bzw. Vormundschaft im Sachgebiet „Amtsvormundschaften“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) übernommen. Aktuell sind 25 Fälle in der Zuständigkeit. 23 Pflegschaften/Vormundschaften wurden inzwischen beendet: • In drei Fällen bestand die Pflegschaft/Vormundschaft weniger als ein halbes Jahr und wurde durch eine Entpflichtung beendet. • In einem Fall bestand die Pflegschaft/Vormundschaft weniger als ein Jahr und wurde an ein anderes Jugendamt abgegeben. • In zwei Fällen bestand die Pflegschaft/Vormundschaft zwischen einem und zwei Jahren und wurde an andere Jugendämter abgegeben. • In einem Fall bestand die Pflegschaft/Vormundschaft länger als zwei Jahre und wurde an ein anderes Jugendamt abgegeben. 10. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit mit dem ASD? Die Zusammenarbeit des FIT mit den ASD wird in der Dienstvorschrift „Aufgabenwahrnehmung durch das Familieninterventions-Team und die bezirklichen Jugendämter bei Kenntnis über unmittelbare Kindeswohlgefährdungen Minderjähriger“ vom 17. September 2003 geregelt. Das FIT und der ASD werden in der Dienstvorschrift zur Kooperation verpflichtet, die im Wesentlichen folgende Punkte regelt: • Alle vorliegenden Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine Fallbearbeitung des FIT erforderlich sind. • Eine Klärung und Absprache über die Fallübergabe zu treffen.

2 Für die beendeten bzw. an den ASD abgegebenen Fälle ist rückwirkend keine Zuordnung der Träger möglich. Diese Merkmale werden statistisch nicht erfasst.

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• Eine Klärung und Absprache über eine gemeinsame Fallbearbeitung zu treffen, wenn der ASD in der Familie der bzw. des Minderjährigen für weitere Minderjährige tätig ist. 11. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe? Das FIT ist angewiesen, in jedem Einzelfall mit den Einrichtungen und Diensten zusammenzuarbeiten, die für die Hilfeplanung und Betreuung des Minderjährigen von Bedeutung sind. Das FIT hat mit der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung), der Jugendgerichtshilfe und dem Jugendpsychiatrischen Dienst Kooperationsvereinbarungen getroffen. 12. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das FIT derzeit und wie hat sich der Personalbestand seit Gründung entwickelt? (Bitte Auflistung nach Jahren.) Zur derzeitigen Mitarbeiterzahl und zur Entwicklung des Personalstandes seit Gründung des FIT vergleiche nachstehende Tabelle:
Stichtag 01.01.2003 01.01.2004 01.01.2005 01.01.2006 01.01.2007 Stellen 8,25 13,25 25,50 25,38 25,38 Mitarbeiter/-innen 8 30 29 26 29

13. Über welchen Erfahrungshintergrund und über welches Qualifikationsprofil verfügen die FIT-Mitarbeiter im Einzelnen? Neben der Leitungskraft haben die Fachkräfte folgende Qualifikation: • 2 Diplom-Psychologinnen, • 3 Diplom-Pädagogen, • 15 Diplom-Sozialpädagogen und • 3 Angestellt in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen. Sechs Fachkräfte haben mehrjährige Zusatzausbildungen in systemischer Familientherapie, systemischer Kinder- und Jugendtherapie und Psychodrama. Darüber hinaus haben zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fortbildungen z. B. zu den Themen „Sexueller Missbrauch“, Führungsqualifikation, Problemanalysen, Deeskalationstraining und professionelle Gesprächsführung teilgenommen.

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Anlage 1
Deliktbezeichnung Brandstiftung Einfache, fahrlässige Körperverletzung Einfacher Diebstahl, Unterschlagung Fahren ohne Führerschein Gefährliche und schwere Körperverletzung Körperverletzung mit Todesfolge Haus-/Landfriedensbruch Leistungserschleichung Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung Raub, räuberische Erpressung Rauschgiftdelikte Sachbeschädigung Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, mit Waffen Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung Totschlag, Straftaten gegen das Leben Verstöße gegen das Waffengesetz Bildung kriminelle Vereinigung, bewaffnete Gruppe sonstige Straftaten Straftat nicht präzisiert Keine Straftat Summe: 55 30 173 2.053 32 31 72 353 38 68 457 19 2 4 2003 5 126 407 13 168 2004 17 139 290 17 248 1 41 23 71 428 38 104 377 31 3 20 1 59 8 106 2.022 2005 4 158 346 5 305 1 44 45 63 298 49 96 292 20 2 17 1 109 2 35 1.892 33 50 64 271 49 96 307 64 4 28 7 94 2 6 1773 7.740 2006 10 150 282 4 252

6


2003

17 18 19 20 1 1 1

1

13 37 1 24 3 6 13 53 8 5 48 1

1

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Altersverteilung Deliktbezeichnung Gesamt 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Brandstiftung 5 1 1 11 1 Einfache, fahrlässige Körperverletzung 126 1 2 2 10 6 9 26 25 31 Einfacher Diebstahl, Unterschlagung 407 1 5 18 11 32 48 45 51 75 83 Fahren ohne Führerschein 13 3 6 3 Gefährliche und schwere Körperverletzung 168 1 2 2 1 5 12 11 32 29 48 Haus-/Landfriedensbruch 32 111 1 1 1 0 4 10 Leistungserschleichung 31 1 3 4 4 13 Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung 72 212 3 6 7 16 22 Raub, räuberische Erpressung 353 1 1 4 8 18 33 55 90 89 Rauschgiftdelikte 38 2 9 13 6 Sachbeschädigung 68 121 1 2 12 22 22 Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, mit Waffen 457 4 2 4 28 31 50 76 96 117 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 19 12 2 10 21 Totschlag, Straftaten gegen das Leben 2 2 Verstöße gegen das Waffengesetz 4 1 1 1 sonstige Straftaten 55 1 1 2 6 15 21 Straftat nicht präzisiert 30 1 1 3 1 10 6 6 Keine Straftat 173 6 5 2 4 8 4 2 2 7 5 7 5 16 11 22 35 27 Summe: 2.053

1 8 2 4

1 1

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7


8

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2004

Altersverteilung Deliktbezeichnung Gesamt 0 2 3 4 5 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Bildung kriminelle Vereinigung, bewaffnete Gruppe 1 1 Brandstiftung 17 1 1 7 5 12 Einfache, fahrlässige Körperverletzung 139 2 3 4 8 14 21 31 32 24 Einfacher Diebstahl, Unterschlagung 290 1 1 4 5 23 39 47 65 59 45 1 Fahren ohne Führerschein 17 1 5 5 33 Gefährliche und schwere Körperverletzung 248 1 3 2 8 11 27 29 64 59 44 Haus-/Landfriedensbruch 41 3 7 7 14 9 1 Körperverletzung mit Todesfolge 1 1 Leistungserschleichung 23 1 2 1 7 10 2 Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung 71 15 5 14 23 14 9 Raub, räuberische Erpressung 428 2 10 12 30 60 106 106 99 3 Rauschgiftdelikte 38 11 14 6 10 6 Sachbeschädigung 104 2 2 5 7 21 31 16 20 Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, mit Waffen 377 1 3 11 33 63 80 113 72 1 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 31 1 127 6 4 91 Totschlag, Straftaten gegen das Leben 3 1 1 1 Verstöße gegen das Waffengesetz 20 11 5 3 64 sonstige Straftaten 59 1 10 16 18 14 Straftat nicht präzisiert 8 11 11 1 2 1 Keine Straftat 106 5 4 3 1 1 2 1 4 6 4 3 15 9 24 14 10 Summe: 2022

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2005

Altersverteilung Deliktbezeichnung Gesamt 0 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Bildung kriminelle Vereinigung, bewaffnete Gruppe 1 1 Brandstiftung 4 21 1 Einfache, fahrlässige Körperverletzung 158 1 3 5 3 7 22 34 17 30 34 2 Einfacher Diebstahl, Unterschlagung 346 1 1 2 7 14 30 64 68 101 50 61 1 Fahren ohne Führerschein 5 1 2 1 1 Gefährliche und schwere Körperverletzung 305 1 1 1 12 25 51 59 90 54 83 Haus-/Landfriedensbruch 44 3 5 3 10 17 6 Körperverletzung mit Todesfolge 1 1 Leistungserschleichung 45 2 8 22 10 2 1 Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung 63 21 5 10 9 19 15 2 Raub, räuberische Erpressung 298 2 1 5 37 44 70 87 47 32 Rauschgiftdelikte 49 1 8 10 18 12 Sachbeschädigung 96 1 3 14 24 13 20 18 3 Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, mit Waffen 292 1 1 1 1 2 12 29 75 96 69 5 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 20 1 1124 8 3 Totschlag, Straftaten gegen das Leben 2 11 Verstöße gegen das Waffengesetz 17 23 8 2 2 sonstige Straftaten 109 3 6 20 18 34 23 31 1 Straftat nicht präzisiert 2 1 1 Keine Straftat 35 1 1 1122 3394 7 1 Summe: 1.892

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10

2006 17 18 19 20 3 1 3 3 2 1 1 3 1 1 1 5 1 2

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27 56 1 49 13 15 11 54 16 18 71 3 1 3 2 1 6 24 6

Altersverteilung Deliktbezeichnung Gesamt 8 9 10 11 12 Bildung kriminelle Vereinigung, bewaffnete Gruppe 7 1 Brandstiftung 10 1 1 Einfache, fahrlässige Körperverletzung 150 4 1 6 11 Einfacher Diebstahl, Unterschlagung 282 1 1 2 17 Fahren ohne Führerschein 4 Gefährliche und schwere Körperverletzung 252 2 1 6 10 Haus-/Landfriedensbruch 33 1 Leistungserschleichung 50 1 Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung 64 11 4 Raub, räuberische Erpressung 271 1 1 3 15 Rauschgiftdelikte 49 Sachbeschädigung 96 16 Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, mit Waffen 307 17 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung 64 2 3 2 8 9 Totschlag, Straftaten gegen das Leben 4 Verstöße gegen das Waffengesetz 28 1 sonstige Straftaten 94 11 Straftat nicht präzisiert 2 Keine Straftat 6 12 Summe 1.773 13 14 15 16 3 1223 11 40 22 27 20 44 66 69 2 1 21 36 53 66 828 1 7 13 10 5 7 12 22 17 57 56 63 2 10 6 14 6 20 27 17 11 56 72 84 11 12 5 9 2 1 5367 6 22 18 16 2 2 1

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Minderjährige in Zuständigkeit des FIT

Geschlossene Unterbringung nach § 34 SGB VIII i.V. mit § 1631b BGB Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 Stationäre Unterbringung nach § 34 SGB VIII in offenen Heimen Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII Unterbringung in Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII Gesamt

Anzahl der durch FIT bewilligten Hilfen 2003 2004 2005 2006 15 15 13 7 4 31 27 16 5 7 20 22 82 198 210 231 10 5 10 20 2 76 100 103 101 9 41 38 50 1 1 1 202 399 422 448

Zuordnung der zurzeit laufenden Hilfen zu den bezirklichen Jugendämtern § 19 0 0 0 1 1 0 0 2 9 1 2 2 21 0 2 37 8 6 3 6 5 3 4 35 122 88 38 61 140 30 83 562 1 7 0 0 3 1 3 15 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32 0 0 0 0 2 0 0 2 § 33 1 1 0 0 0 0 0 2 § 35 9 6 2 4 20 1 7 49 § 34 57 55 19 31 101 17 64 344

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§ 42

§ 41

Bezirk Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt

5 2 2 0 7 1 0 17

9 5 0 3 10 2 3 32

§ 34/ § 1631b BGB 4 7 3 6 13 2 3 38

Anlage 2

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