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Durchreiseplatz für Roma und Sinti neben dem Parkplatz Braun am Volkspark

Als pdf: 16/4038 | Durchreiseplatz für Roma und Sinti neben dem Parkplatz Braun am Volkspark (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT H A M B U R G 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4038
0 4. 04 . 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 27. 0 3. 0 0 und

Antwort des Senats

Betr.: Durchreiseplatz für Roma und Sinti neben dem Parkplatz Braun am Volkspark
Aus der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/3455 geht hervor, daß der an der Schnackenburgallee gelegene Durchreiseplatz für Roma und Sinti kaum noch genutzt wird (Anzahl der Gespanne 1999: 1,5 zu 1994: 14,3 im monatlich gerechneten Mittel). Es entstehen dennoch jedes Jahr erhebliche Kosten für Grundstücksbewirtschaftung (1998: 29 095 DM) und Beschäftigungsentgelte (1998: 114 661 DM). Der Senat schließt in der Drucksache 16/3599 aus, den Platz als befristeten Bauwagenplatz zu nutzen, da dies dessen Zweckbestimmungen widersprechen würde. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch sind die Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung 1999 gewesen? Die Kosten beliefen sich 1999 auf 10 208 DM. 2. Wie hoch sind die Kosten für Beschäftigungsentgelte 1999 gewesen? Die Kosten betrugen 1999 114 593 DM. 3. Hat es Verhandlungen mit Vereinen oder Verbänden mit dem Ziel der Übernahme der Verantwortlichkeit für den Platz gegeben? Wenn ja, mit wem, mit welchem Ergebnis und mit welcher Vertragsdauer und Kündigungsmodalität? Wenn nein, wie gedenkt der Senat in Zukunft mit dem Platz umzugehen? Das zuständige Bezirksamt hat am 24. Januar 2000 vertragliche Vereinbarungen mit der Rom und Cinti Union geschlossen, auf deren Grundlage diese die Verwaltung und Bewirtschaftung des Platzes in Eigenverantwortung übernommen hat. Die vertraglichen Vereinbarungen enden am 31. Dezember 2000. Eine Verlängerung bzw. ein Neuabschluß ist grundsätzlich möglich. Eine vorzeitige Kündigung kann ausgesprochen werden, sofern die Voraussetzungen der §§ 60 oder 62 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) vorliegen. 4. Hält der Senat eine Veränderung der Zweckbestimmung für diesen Platz für rechtlich und politisch möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und mit welchem Verfahren? Eine Änderung der Zweckbestimmung des Durchreiseplatzes für Roma und Sinti wird derzeit nicht für geboten gehalten. Aufgrund der in der Antwort zu 3. beschriebenen vertraglichen Regelungen wird davon ausgegangen, daß der Durchreiseplatz künftig wieder stärker frequentiert wird. 5. Haben sich zu den in der Drucksache 16/3599 gemachten Angaben des Senats zu den Fragen 1, 2 und 4 Veränderungen ergeben? Wenn ja, welche? Wie bereits in der Drucksache 16/3599 dargestellt, liegen keine verläßlichen Erkenntnisse vor. Welche Veränderungen sich gegenüber den mit dieser Drucksache gemachten Angaben ergeben haben, ließ sich in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit hinreichender Genauigkeit ermitteln.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 4 w, 22761 Hamburg, Telefon 8 97 90 -0 1 9


Drucksache 16/4038

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

6. Was haben die in der Drucksache 16/3599 dargestellten Überlegungen der Bezirksämter hinsichtlich der weiteren Zulassung von Wohnwagenplätzen ergeben? Im Bezirk Altona ist beabsichtigt, die Plätze an der Gaußstraße – bei vorheriger Reduzierung der Fläche – und am Hellgrundweg nach den Bestimmungen des Wohnwagengesetzes vom 25. Mai 1999 als Übergangsplätze zuzulassen. Der Bezirk Hamburg-Nord führt bezüglich des Zulassungsverfahrens für den Standort Hebebrandstraße Verhandlungen mit einem Trägerverein. In den Bezirken Hamburg-Mitte und Eimsbüttel sind die Überlegungen zum Zulassungsverfahren und die in diesem Zusammenhang eingeleiteten Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen. 7. Wo werden die Bauwagenbewohner aus der Gaußstraße untergebracht, die aufgrund der Verkleinerung des Platzes umgesiedelt werden müssen? Vorrangiges Ziel ist es, Bewohner, die eine entsprechende Bereitschaft erklärt haben, in geeigneten Wohnungen unterzubringen. Einige Bewohner sollen auf dem Platz am Hellgrundweg, soweit dort entsprechende Kapazitäten frei sind, untergebracht werden. Im übrigen sollen die durch anderweitige Unterbringung von Bewohnern freiwerdenden Flächenkapazitäten zu einer Verdichtung auf das Maß des ursprünglich bereitgestellten Platzes genutzt werden.

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