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Blendattacken am Hamburger Flughafen

Als pdf: 20/393 | Blendattacken am Hamburger Flughafen (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/393
10.05.11

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 04.05.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Blendattacken am Hamburger Flughafen? Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung hat sich die Zahl der registrierten Blendangriffe mit Hochleistungslaserpointern auf Flugzeuge (sogenannte Blendattacken) von 117 im Jahr 2009 auf 388 im Jahr 2010 mehr als verdreifacht. Das Blenden von Flugzeugen und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Orientierung der Piloten bei wichtigen Flugvorgängen, insbesondere dem Landeanflug, stellt eine Lebensgefahr für Fliegende sowie Anwohner von Flughäfen dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Blendattacken auf Flugzeuge wurden in Hamburg innerhalb der letzten zehn Jahre registriert und wie verteilen sich diese über die einzelnen Jahre? Wurden Täter ermittelt (Angabe von Anzahl, Alter, Geschlecht) und was waren jeweils die Motive?

Laut Luftfahrt-Bundesamt sind innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt 16 Mel1 dungen über Blendattacken für Hamburg in der ECCAIRS -Datenbank des LuftfahrtBundesamtes geführt. Diese verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt: Jahr 2009 2010 2011 Meldungen 3 11 2

Für die Jahre 2000 bis 2008 sind in der Datenbank des Luftfahrt-Bundesamtes keine Meldungen über Blendattacken für Hamburg erfasst. In der ECCAIRS-Datenbank werden die offiziellen Störungsmeldungen der gemäß 2 3 OPS 1.420 und JAR-OPS seit Oktober 2009 meldepflichtigen deutsch operierenden Fluggesellschaften registriert. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Angriffe auf Luftfahrzeuge im Sinne der Fragestellung nicht gesondert statistisch erfasst.

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Das Luftfahrt-Bundesamt fungiert in diesem Zusammenhang als „Point of Contact” des ECCAIRS (European Coordination Centre for Accident and Incident Reporting Systems) in Deutschland. Verordnung (EG) Nummer 859/2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 3922/91 des Rates in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen (OPS 1) Bekanntmachung der Bestimmungen über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern (JAR-OPS 3 deutsch)

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Drucksache 20/393

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Gemäß einer internen Auswertung der für diese Delikte zuständigen Dienststelle des Landeskriminalamtes ist dort in den letzten zehn Jahren folgende Zahl von Fällen bearbeitet worden: Jahr 2002 – 2007 2008 2009 2010 2011 (Stand 04.05.2011) Fälle keine 1 13 28 7 Tatverdächtige 2 (männlich, 17 und 18 Jahre) 3 (männlich, alle 19 Jahre)

Bei den genannten Ermittlungsverfahren sind möglicherweise auch solche Fälle erfasst worden, bei denen nicht deutsch operierende Fluggesellschaften betroffen waren, die von der Pflicht zur Meldung betrieblicher Störungen an das Luftfahrt-Bundesamt ausgenommen sind, die Vorfälle über die Flugsicherung aber bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben. Zur abschließenden Klärung wäre eine aufwendige Einzelaktenauswertung mit Abgleich der in der Datenbank des Luftfahrtbundesamtes einlagernden Daten notwendig, die im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. In dem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2010, das sich gegen zwei männliche Beschuldigte richtete, von denen einer zur Tatzeit 17 Jahre alt und der andere zur Tatzeit 18 Jahre alt war, heißt es zur Motivation der beiden Angeklagten im Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-St. Georg: „Die beiden Angeklagten zielten vom Balkon aus mit dem Laser-Pointer zunächst auf Häuser und Bäume, schließlich auf den weit entfernten Hamburger Fernsehturm. Dieses Spiel wurde ihnen jedoch nach einiger Zeit langweilig, die leicht zu treffenden Ziele stellten für sie keine genügende Herausforderung dar. Also beschlossen die Angeklagten gegen 22.45 Uhr sich bewegliche Objekte zum Ziel zu nehmen, und zwar Flugzeuge, die an diesem Tage nahe der Wohnanlage den Hamburger Flughafen ansteuerten.“ Weitere Erkenntnisse zu den Motiven der Taten liegen hier nicht vor. 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Senat derartige Blendangriffe auf Flugzeuge zukünftig zu verhindern? Bis wann werden die Maßnahmen umgesetzt?

Die Polizei ist für solche Angriffe auf Luftfahrzeuge sensibilisiert und führt im Rahmen ihrer Alltagsorganisation entsprechende Bestreifungen sowie Überwachungsmaßnahmen durch. Gleichwohl ist eine völlige Verhinderung derartiger Taten nicht möglich. 3. Wird sich der Senat dafür einsetzen, das Waffengesetz dahingehend zu ändern, dass zukünftig Laserpointer ab einer bestimmten MilliwattLichtleistung (etwa oberhalb der herkömmlichen Milliwatt-Lichtleistung) erfasst sind? Wenn ja, wann wird der Senat die Initiative ergreifen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat sich hiermit bislang nicht befasst.

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