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Diebstahl von Gullydeckeln in Hamburg, ein Problem für die Verkehrssicherheit

Als pdf: 18/7263 | Diebstahl von Gullydeckeln in Hamburg, ein Problem für die Verkehrssicherheit (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/7263
06. 11. 07

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 30.10.07 und

Antwort des Senats

Betr.:

Diebstahl von Gullydeckeln in Hamburg, ein Problem für die Verkehrssicherheit? Medienberichten zufolge hat der Diebstahl von Gullydeckeln in unserer Stadt zugenommen. Zudem wird festgestellt, dass Altmetall auch in anderen Bereichen immer mehr Ziel von Dieben wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen unter anderem auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) und der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Wie viele Gullydeckel wurden bisher in unserer Stadt wo gestohlen und welchen Neuanschaffungswert hat ein Gullydeckel für die Stadt? (Bitte Auflistung für das laufende Jahr monatlich und nach Stadtteil.) Stadtteil Wilhelmsburg Rahlstedt/Farmsen Wandsbek Kern Billbrook Bergedorf Lohbrügge Wandsbek Kern Boberg Anzahl 30 32 6 31 5 50 6 8

Monat Juni September

Oktober

Die Materialkosten für einen Trummenrost betragen 28 Euro. Sofern auch der Trummen-Rahmen ausgewechselt werden muss, entstehen Kosten in Höhe von 81 Euro zuzüglich der Personalkosten für den Einbau. 2. Wie wurde bisher festgestellt, dass Gullydeckel entwendet wurden (Wie viele Meldungen durch Bürger oder Routinekontrollen der Straßen)? Hat es schon auf Straßen Verkehrsunfälle gegeben, weil ein Gullydeckel entwendet wurde? Wenn ja, wo?

Die fehlenden Trummenroste wurden durch die Polizei gemeldet. 3.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.


Drucksache 18/7263

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

4. Ja. 5.

Muss die Stadt im Rahmen ihrer Verkehrsicherungspflicht für Schäden durch entwendete Gullydeckel aufkommen? Kann aufgrund von Erfahrungen in anderen Bundesländern etwas über den Täterkreis und den weiteren Verbleib der Gullydeckel gesagt werden?

Kenntnisse aus anderen Bundesländern über die Täter von Gullydeckeldiebstählen sowie den Verbleib von gestohlenen Gullydeckeln liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 6. Bei welchen weiteren Fällen ist der Stadt materieller Schaden durch Diebstahl von Altmetall entstanden (Auflistung nach Datum, Art und Schadenssumme für das laufende Jahr)? Im Jahr 2007 sind bei insgesamt acht Einbrüchen Kupferkabel und Buntmetalle auf einigen Recyclinghöfen der SRH mit einem Materialwert von circa 4.000 Euro gestohlen worden. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

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