CDU-Logo


Änderung des erfolgreichen Konzepts StadtRAD Hamburg

Als pdf: 20/226 | Änderung des erfolgreichen Konzepts StadtRAD Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/226
26.04.11

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18.04.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Änderung des erfolgreichen Konzepts StadtRAD Hamburg? Das Projekt StadtRAD Hamburg wurde vom CDU-geführten Senat initiiert und im Juli 2009 mit zunächst 700 Fahrrädern an 67 Leihstationen in Betrieb genommen. Das System wurde vom Start weg rege in Anspruch genommen. Statistische Daten belegen, dass StadtRAD Hamburg das von Beginn an erfolgreichste Fahrradleihsystem in Deutschland ist und die Erwartungen weit übertrifft (Drs. 19/3910). Bisher wurde mit der zweiten Realisierungsstufe eine Verdichtung des vorhandenen Bedienungsgebiets sowie eine Ausdehnung nach Norden bis zum Stadtpark, nach Nordosten bis Barmbek-Süd, nach Osten bis Wandsbek Markt sowie nach Süden bis Wilhelmsburg verfolgt (Drs. 19/6654). Diese Verdichtung und Ausdehnung ist, wie der aktuellen Stationsübersicht von StadtRAD Hamburg zu entnehmen ist, noch nicht abgeschlossen. Medienberichten ist zu entnehmen, dass es bis zum Jahresende 2011 rund 400 weitere StadtRÄDer sowie 48 neue Leihstationen geben soll (Berichterstattung „Bild“ vom 31.03.2011, Seite 3). Diese Leihstationen sollen zukünftig auch in Stadtteilen an Hamburgs Stadtgrenzen, wie beispielsweise Bergedorf oder Harburg, liegen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Der Betreibervertrag mit der DB Rent GmbH sieht zwei starre Realisierungsstufen sowie eine flexible Anpassungsoption über die Errichtung einzelner Leihstationen vor. Stufe eins umfasst 1.000 Fahrräder an 71 Leihstationen mit insgesamt 1.615 Abstellplätzen. Mit Inbetriebnahme der 71. Leihstation am S-Bahnhof Veddel im Mai 2010 sowie der Vergrößerung einiger bestehender Stationen ist die erste Realisierungsstufe mittlerweile abgeschlossen. Im Rahmen der flexiblen Anpassungsoption befindet sich eine sogenannte Stufe 1 b mit den folgenden 14 Standorten größtenteils bereits in Umsetzung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Bernhard-Nocht-Straße/Zirkusweg, Großneumarkt, Universität/Allendeplatz, Außenalster Nord, HafenCity/Am Kaiserkai, HafenCity/Unilever (fertig), Hofweg/Am Langenzug,


Drucksache 20/226

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

8. 9.

Ifflandstraße/Alsterschwimmhalle, U-Bahnhof Lutterothstraße,

10. U-Bahnhof Osterstraße/Heußweg, 11. Eppendorfer Weg/Hoheluftchaussee, 12. U-Bahnhof Borgweg/Stadtpark, 13. Wilhelmsburg/Mannesallee und 14. Wilhelmsburg/Bürgerhaus. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann und in welcher Weise werden die in der zweiten Realisierungsstufe genannten Gebiete vollends mit Leihstationen erschlossen sein (Angabe der Standorte der Stationen, Anzahl der StadtRÄDer)?

Die zweite Ausbaustufe umfasst 40 Leihstationen mit 805 Abstellplätzen und 500 Fahrrädern. Sie soll schrittweise im Jahr 2011 realisiert werden. Hierbei kommen nach derzeitigem Planungsstand folgende Standorte in Betracht: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Lange Reihe/Danziger Straße, Zentral-Omnibus-Bahnhof (ZOB)/Museum für Kunst und Gewerbe, Messe/Heinrich-Hertz-Turm, U-Bahnhof Baumwall, Speicherstadt/Auf dem Sande, Kleiner Burstah/Hopfenmarkt, U-Bahnhof Gänsemarkt/Valentinskamp, Domplatz/Schopenstehl, HafenCity/Osakaallee,

10. Bei St. Annen/Brooktorkaibrücke, 11. U-Bahnhof Feldstraße/Marktstraße, 12. Wikingerweg/Normannenweg, 13. S-Bahnhof Rothenburgsort, 14. Rothenburgsorter Marktplatz, 15. S-Bahnhof Wilhelmsburg/Berta-Kröger-Platz, 16. Övelgönne/Museumshafen, 17. Eulenstraße/Große Brunnenstraße, 18. Fischers Allee/Bleickenallee, 19. Bahrenfelder Straße/Barnerstraße, 20. Ottenser Hauptstraße/Bahrenfelder Straße, 21. Holstenstraße/Festland-Bad, 22. S-Bahnhof Holstenstraße/Düppelstraße, 23. U-Bahnhof Schlump/Gustav-Falke-Straße, 24. Bundesstraße/Sedanstraße, 25. U-Bahnhof Emilienstraße/Fruchtallee, 26. U-Bahnhof Hagenbecks Tierpark, 27. Abendrothsweg/Löwenstraße,

2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Drucksache 20/226

28. Mundsburger Brücke/Armgartstraße, 29. Hofweg/Uhlenhorster Weg, 30. Winterhuder Weg/Zimmerstraße, 31. Bartholomäusstraße, 32. Biedermannplatz/Weidestraße, 33. Schleidenstraße/Osterbekstraße, 34. S-/U-Bahnhof Barmbek Nord, 35. S-/U-Bahnhof Barmbek Süd, 36. U-Bahnhof Dehnhaide, 37. U-Bahnhof Hamburger Straße, 38. Uferstraße/Wagnerstraße, 39. U-Bahnhof Sierichstraße, 40. U-Bahnhof Lattenkamp, 41. City Nord, 42. Stadtpark/Planetarium, 43. U-Bahnhof Saarlandstraße, 44. Saarlandstraße/Südring, 45. U-Bahnhof Straßburger Straße, 46. S-Bahnhof Friedrichsberg, 47. U-Bahnhof Ritterstraße, 48. S-Bahnhof Hasselbrook, 49. S-/U-Bahnhof Wandsbeker Chaussee, 50. U-Bahnhof Wandsbek Markt Nord und 51. U-Bahnhof Wandsbek Markt Süd. Die Liste umfasst mehr potenzielle Standorte als bisher vorgesehen. Aus dem Kreis dieser Standorte können zusätzliche Stationen zu den 40 geplanten Leihstationen errichtet werden. Zudem müssen bei mehreren Standorten zunächst Straßenbauarbeiten abgeschlossen werden, wie beispielsweise rund um den Bahnhof Barmbek und am S-Bahnhof Wilhelmsburg, sodass auch nach 2011 noch einzelne Stationen hinzukommen werden. Im Zuge der weiteren Entwicklungen in der HafenCity und in Wilhelmsburg (Internationale Bauausstellung (IBA) und internationale gartenschau (igs)) sollen ebenfalls noch einige Stationen ergänzt werden. 2. Hat es eine Änderung des Konzepts der oben beschriebenen Ausdehnung und Verdichtung gegeben? Wenn ja, in welche Richtung und aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse, Erhebungen? Wenn nein, wie begründet der Senat die zitierten neuen Leihstationen? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Soll es auch StadtRÄDer in Fuhlsbüttel und Langenhorn geben? Wenn ja, ab wann, mit welchen Leihstandorten und in welcher Anzahl? Wenn nein, aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse nicht? Nein. Um das Nutzungspotenzial weitgehend auszuschöpfen (das heißt alle Zielgruppen gleichermaßen zu erreichen) und eine möglichst große Zahl von Ausleihvorgängen (kurze Einwegfahrten) pro Fahrrad und Tag zu generieren, muss das Bedie3


Drucksache 20/226

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

nungsgebiet kompakt sein und eine hohe Dichte der Leihstationen mit Abständen von circa 400 Meter bis 800 Meter aufweisen. Im Bedienungsgebiet sollte eine möglichst hohe Dichte an Quellen und Zielen liegen, die alle Zielgruppen (Einwohnerinnen und Einwohner, Pendlerinnen und Pendler, Touristinnen und Touristen) ansprechen, insbesondere S- und U-Bahnhöfe, Geschäftsviertel, Gastronomie, kulturelle Einrichtungen, Tourismusmagnete, Arbeitsplatzschwerpunkte, Ausbildungseinrichtungen und verdichtete Wohngebiete. Zusätzliche Standorte müssen daher an das vorhandene Bedienungsgebiet anschließen. Auch betriebliche Gründe bei der Wartung des Systems sprechen für ein kompaktes Bedienungsgebiet. Im Übrigen setzt der Kostenrahmen des Haushaltstitels 6300.531.01 (Fahrradleihsystem und weitere Maßnahmen zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs) Grenzen, die eine beliebige Ausdehnung des StadtRAD-Systems nicht zulassen. 4. Sollen andere Stadtteile an Hamburgs Stadtgrenzen Leihstationen bekommen? Wenn ja, welche Stadtteile sind dies, bis wann und in welchem Umfang (Angabe der Standorte der Stationen, Anzahl der StadtRÄDer)? Nein. 5. Wurden bezüglich der neuen Standorte (feststehend Bergedorf und Harburg) Bedarfsanalysen durchgeführt? Wenn ja, wann, von wem und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, reagiert der Senat auf politische Wünsche? Die zuständige Behörde beabsichtigt zurzeit keine Ausdehnung des StadtRADSystems nach Bergedorf oder Harburg. Eingehende Standortvorschläge werden stets geprüft und – sofern sinnvoll und finanzierbar – in die Konzeption aufgenommen (beispielsweise Rothenburgsort). 6. Mit welchen zusätzlichen Ausgaben rechnet der Senat durch die zusätzlichen Standorte? Zusätzliche Ausgaben sind nicht vorgesehen.

4