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Emissionsabhängiges Landeentgelt und eine neue Lärmschutzhalle zum Schutz der Anwohner des Hamburger Flughafens (II)

Als pdf: 16/6528 | Emissionsabhängiges Landeentgelt und eine neue Lärmschutzhalle zum Schutz der Anwohner des Hamburger Flughafens (II) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6528
21. 08. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 08. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Emissionsabhängiges Landeentgelt und eine neue Lärmschutzhalle zum Schutz der Anwohner des Hamburger Flughafens (II)
Die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6453 gibt Anlaß zu Nachfragen. Im Rahmen der Strategie des stadtverträglichen Flughafens, die die große Bedeutung des Flughafens für den wirtschaftlichen Erfolg Hamburgs anerkennt, entwickelt der Senat die Maßnahmen zum Lärmschutz der Anwohner ständig weiter. So setzt der Flughafen derzeit bereits das 5. Programm zum Lärmschutz an Wohnungen um. Die Flugzeiten für laute Flugzeuge sind in den letzten Jahren weiter beschränkt worden. Parallel ist der Flugzeugmix in den letzten Jahren erheblich leiser geworden. Der Trend sinkender Lärmbelastung wird durch das lärmorientierte Landeentgelt verstärkt. Es enthält schon derzeit einen deutlichen finanziellen Anreiz zum Einsatz leiseren Fluggeräts. Dieser Anreiz wird im Herbst dieses Jahres erneut durch eine noch stärkere Lärmorientierung der Landeentgelte gesteigert, so daß die Lärmbelastung insgesamt weiter abnimmt. Dazu trägt auch die neue Lärmschutzhalle bei, die den Lärm der Triebwerksprobeläufe, insbesondere bei hohen Drehzahlen, erheblich mindert. Die erfolgreiche Strategie des stadtverträglichen Flughafens, die zuletzt ihren Ausdruck in der neuen Lärmschutzhalle gefunden hat, wird der Senat auch in Zukunft fortsetzen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Bis wann soll die vom Umweltausschuß sowie vom Wirtschaftsausschuß beschlossene Prüfung zur Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgelts gemäß Antrag Drucksache 16/214 abgeschlossen sein, und zu wann wird die Bürgerschaft einen Bericht hierüber erhalten? 2. Warum hält der Senat die Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgeltes in Hamburg nicht für sinnvoll, will aber länderübergreifende Initiativen des Bundes und der EU unterstützen? 3. Ist es richtig, daß die Einführung dieses zusätzlichen Landeentgeltes allein für den Hamburger Flughafen möglich ist? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? 4. Hält der Senat es immer noch für wahrscheinlich, daß mit einem emissionsabhängigen Landeentgelt in Hamburg größere Lenkungserfolge als in Zürich erzielt werden könnten? 5. Steht der Senat weiterhin hinter den von Senatsvertretern getätigten Äußerungen zum emissionsabhängigen Landeentgelt im Umwelt- und Wirtschaftsausschuß der Bürgerschaft? Die Senatsvertreter haben in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 5. Juli 2001 zur Schadstoffbelastung aus Flugzeugtriebwerken ausgeführt: „. . . daß Hamburg deutlich unter den strengen Grenzwerten von Zürich liege. Zur Verfolgung des Zieles, eine globale Verminderung der Emissionen aus dem Flugbetrieb zu erreichen, sei es nicht sinnvoll, diese Regelung in einem relativ begrenzten Flughafen wie Hamburg einzuführen, sondern durch ein Handeln der Bundesrepublik mit einem hohen Aufkommen an Flugzeugen die Problematik anzugehen. Die Bundesregierung habe die Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt beauftragt, noch in diesem Jahr ein Konzept vorzulegen, das mit den Ländern abgestimmt werde“ (vgl. Drucksache 16/6483).

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6528

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Dieses Konzept liegt noch nicht vor. Insofern ist die Angabe von Terminen nicht möglich. Über die Auswirkungen isolierter Maßnahmen in Hamburg liegen dem Senat keine gesicherten Erkenntnisse vor. 6. Wie viele Flugzeuge welchen Typs wären aus Sicht des Senates von einem emissionsabhängigen Landeentgelt betroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Flugzeugtyp, Fluggesellschaft sowie Angabe der Anzahl der jährlichen Flugbewegungen – Start/Landung – auf dem Hamburger Flughafen.) 7. Sieht der Senat in der Erhebung eines emissionsabhängigen Landeentgelts eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Hamburg? Die Zuordnung von Flugzeugtypen zu einem Landeentgelt, das sich an der Emission von Schadstoffen orientiert, hängt von der Struktur eines solchen Systems ab. Insofern ist eine Beantwortung nicht möglich. Im übrigen vgl. Antwort zu 1. bis 5. 8. Wann wird die Lärmschutzhalle in Betrieb genommen? Die Lärmschutzhalle wird nach Abschluß der laufenden Testphase in Betrieb genommen. 9. Welche Schwierigkeiten gab es aus welchen Gründen und zwischen wem bei der Aufteilung der Kosten für die Herstellung und den Betrieb der Lärmschutzhalle? 10. Warum trägt die Flughafen Hamburg GmbH die Versicherungskosten für das erste Jahr? Die Kostenaufteilung ist eindeutig und einvernehmlich (vgl. Drucksache 16/6453). Zum geschäftlichen Hintergrund dieser Vereinbarung zweier privater Unternehmen nimmt der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Stellung. 11. Wer trägt die Versicherungskosten nach Ablauf des ersten Jahres? Eine diesbezügliche Regelung ist noch nicht vereinbart. 12. Sind die kalkulierten Kosten niedriger als die jetzt anfallenden Kosten für den Betrieb der Halle? Wenn ja, warum und um wieviel höher sind die anfallenden Kosten im Vergleich zu den kalkulierten Kosten? Dem Senat liegen über die Kosten des Betriebs der Halle keine Informationen vor. 13. Welche Gebühren sind in welcher Höhe seitens der Stadt angefallen, und von wem wurden sie beglichen? Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Lärmschutzhalle und für die Erteilung der Baugenehmigung sowie die Abnahme wurden der Flughafen Hamburg GmbH die üblichen Gebühren auferlegt. 14. Wie beurteilt der Senat die Regelungen für die Postmaschine im Hinblick auf die zunehmende Liberalisierung im Postwesen, und sieht der Senat darin Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Anbietern? Es wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/6453 verwiesen. Für die Beurteilung eventueller wettbewerbspolitischer Auswirkungen ist der Bund zuständig. 15. Erwartet der Senat Einschränkungen des Flugverkehrs durch den künftigen Wegfall des Postmonopols? Nein. 16. Wie sieht die für Herbst geplante Umgestaltung der bisher im Landeentgelt enthaltenen Lärmkomponente konkret aus? Die Höhe des Landeentgeltes richtet sich schon derzeit zu einem bestimmten Anteil nach der Lärmemission des Flugzeugs. Dieser Anteil wird in Zukunft erhöht, so daß für lautere Flugzeuge ein höheres Landeentgelt zu zahlen sein wird. 17. Hält der Senat die Umgestaltung der Lärmkomponente zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner für ausreichend? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens vor dem Lärm zu schützen? Siehe Vorbemerkung.

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