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Emissionsabhängiges Landeentgelt und eine neue Lärmschutzhalle zum Schutz der Anwohner des Hamburger Flughafens

Als pdf: 16/6453 | Emissionsabhängiges Landeentgelt und eine neue Lärmschutzhalle zum Schutz der Anwohner des Hamburger Flughafens (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6453
31. 07. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 19. 07. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Emissionsabhängiges Landeentgelt und eine neue Lärmschutzhalle zum Schutz der Anwohner des Hamburger Flughafens
Der Wirtschaftsausschuß der Bürgerschaft hat sich in seiner letzten Sitzung mit einem CDUAntrag zur Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgeltes in Hamburg beschäftigt. Die Einführung dieses Landeentgeltes wurde von allen Fraktionen als politisch wünschenswert angesehen. Der Senat wurde aufgefordert, die Prüfung zur Einführung zügig abzuschließen und der Bürgerschaft zu berichten. Der CDU-Antrag zur schnellstmöglichen Einführung wurde aber abgelehnt. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Hamburger Flughafens ist eine neue Lärmschutzhalle für ca. 20 Millionen Mark errichtet worden, die eigentlich im Juni ihren Betrieb aufnehmen sollte. Dadurch sollten die Lärmbelastungen bei Triebwerkstests erheblich gemindert werden. Ich frage den Senat: 1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Prüfung zur Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgeltes für Hamburg? 2. Wann sollen die Prüfungen abgeschlossen sein? 3. Hält der Senat die Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgeltes allein für Hamburg für sinnvoll? Wenn ja, wann ist mit der Einführung zu rechnen? Wenn nein, wird sich der Senat für die vom Ausschuß angestrebte Einführung auch vor einer nationalen oder internationalen Regelung einsetzen? 4. Wie bewertet der Senat die mittlerweile über drei Jahre andauernde Prüfung im Hinblick auf eine schnellstmögliche Realisation und vor dem Hintergrund der bereits getätigten Aussagen der Senatsvertreter im Umwelt- und Wirtschaftsausschuß der Bürgerschaft? Die Ausrichtung der Landeentgelte an den Schadstoffemissionen der Flugzeuge allein am Flughafen Hamburg wird vom Senat vor dem Hintergrund der Schadstoffsituation am Flughafen nicht verfolgt. Messungen haben ergeben, daß der Flughafen im Vergleich mit Meßwerten aus anderen Stadtteilen Hamburgs zu einem Bereich mit unterdurchschnittlichen Zahlen gehört. Länderübergreifende Initiativen des Bundes und der EU zur Einführung eines derartigen Entgelts sollen von Hamburg jedoch unterstützt werden. 5. Wann soll der Betrieb der neuen Lärmschutzhalle aufgenommen werden, und warum gibt es zeitliche Verzögerungen? Der Testbetrieb der Halle soll kurzfristig aufgenommen werden. Zu den Gründen für die zeitliche Verzögerung wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen Drucksachen 16/6271 (Frage 3) und 16/6394 (Fragen 1 bis 3) verwiesen; die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme sind nunmehr erfüllt. 6. Welche Kosten sind bei der Errichtung der Halle entstanden, und wie werden die Kosten anteilig von wem übernommen? Die Baukosten für die Errichtung der Halle betragen ca. 20 Millionen DM. Sie werden von der Hamburger Gesellschaft für Flughafenanlagen mbH, einer Tochter der Lufthansa Technik AG (LHT), getragen.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6453

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

7. Wer trägt die laufenden Kosten? Die laufenden Kosten wird die LHT tragen; die Versicherungskosten für das erste Jahr trägt die Flughafen Hamburg GmbH. 8. Wer ist zuständig für die Inbetriebnahme der Halle, und wer trägt die Kosten hierfür? Die Halle wird von der LHT in Betrieb genommen. Soweit dadurch Kosten entstehen, trägt sie die LHT. 9. Hält der Senat die hinsichtlich der Postmaschine getroffenen Regelungen beim Nachtflugverbot für ausreichend und zukunftsweisend? Wenn nein, wann sollen welche Veränderungen vorgenommen werden? Der Posttransport mit den beiden gegen 2 Uhr landenden Flugzeugen ist erforderlich, damit die Post auch in Hamburg ihrer Verpflichtung nach §11 Post-Kundenschutzverordnung nachkommen kann, 80 Prozent der Briefpost auf den dem Einlieferungstag folgenden Werktag auszuliefern. Ein Verzicht auf die Nachtluftpost würde für Hamburg erhebliche wirtschafts- und standortpolitische Nachteile bewirken, da die schnelle Zustellung der Post aus dem süddeutschen Raum nicht mehr gewährleistet wäre. Im übrigen wäre für eine Einschränkung dieser Postflüge nach § 31 Absatz 2 Nummer 4 Luftverkehrsgesetz nicht das Land Hamburg, sondern der Bund zuständig; die Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelungen für den Nachtluftpostverkehr innerhalb der Nachtflugbeschränkungen berührt nach einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr die öffentlichen Interessen des Bundes im Sinne dieser Vorschrift. 10. Welche weiteren Maßnahmen sind seitens des Senats geplant, um Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm zu schützen? Es ist beabsichtigt, im Herbst dieses Jahres die im Landeentgelt enthaltene Lärmkomponente so umzugestalten, daß die wirtschaftlichen Anreize zum Einsatz leiseren Fluggeräts und zur Minderung des Flugbetriebes in den sensiblen Tagesrandzeiten verstärkt werden.

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