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Beteiligungen der Stadt Hamburg an Unternehmen und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien

Als pdf: 16/540 | Beteiligungen der Stadt Hamburg an Unternehmen und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/540
20. 03. 98

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 11. 03. 98 und

Antwort des Senats

Betr.: Beteiligungen der Stadt Hamburg an Unternehmen und Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien
In der Drucksache 16/152 hat der Senat die Bürgerschaft über die Aufsichtsrats- und Verwaltungsratstätigkeit der Senatoren unterrichtet. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Wie setzen sich die Aufsichtsgremien der in der Drucksache 16/152 aufgeführten Unternehmen im einzelnen zusammen?
Von den Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH – HGV –, an denen eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent besteht, haben unter Berücksichtigung von Tochtergesellschaften 90 Unternehmen ein Aufsichtsgremium (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat, Gesellschafterausschuß). Über die in der Drucksache 16/152 aufgeführten Unternehmen hinaus gibt es weitere Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der Hamburger Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH – HGV – mit Aufsichtsgremien. Eine namentliche Auflistung der Besetzung der Aufsichtsgremien im einzelnen ist wegen ihres Umfanges im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht leistbar. Der Senat verweist insoweit auf eine Übersicht, die allen in der Bürgerschaft ver tretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt worden ist.

2. Welche der unter 1. genannten Personen sind direkt oder indirekt vom Senat oder einzelnen Behörden vorgeschlagen bzw. bestimmt worden?
Die weit überwiegende Zahl der Mitglieder in den erfragten Aufsichtsgremien ist direkt oder indirekt vom Senat oder einzelnen Behörden vorgeschlagen bzw. bestimmt worden. Eine Auflistung dieser Personen ist aus den o. g. Gründen im Rahmen der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; vgl. im übrigen Antwort zu 1.

3. Gibt es weitere, in der Drucksache 16/152 nicht aufgeführte Aufsichtsrats-, Beirats-, Gesellschafterausschuß-, Kuratoriums-, Rats- oder Verwaltungsratsgremien, in die Vertreter des Senats oder Behördenmitarbeiter entsandt werden? Wenn ja, um welche Aufsichtsgremien handelt es sich im einzelnen? Welche Senatoren bzw. Behördenbedienstete gehören diesen Gremien jeweils an, und wie setzen sich diese Gremien jeweils im einzelnen zusammen?
Siehe Antwort zu 1.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0