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Wegegesetz kommt auf den Prüfstand

Als pdf: Wegegesetz kommt auf den Prüfstand
Aufgelistet in WKIB: 16.07.2008 - WKIB Juli 2008.pdf

Pressemitteilung
27.06.2008

Wegegesetz kommt auf den Prüfstand!
Die Bürgerschaftsfraktionen von CDU und GAL haben einen Antrag verabschiedet, mit dem der Senat ersucht wird, gemeinsam mit den Bezirken/Bezirksversammlungen darzustellen, welche Straßen mit welchen Maßnahmen noch hergestellt werden müssen und auf welche Weise die Bürgerinnen und Bürger von den Bezirksämtern über die zu erwartenden Kosten und den jeweils beabsichtigten Zeitraum informiert werden. Zudem soll das Hamburger Wegegesetz einer ökologischen und verkehrlichen Prüfung unterzogen werden. Klaus-Peter Hesse, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger brauchen Klarheit, wie es konkret weitergeht. Ich bin zudem überzeugt, dass das Wegegesetz auch überarbeitet werden sollte. Gern werden wir hierüber im Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft mit allen Fraktionen beraten.“ In Hamburg gibt es eine große Anzahl von Straßen, die noch nicht endgültig hergestellt worden sind und bei denen deshalb auch keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Hierauf hat bereits der Rechnungshof in seinem Bericht 1998 hingewiesen. Das Hamburger Wegegesetz sieht für die endgültige Herstellung bestimmte Kriterien vor, die hinsichtlich verkehrlicher Notwendigkeiten und ökologischer Aspekte (z.B. Versiegelung) unbedingt eine Prüfung erfahren sollten.

Medienkontakt: Klaus-Peter Hesse Mobil: 0172 – 413 80 10