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Bäderland Hamburg GmbH

Als pdf: 16/4905 | Bäderland Hamburg GmbH (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4905
17. 10. 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 10. 10. 00 und

Antwort des Senats

Betr.: Bäderland Hamburg GmbH
Seit über einem Jahr liegt das jüngste Konzept der Bäderland Hamburg GmbH vor, das Einschnitte bei den Nutzungsmöglichkeiten der Schwimmbäder zur Einsparung von Kosten vorsieht. Im Mai dieses Jahres wurden die Eintrittspreise für die Nutzung aller Hallenbäder der Bäderland Hamburg GmbH erhöht. Damit soll das Defizit der Bäderland Hamburg GmbH, das 1995 noch mit 44,3 Millionen DM den Haushalt belastete, auf die vom Senat 1998 vorgegebenen 34,2 Millionen DM jährlich verringert werden. Mit dem Bäderkonzept hat die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) insbesondere auf neue Herausforderungen des Wettbewerbs sowie auf aktuelle Entwicklungen des Freizeitmarktes reagiert. Der strategische Handlungsansatz berücksichtigt die wirtschaftliche, marktdifferenzierte, kundenorientierte und sozialver trägliche Weiterentwicklung des Bäderangebotes. Das Bäderkonzept sieht keine einseitigen Nutzungseinschränkungen zur Kosteneinsparung vor; es werden aber auch Angebote kritisch überprüft, die von der Öffentlichkeit nicht ausreichend genutzt werden. Im Mai dieses Jahres sind nur die Eintrittspreise bestimmter Bäder und nicht aller Hallenbäder erhöht worden. Das Volumen dieser Preiserhöhung lag – bezogen auf das Gesamtangebot – bei ca. 1,5 Prozent und damit deutlich unter der Inflationsrate. Die Preisanhebungen der BLH haben sich seit 1995 in der Gesamtauswirkung in diesem Rahmen bewegt. Sie dienten zwar auch zu einer Verbesserung des Unternehmensergebnisses; die tatsächlich erreichte Defizitabsenkung von rund 45 Millionen DM im Jahre 1995 auf rund 34 Millionen DM in 1999 ist jedoch nur zu einem kleinen Teil hierauf zurückzuführen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der BLH wie folgt. 1. a) Wie hoch waren jeweils die Eintrittspreise der einzelnen Schwimmbäder der Bäderland Hamburg GmbH seit 1995? (Bitte nach Schwimmbad, Jahr und Preiskategorie einzeln auflisten.) Die einzelnen Preise der verschiedenen Angebote in den Bädern in den Jahren 1995 bis 2000 sind den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen. Im Jahr 1997 gab es keine Erhöhung der allgemeinen Bädereintrittspreise. Zu den Freizeitbädern gehören die Bäder Alster-Schwimmhalle, Holthusen-Bad, Bismarck-Bad, Volksdorf, Niendorf, MidSommerland und die Bartholomäus-Therme. Zu den Kombibädern zählen die Bäder Bille-Bad, Billstedt, Kaifu-Bad, Ohlsdorf, Wilhelmsburg und Finkenwerder. Zu den Regionalbädern sind die Bäder in Blankenese, Bramfeld, St. Pauli, Elbgaustraße, Rahlstedt, Süderelbe und Wandsbek zu rechnen. Freibäder sind die Bäder Aschberg, Dulsberg, Marienhöhe, Osdorfer Born, Rahlstedt und Stadtpark. 1. b) Welche Gründe gab es für die jeweiligen Preisschwankungen? Für die Preisveränderungen sind allgemeine Kostensteigerungen, Nachfragegesichtspunkte, Wirtschaftlichkeitsaspekte sowie konzeptionelle Maßnahmen der Angebotssteuerung bestimmend gewesen.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/4905

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

1. c) Wieviel konnte durch Preiserhöhungen im einzelnen eingespart werden? (Bitte nach Schwimmbad und Jahr einzeln auflisten.) Mit den Preiserhöhungen werden nicht Einsparungen, sondern Mehrerlöse erzielt, denen in Einzelfällen – neben anderen Gründen – allerdings auch Auswirkungen auf die Nachfrage gegenüberstehen können. Statistische Aufstellungen der BLH über Auswirkungen von Erhöhungen der Einzelpreise pro Bad und Jahr liegen nicht vor und können in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand auch nicht erstellt werden. 2. a) Welche Sonderpreise gab es im einzelnen seit 1995 (z. B. Monats-/Wochenkar ten, Schüler-, Studenten-, Seniorenermäßigungen usw.)? Aufgrund der sozialverträglichen Gestaltung der Grundpreise werden darüber hinaus keine Schüler-, Studenten- und Seniorenermäßigungen gewährt. Die jeweils gültigen Sonderpreise sind den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen. 2. b) Aus welchen Gründen wurden welche Sonderpreise wann abgeschafft? c) Wie hoch waren die Einsparungen jeweils, die mit der Abschaffung der Sonderpreise erreicht wurden? d) Wie hoch waren die tatsächlichen Einsparungen jeweils unter der Berücksichtigung, daß durch die höheren Preise Badegäste den Einrichtungen ganz ferngeblieben sind? Im Jahr 1996 wurde die Monatskarte wegen geringer Nachfrage (zuletzt weniger als 400 Nutzer in ganz Hamburg bei ca. fünf Millionen Badegästen) abgeschafft. Hierdurch konnte das Preissystem bereinigt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Einsparungen sind, insbesondere unter Berücksichtigung vielfältiger gegenläufiger Entwicklungen, nicht quantifizierbar. 3. Wie hoch waren die jeweiligen Personalkosten der einzelnen Schwimmbäder sowie der Verwaltung der Bäderland Hamburg GmbH seit 1995? Die Personalkosten der BLH beliefen sich insgesamt 1995 1996 1997 1998 1999 auf 37,7 Millionen DM, auf 37,8 Millionen DM, auf 35,2 Millionen DM, auf 35,8 Millionen DM, auf 36,3 Millionen DM.

Eine nach einzelnen Bädern bzw. Verwaltung der BLH differenzierte Aufstellung der Personalkosten ist nicht möglich, da es sich um vertrauliche und schutzwürdige Daten nach dem Aktiengesetz handelt. 4. Welche Personaleinsparungen haben in welchem Schwimmbad sowie in der Verwaltung wann zu Einsparungen in welcher Höhe geführt? (Bitte nach Schwimmbad und Jahr einzeln auflisten.) Personalreduzierungen haben eine wesentliche Rolle bei der erheblichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gespielt. Der Personaleinsatz ist seit 1995 insgesamt von ca. 440 auf ca. 390 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitarbeit) reduziert worden. Im übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Gab es Erhebungen, mit denen Nutzerprofile für die einzelnen Schwimmbäder ermittelt wurden? Wenn ja, welche, wann, mit welchem Ergebnis und mit welchen Konsequenzen für die Bäderland-Konzeption? Wenn nein, warum nicht? 6. Gab es Erhebungen, mit denen Bedarfsprofile für die einzelnen Schwimmbäder ermittelt wurden? Wenn ja, welche, wann, mit welchem Ergebnis und mit welchen Konsequenzen für die Bäderland-Konzeption? Wenn nein, warum nicht? Der Unternehmenskonzeption wie auch dem Badentwicklungskonzept lagen regionale und überregionale Marktdaten und Marktentwicklungstendenzen sowie auch standortbezogene nachfrageorientierte Angebotsprofile zugrunde. Einzelheiten sind der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Neues Bäderkonzept und verändertes Zielbild der Bäderland Hamburg GmbH (BLH)“ – Drucksache 16/2558 vom 1. Juni 1999 – zu entnehmen. 7. Laut Drucksache 16/4691 besteht bei vielen Schwimmbädern ein erheblicher Sanierungsbedarf. Wann gedenkt die Bäderland Hamburg GmbH die Bäder zu sanieren? (Bitte für die einzelnen Schwimmbäder getrennt auflisten.) Die BLH hat den ersichtlichen Sanierungsbedarf erhoben und arbeitet diesen planmäßig ab. Bei den Investitionen wird der Schwerpunkt auf die Wiederherstellung eines einwandfreien baulichen bzw. technischen Zustandes gelegt. Darüber hinaus wurde nach der Erhebung im Jahre 1996 der Ansatz für die jährlichen Unterhaltungsmittel um 1 Million DM erhöht. Bestandteil des Sanierungskonzeptes sind unter anderem die derzeit laufende Totalsanierung des Kaifu-Bades sowie die Entscheidung für einen kompletten Neubau des Bille-Bades. Im übrigen stellen die hier erbetenen Daten Plangrößen dar. Zur Berichterstattung des Senates über Finanzplanungen öffentlicher Unternehmen wird auf die entsprechenden Ausführungen in der Drucksache 13/7638 vom 5. Februar 1991, Abschnitt 3.6, verwiesen. 2


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Drucksache 16/4905

8. Wie beurteilt der Senat die zum Teil erschreckenden hygienischen Zustände der einzelnen Bäder im Hinblick auf die Gefahren für die Gesundheit der Badegäste? Erschreckende hygienische Zustände mit Gefahren für die Gesundheit der Badegäste in den Bädern sind nicht bekannt.

Anlagen

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Drucksache 16/4905

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 1 zur Antwort des Senats

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/4905 Anlage 2 zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/4905

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 3 zur Antwort des Senats

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/4905 Anlage 4 zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/4905

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 5 zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/4905 Anlage 6 zur Antwort des Senats

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