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Weitere Vorfälle durch Patienten der Psychiatrie im Klinikum Nord (V)

Als pdf: 16/6604 | Weitere Vorfälle durch Patienten der Psychiatrie im Klinikum Nord (V) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6604
04. 09. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 27. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Weitere Vorfälle durch Patienten der Psychiatrie im Klinikum Nord (V)
Der Senat teilt in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6560 mit, daß Patientinnen und Patienten der Abteilung für forensische Psychiatrie des Klinikums Nord im Rahmen von genehmigten begleiteten Freigängen generell nur durch qualifiziertes Personal begleitet werden. Ich frage erneut den Senat. Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf Grundlage von Auskünften des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK Hamburg) – Anstalt öffentlichen Rechts – wie folgt. 1. Kann der Senat ausschließen, daß Patienten der Psychiatrie (nicht nur der Forensik) im Rahmen von genehmigten begleiteten Freigängen auf bzw. außerhalb des Klinikgeländes von anderen Patienten, die bereits erfolgreich Freigänge absolviert haben, begleitet wurden? Wenn nein, wie muß man die Antwort Nummer 10 des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/6441 verstehen und in wie vielen Fällen und unter welchen Bedingungen werden bzw. wurden diese Ausgänge genehmigt? Der zuständigen Behörde liegen keine Hinweise vor, daß Patientinnen und Patienten der Abteilungen für Psychiatrie im Klinikum Nord eine Belastungserprobung mit Begleitung durch eine Mitpatientin bzw. einen Mitpatienten verordnet wurde. Die Aufsicht einer Patientin bzw. eines Patienten über eine Mitpatientin bzw. einen Mitpatienten ist nicht zulässig. Von der Natur der Sache her ist jedoch nicht auszuschließen, daß Patientinnen und Patienten der Psychiatrie im Verlauf von Freigängen Kontakt zu Dritten haben. 2. Erwartet der Senat noch dieses Jahr den Bericht der Sachverständigen-Kommission zur Überprüfung des Maßregelvollzuges? Die zuständige Behörde geht davon aus, daß die unabhängige Sachverständigenkommission zur Untersuchung des Maßregelvollzugs in Hamburg ihren Bericht so schnell wie möglich vorlegen wird. Im übrigen wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 16/6560, verwiesen. 3. Wann gedenkt der Senat sich mit der von Innensenator Scholz und dem Bundeskanzler Schröder erhobenen Forderung nach lebenslanger Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergehen, zu befassen? Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, zu tatsächlichen oder behaupteten Äußerungen seiner Mitglieder bzw. Dritter Stellung zu nehmen. Im übrigen wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 16/6560, verwiesen.

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