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Erhalt des Wohnungsbestandes von 1996 bis 1999 und veränderte Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter in den Bezirksämtern

Als pdf: 16/4098 | Erhalt des Wohnungsbestandes von 1996 bis 1999 und veränderte Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter in den Bezirksämtern (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT H A M B U R G 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4098
1 4. 04 . 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 05. 0 4. 0 0 und

Antwort des Senats

Betr.: Erhalt des Wohnungsbestandes von 1996 bis 1999 und veränderte Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter in den Bezirksämtern
Für Hamburgs Mieterinnen und Mieter ist die Erhaltung des Wohnungsbestandes und die Wohnraumsicherung von besonderer Bedeutung. Angesichts der in den Bezirksämtern hervorgerufenen Veränderungen durch die Bezirksverwaltungsreform sowie der veränderten Situation auf dem Wohnungsmarkt und der daraus resultierenden geänderten Situation in den Wohnungsämtern frage ich den Senat: 1. Wie viele Fälle von a) Zweckentfremdung von Wohnraum, b) Mietpreiserhöhungen und Mietwucher, c) mangelnder Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie d) Nichteinhaltung der Belegungsbindungen für öffentlich geförderte Wohnungen konnten in den einzelnen Bezirken für die Jahre 1997, 1998, 1999 festgestellt werden? (Bitte jeweils Aufschlüsselung nach Bezirken und Jahren.) Nach den statistischen Auswertungen der zuständigen Bezirksämter ergeben sich für die Jahre 1997, 1998 und 1999 folgende Zahlen: 1997 Zweckentfremdung (1) 97 197 75 102 72 16 73 Zweckentfremdung (1) 107 55 170 101 20 44 72 Mietpreisüberhöhung (2) 18 34 – 5 11 4 3 Mietpreisüberhöhung (2) 20 30 – 1 7 1 6 Erhaltung und Pflege (1) 325 258 320 327 899 75 213 Erhaltung und Pflege (1) 263 241 395 362 1069 122 240 Belegungsbindungen (1) 4 173 29 8 5 5 40 Belegungsbindungen (1) 4 42 28 4 2 2 12

Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 1998

Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg

(1) Hier handelt es sich um statistische Erhebungen über Wohnungen (= Fälle), bei denen Verstöße bereits festgestellt wurden, zumindest aber ein begründeter Anfangsverdacht eines Verstoßes besteht. (2) Es handelt sich um die im jeweiligen Berichtszeitraum neu eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 4 w, 22761 Hamburg, Telefon 8 97 90 -0 1 9


Drucksache 16/4098 1999

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg

Zweckentfremdung (1) 96 226 117 387 108 11 53

Mietpreisüberhöhung (2) 3 20 – 4 5 – 23

Erhaltung und Pflege (1) 189 200 414 458 145 97 201

Belegungsbindungen (1) – 90 6 3 25 – 31

( 1) Hier handelt es sich um statistische Erhebungen über Wohnungen (= Fälle), bei denen Verstöße bereits festgestellt wurden, zumindest aber ein begründeter Anfangsverdacht eines Verstoßes besteht. ( 2) Es handelt sich um die im jeweiligen Berichtszeitraum neu eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

2. In wie vielen Fällen konnte der Mißstand in den einzelnen Bezirken durch Maßnahmen der Verwaltung seit 1996 insgesamt abgestellt werden? Die Maßnahmen der Verwaltung beziehen sich auf die Fälle aus den Vorjahren sowie die im Berichtszeitraum eingegangenen und bearbeiteten Fälle. Gleiches gilt für die Bußgelder gemäß Frage 3. Die Zahlen aus den Fragen 2 und 3 können daher nicht zu denen von Frage 1 in Relation gesetzt werden. Für 1996: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 in der Drucksache 15/6977 verwiesen. 1997 Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 1998 Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 1999 Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Zweckentfremdung 25 53 25 227 33 9 44 Mietpreisüberhöhung – 4 2 1 – – 60 Erhaltung* und Pflege 13 95 168 86 47 53 42 Belegungsbindungen – 24 8 – 36 – 17 Zweckentfremdung 58 78 76 205 4 14 22 Mietpreisüberhöhung 1 4 1 2 – 1 3 Erhaltung* und Pflege 23 51 171 105 36 62 36 Belegungsbindungen 5 45 34 – 2 – 12 Zweckentfremdung 78 58 43 148 16 – 1 Mietpreisüberhöhung 3 2 1 1 1 7 3 Erhaltung* und Pflege 36 60 77 99 71 39 41 Belegungsbindungen 8 99 19 15 5 2 31

* Im Bereich Erhaltung und Pflege wurden im übrigen in insgesamt 1997 = 1844, 1998 = 1875, 1999 = 1538 Fällen vorhandene Mängel außerhalb eines förmlichen Verwaltungsverfahrens durch Einflußnahme auf den Verfügungsberechtigten sowie durch Aufklärungsarbeit mit den Mietparteien beseitigt.

3. In welcher Höhe wurden imZusammenhang mit diesen Fällen Bußgelder erhoben? Für 1996: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 in der Drucksache 15/6977 verwiesen. 1997 Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2 Zweckentfremdung 10 600 – 63 000 25 000 – – – Mietpreisüberhöhung 15 000 – – 3 500 – 12 000 3 000 Erhaltung und Pflege – – – – – – – Belegungsbindungen 18 125 – 3 500 10 000 – – 6 500


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode 1998 Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 1999 Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Im übrigen siehe Antwort zu 2. Zweckentfremdung – – – 30 000 – 10 000 – Mietpreisüberhöhung – – – 6 000 – – – Zweckentfremdung 318 950 – 4 000 – – 10 000 – Mietpreisüberhöhung 5 000 – – – – – 4 000

Drucksache 16/4098

Erhaltung und Pflege – – – 7 000 – – – Erhaltung und Pflege – – 5 000 – – – –

Belegungsbindungen – – – – – – 5 000 Belegungsbindungen – – – – – – –

4. Wie viele Fälle drohenden Wohnungsverlustes wurden 1996, 1997, 1998 und 1999 in den einzelnen Bezirken jeweils abschließend bearbeitet? 5. Wie viele Fälle von Wohnungsverlust konnten die einzelnen Bezirke in den Jahren 1996, 1997, 1998 und 1999 jeweils verhindern? (Bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Bezirken und Jahren.) Es wird auf die Antwort zur Drucksache 16/3883 verwiesen. 6. Wie viele Mitarbeiter/innen waren 1997, 1998 und 1999 jeweils bei den einzelnen Bezirken in der Wohnungssicherung tätig? Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksstellen zur Wohnungssicherung für 1997, 1998 und 1999 stellt sich wie folgt dar: Bezirk Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 1997 9,00 4,50 4,50 6,00 6,00 1,75 6,00 1998 9,00 4,00 4,50 6,00 6,00 1,75 6,00 1999 8,00 4,25 4,50 6,00 6,00 1,75 6,00

7. Wie hat sich der sogenannte Belegungsvertrag zwischen der Stadt und den städtischen Wohnungsgesellschaften (SAGAund GWG) auf die personelle Situation und die Tätigkeit der Mitarbeiter in den Wohnungsämtern ausgewirkt? Der Vertrag räumt den Wohnungsunternehmen mehr Handlungsspielraum bei der Belegung von Sozialwohnungen ein und erleichtert insoweit die Arbeit der Wohnungsämter in Teilbereichen. 8. Wie hat sich die veränderte Situation auf dem Wohnungsmarkt auf die Tätigkeit und die personelle Situation der Mitarbeiter in den Wohnungsämtern ausgewirkt? Die Wohnungsämter berücksichtigen Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt bei der Ausübung ihres Ermessens in Einzelfallentscheidungen. 9. Wie hat sich die Bezirksverwaltungsreform auf die Arbeit und die personelle Situation der Mitarbeiter in den Bezirksämtern, insbesondere im Bereich Stadtplanung, ausgewirkt? a) Inwieweit hat sich die Verteilung der materiellen, finanziellen und personellen Ressourcen zwischen den Bezirksämtern und den Fachbehörden durch die Bezirksverwaltungsreform verändert? Personelle Ressourcen Im Rahmen der Umsetzung der mit der Bezirksverwaltungsreform beschlossenen Aufgabenverlagerung im Bereich der verbindlichen Bauleit- und Landschaftsplanung auf die Bezirke wurden aufgrund der Senatsentscheidung vom 29. Juni/30. Juni 1998 überwiegend im Jahr 1998 zehn Stellen auf die Bezirksämter verlagert. Finanzielle Ressourcen Vor Inkrafttreten der Bezirksverwaltungsreform wurden für die Aufgaben der Bezirke im Bereich der Stadt- und Landschaftsplanung Mittel im Einzelplan 5 der Stadtentwicklungsbehörde, Anordnungsbefugnis Bezirksverwaltung, veranschlagt (1997 = 700 TDM). 3


Drucksache 16/4098

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Seit 1998 ist im Einzelplan 5 der Stadtentwicklungsbehörde der Titel 5100.526.81 „Planungsleistungen, Beteiligung der Öffentlichkeit, Karten und drucktechnische Arbeiten“ als Rahmenzuweisung an die Bezirke veranschlagt. Auf der Grundlage der insgesamt an die Bezirke übertragenen Mittel in den Jahren 1998 (veranschlagte Kassenmittel = 860 TDM) und 1999 (veranschlagte Kassenmittel = 890 TDM) wurde für das Jahr 2000 zwischen den Bezirken und der Stadtentwicklungsbehörde einvernehmlich eine Rahmenzuweisung in Höhe von 1525 TDM Kassenmittel, 1800 TDM Verpflichtungsermächtigung sowie der Schlüssel zur Verteilung der veranschlagten Mittel vereinbart. Die Mittel sind ausgehend von den Erfahrungen der Jahre 1998 und 1999 voraussichtlich auskömmlich. 9. b) Inwieweit sind durch die Bezirksverwaltungsreform die Aufgabenbereiche der Fachbehörden und der Bezirksämter verändert worden? (Bitte genaue Angaben darüber, welche Bereiche konkret in den Fachbehörden und den Bezirksämtern entfallen bzw. neu hinzugekommen sind.) Zielsetzung der Bezirksverwaltungsreform nach Maßgabe des Gesetzes zur Reform der Verwaltung vom 11. Juni 1997 und des Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 4. November 1997 war es unter anderem, die Kompetenz zur Feststellung von Bebauungsplänen und Landschaftsplänen weitestgehend auf die Bezirksämter zu verlagern (Bezirkspläne). Dementsprechend ist das Bauleitplanfeststellungsgesetz dahin gehend geändert worden, daß der Senat zur Weiterübertragung von Kompetenzen (Aufstellung, Feststellung), mit Ausnahme der Genehmigungsprüfung auf die Bezirksämter ermächtigt worden ist. Die Weiterübertragungsverordnung vom 27. April 1999 regelt die Übertragung dieser Kompetenzen; ausgenommen sind die Fälle von gesamtstädtischer Bedeutung, die in der Anlage dieser Verordnung im einzelnen aufgeführt sind (sogenannter 8er-Katalog). Diese Aufteilung in sogenannte Bezirkspläne und sogenannte Senatspläne geht von einer Zielvorgabe im Verhältnis 80 zu 20 aus. 10. Welche Sachausgaben entstanden 1996, 1997, 1998 und 1999 für die bezirkliche Wohnraumsicherung? a) Welche Ausgaben hiervon wurden für die Übernahme von Mietschulden, Mietsicher heiten, Maklergebühren u.ä. aufgewendet? Daten für das Jahr 1996 konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. 1997 Hilfeart Beihilfe DM Bausubstanz Genossenschaftsanteile Maklergebühren Mietkaution Mietschulden Mietvorauszahlungen Rückstände bei Energiekosten Rückstände Zins- und Tilgungsbeträge Schuldentilgung Möbel/Hausrat Sonstige HzL Insgesamt 1998 Hilfeart Eintrittsgeld Genossenschaft Bausubstanz Genossenschaftsanteile Maklergebühren Mietkaution Mietschulden Mietvorauszahlungen Rückstände bei Energiekosten Rückstände Zins- und Tilgungsbeträge Schuldentilgung Möbel/Hausrat Sonstige HzL Insgesamt 1999 Hilfeart Eintrittsgeld Genossenschaft Bausubstanz Genossenschaftsanteile Maklergebühren Mietkaution Mietschulden Mietvorauszahlungen Rückstände bei Energiekosten Rückstände Zins- und Tilgungsbeträge Schuldentilgung Möbel/Hausrat Sonstige HzL Insgesamt 4 Beihilfe DM 28 339 24 418 20 437 533 556 41 086 6 128 279 34 108 3 229 411 2 534 7 407 – 10 049 575 Beihilfe DM 67 542 16 028 12 666 291 383 26 172 5 553 936 37 280 3 135 914 11 152 1 386 – 9 153 458 Darlehn DM 33 579 30 984 7 271 206 199 788 7 465 382 6 152 110 81 766 1 760 292 15 547 33 173 424 23 044 252 Darlehn DM 109 777 49 688 7 289 856 120 628 7 161 874 5 287 525 70 243 2 171 309 30 260 37 027 – 22 328 187 12 725 65 362 730 892 46 226 7 345 697 24 747 3 797 164 3 985 10 173 298 454 12 335 425

Darlehn DM 24 337 8 003 875 293 439 7 799 810 6 315 315 88 049 2 132 589 12 989 15 478 295 927 24 981 809