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Globalrichtlinie über die Beteiligung von Planungsbegünstigten an den Kosten infolge oder als Voraussetzung von Bauleitplanung

Als pdf: 16/6621 | Globalrichtlinie über die Beteiligung von Planungsbegünstigten an den Kosten infolge oder als Voraussetzung von Bauleitplanung (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6621
07. 09. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 29. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Globalrichtlinie über die Beteiligung von Planungsbegünstigten an den Kosten infolge oder als Voraussetzung von Bauleitplanung
Der Senat hat im letzten Jahr beschlossen, daß Grundeigentümer, deren Land durch städtische Planungen im Wert steigt, ab 2001 an Ausgaben der Stadt für Infrastruktur und Einrichtungen wie etwa Kindergärten oder Schulen beteiligt werden. Hierbei können sie wählen, in welcher Form sie Kosten übernehmen wollen. Sie sollen aber mit insgesamt 67 Prozent der Bodenwertsteigerung zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen beitragen, und nur 33 Prozent sollen den Investoren verbleiben. Gleichzeitig wurde festgelegt, daß Privatinvestoren bei Bauvorhaben, die mehr als 30 Wohnungen umfassen, 20 bis 40 Prozent davon als Sozialwohnungen bauen müssen. Sollten die Planungsbegünstigten nicht bereit sein, Kosten zu übernehmen, werde die Stadt das wertsteigernde Planverfahren gar nicht erst betreiben. Laufende Projekte sind von der Abgabe ausgeschlossen, so unter anderem die HafenCity, die zur Finanzierung der Hafenerweiterung in Altenwerder dienen soll. Die Bauprognosen für 2001 sehen allerdings nicht gut aus. So sollen bis einschließlich März lediglich 202 Genehmigungen für neue Mietwohnungen von der Baubehörde erteilt worden sein. Dies entspricht einer Veränderung von –37 Prozent zum Vorjahr. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Planungsverfahren sind seit Inkrafttreten der Globalrichtlinie begonnen worden und wo? Seit Inkrafttreten der Globalrichtlinie sind folgende 17 Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden: Harburg 62 Lemsahl-Mellingstedt 17 Rahlstedt 117 Rissen 46/ Blankenese 37/ Sülldorf 21 Wellingsbüttel 14 Curslack 15 Curslack 16 Hamburg-Altstadt 32/ HafenCity 1 St. Georg 40 Harburg 64 Altengamme 8/ Neuengamme 10 Altengamme 9/ Neuengamme 11 Wellingsbüttel 15 Jenfeld 22 Kirchwerder 26 Stellingen 9 Groß Flottbek 10 2. Wie haben jeweils die Planungsbegünstigten hinsichtlich der Kostenbeteiligung optiert? In welcher Form sich die Planungsbegünstigten an den Kosten beteiligen (durch einen finanziellen Beitrag oder indem sie bestimmte Leistungen übernehmen), konnte in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Im übrigen ist dies in der frühen Phase, in der sich diese Verfahren befinden, zumeist noch offen.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6621

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. Sieht der Senat Anzeichen, daß es aufgrund der Globalrichtlinie zu einer Investorenflucht in das Umland und zur Einstellung von Bautätigkeiten kommt? Nein. Im übrigen ergab eine Umfrage unter Hamburgs Umlandgemeinden (siehe Drucksache 16/4983), daß eine Mehrzahl der befragten Gemeinden städtebauliche Verträge nutzten, um Kosten auf Planungsbegünstigte zu übertragen. 4. Wie viele Baugenehmigungen für neue Mietwohnungen wurden 2001 bisher erteilt, und wie viele Baugenehmigungen wurden im letzten Jahr im gleichen Zeitraum erteilt? In der amtlichen Baugenehmigungsstatistik werden nur die genehmigten Wohnungen insgesamt erfaßt. Eine Unterscheidung nach Miet- oder Eigentumswohnungen bzw. „Eigenheimen“ ist nicht möglich. Für genehmigte Wohnungen im Wohn- und Nichtwohnbau (einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden) liegen für Hamburg folgende Daten vor: Erstes Halbjahr 2000 Erstes Halbjahr 2001 2400 1796.

Die Globalrichtlinie zur „Kostenbeteiligung im Bauleitplanverfahren“ kann aufgrund des zeitlichen Vorlaufs der Bebauungsplanung auf die Anzahl der in diesem Jahr genehmigten Mietwohnungen keinen Einfluß gehabt haben. 5. Inwieweit hat die neue Globalrichtlinie Auswirkungen auf die geplante Bebauung der Anzuchtgärtnerei in Klein Borstel? 6. Wie bewertet der Senat die geplante Bebauung in Klein Borstel mit bis zu 250 Wohneinheiten vor dem Hintergrund der Globalrichtlinie, die fordert, daß ab mehr als 30 Wohnungen ein entsprechender Anteil an Sozialwohnungen entstehen muß? Das Bebauungsplan-Verfahren Ohlsdorf 12 ist im Jahr 2000, vor Inkrafttreten der Globalrichtlinie, eingeleitet worden, so daß die Globalrichtlinie nicht anwendbar ist. 7. Sind dem Senat Projekte bekannt, bei denen das Planverfahren nicht betrieben wird, weil die Planungsbegünstigten nicht bereit sind, Kosten zu übernehmen? Wenn ja, wie viele und wo? Nein. 8. Gibt es Gespräche oder Verhandlungen auf Länder- bzw. Bundesebene hinsichtlich einer Vereinheitlichung dieser Regelungen? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis und aktuellem Sachstand? b) Wenn nein, warum nicht? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob derzeit Gespräche oder Verhandlungen geführt werden. Eine Veranlassung für derartige Gespräche wird nicht gesehen.

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