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Bau des Autobahndeckels auf der A 7 im Bereich Othmarschen

Als pdf: 20/349 | Bau des Autobahndeckels auf der A 7 im Bereich Othmarschen (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

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27.05.11

Große Anfrage
der Abgeordneten Hans-Detlef Roock, Klaus-Peter Hesse, Jörg Hamann, Ralf Niedmers, Olaf Ohlsen (CDU) und Fraktion vom 28.04.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Bau des Autobahndeckels auf der A 7 im Bereich Othmarschen In der Vergangenheit haben sich die Bürgerschaft und die Bezirksversammlung Altona parteiübergreifend für eine möglichst lange Überdeckelung der A 7 ausgesprochen. Es ist nicht nur eine einmalige Chance zu einer städtebaulichen Verbesserung, sondern dient insbesondere auch dem Lärmschutz der betroffenen Anwohner. Hinzu kommt, dass im Othmarschen Park, neben den bereits „unstrittigen“ 800 Wohneinheiten 200 Wohneinheiten zusätzlich kurzfristig realisiert werden könnten. Das erfordert gegenüber bisherigen Planungen erhöhten Lärmschutz, da man bislang bei der Planung des notwendigen Lärmschutzes von reinen Gewerbenutzungen ausgegangen war. Nach den jetzigen Planungen ist für den Bereich Behringstraße bis zur S-Bahn-Strecke eine Lärmschutzgalerie vorgesehen. Da es sich bei einem Deckel in diesem Bereich um zusätzlichen Lärmschutz handelt, hätte Hamburg diese zusätzliche Überdeckelung selbst zu finanzieren. Dabei geht der Senat gemäß dem Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Altona Drs. 18/2289 vom 4.08.2010 von Kosten in Höhe von 18,7 Millionen Euro für die notwendige Verlagerung der Autobahnmeisterei auf die Fläche Stellinger Moor aus. Die Bürgerinitiative „Ohne Dach ist Krach“ hat jedoch eine davon abweichende Kostenberechnung vorgelegt. Danach ergäbe sich aus den Erlösen durch den Flächenverkauf Autobahnmeisterei und Verwertungsflächen (Bauland durch Austausch Deckelfläche) am Ende sogar ein Überschuss für Hamburg von 2,95 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Verfolgt der Senat weiterhin das von Bürgerschaft und Bezirksversammlung Altona definierte Ziel, einen möglichst langen Deckel bis zur S-Bahn zu realisieren? Wenn ja, werden die Kosten in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt und mit welchem Gesamtansatz für den Altonaer Teil? Wenn nicht, warum?

Ja. Im Übrigen siehe Drs. 19/2471 und 19/7794. Der Anteil der mit Drs. 19/7794 eingeworbenen Verpflichtungsermächtigung für die Hamburger Ergänzungsdeckel im Bereich Othmarschen/Bahrenfeld beträgt 89 Millionen Euro. 2.

Ist für die Verlagerung der Autobahnmeisterei die Zustimmung des Bundes eingeholt worden? Wenn ja, was beinhaltet diese?


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Wenn nein, warum nicht? Nein. Es fanden bisher lediglich Vorgespräche auf Arbeitsebene statt, um mögliche Randbedingungen zu klären. 3. Die Bürgerinitiative geht davon aus, dass bei der Rückführung des jetzigen Grundstücks der Autobahnmeisterei von Bundes- in Hamburger Besitz der entsprechende Wert von 1,9 Millionen Euro wieder eingestellt werden muss. Aus Sicht des Senats ist diese Rückführung kostenfrei. Wie erklärt sich diese unterschiedliche Einschätzung und welche ist korrekt? Entstehen bei dem geplanten Grundstückstausch für die Autobahnmeisterei Kosten für Hamburg? Wenn ja, weshalb und in welcher Höhe? Es würde sich nicht um einen direkten Grundstückstausch handeln. Die Rückführung des Autobahnmeisterei-Grundstücks in Hamburger Eigentum würde folgendermaßen erfolgen: • Die Auftragsverwaltung Hamburg müsste gemäß Bundesrichtlinien bei Aufgabe ihres Grundstücks dieses unentgeltlich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abgeben. Die BImA würde dann als Vermarktungsgesellschaft des Bundes das ehemalige Autobahnmeisterei-Grundstück an die Freie und Hansestadt Hamburg zum Verkehrswert (künftige Nutzung) verkaufen.

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Hamburg würden somit Kosten in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro durch den Kauf des Autobahnmeisterei-Grundstücks entstehen, die im Zuge einer Vermarktung eventuell wieder ausgeglichen werden könnten. Insgesamt würden für Hamburg Kosten in Höhe von rund 22,5 Millionen Euro entstehen (Deckelverlängerung, Verlagerungskosten, Grunderwerb, Planungskosten). Das Ersatzgrundstück (Stellinger Moor) ist im Eigentum der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und die HSE würde in dem Falle des Verkaufs an den Bund den Kaufpreis (derzeitige Nutzung) vereinnahmen. Insoweit müssten die Grunderwerbskosten für einen Ersatzlandkauf in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro dann in den Bundeshaushalt eingestellt werden. 5. Könnte die Autobahnmeisterei nicht auf das bundeseigene Grundstück an der Anschlussstelle Othmarschen, Abfahrt Richtung Süden (Gemarkung Othmarschen, Flurstück 2260) verlegt werden (keine Grundstückskosten, kurze Anfahrtswege zum Tunnel und geringe Kosten für Steuerungsleitungsverlegung)?

Dieses Grundstück ist aufgrund seiner Größe und Erreichbarkeit für eine Verlagerung der Autobahnmeisterei nicht geeignet. 6. Kann das Grundstück der jetzigen Autobahnmeisterei für den Wohnungsbau genutzt werden oder präferiert der Senat eine andere Verwertungsmöglichkeit? Wenn ja, welche und in welcher Höhe werden daraus zusätzliche Erlöse erwartet? Grundsätzlich wären auf dem Grundstück der Autobahnmeisterei unterschiedliche Nutzungsarten städtebaulich denkbar, darunter auch Wohnungsbauanteile. Eine Nutzung der Fläche für Wohnungsbau wäre jedoch wegen der weiterhin gegebenen Lärmbelastung von der Anschlussstelle, der Behringstraße und von der S-Bahn im günstigen Fall nur sehr eingeschränkt möglich. Ein Ersatz der Galerie durch einen geschlossenen Deckel schafft somit keine entscheidenden städtebaulichen Vorteile, die die hohen Kosten vertretbar machen. Die zuständige Fachbehörde ermittelte einen zu erwartenden Reinerlös aus der Vermarktung des Grundstücks der Autobahnmeisterei in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro. Diesem Erlös stehen Kosten der Verlagerung in Höhe von rund 22,5 Millionen Euro gegenüber.
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7.

Plant der Senat, die Fläche der Trabrennbahn Bahrenfeld zu veräußern und den Erlös daraus zur Refinanzierung des Deckels zu nutzen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 8. Wann endet die Vertragslaufzeit für die Trabrennbahn mit dem derzeitigen Pächter, dem Verein HTZ Hamburger Trab-Zentrum e.V.?

Die Festlaufzeit des Mietvertrages mit dem Hamburger Trab-Zentrum e.V. endete am 31. Dezember 2010. Der zurzeit auf unbestimmte Zeit laufende Mietvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember jeden Jahres gekündigt werden. 9. Wo würde bei einem Verkauf der Flächen ein Ersatz für die Trabrennbahn entstehen? Was würde dieser kosten?

Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 10. In welcher Form und in welchem Zeitablauf plant der Senat, die Bürgerinnen und Bürger an den Planungen für den A7-Deckel zu beteiligen? Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist bei dem laufenden Verfahren zum Ausbau der A 7 in Stellingen und Schnelsen wie folgt durchgeführt worden und soll auch in Bahrenfeld/Othmarschen Grundlage der Planungsbeteiligung sein: In einer ersten gemeinsamen Informationsveranstaltung der zuständigen Behörden werden der geplante Ausbau der A 7 und das anstehende Wettbewerbsverfahren für die Deckelnutzungen vorgestellt. In einer Folgeveranstaltung werden die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner für die Nutzungen auf dem neuen Deckelgrünzug ermittelt. Das Ergebnis des freiraumplanerischen Wettbewerbs wird dann Grundlage für das Bebauungsplanverfahren für die Deckelnutzungen. Zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gibt es erneut eine gemeinsame öffentliche Veranstaltung, in der die Auslegung erläutert wird und die Öffentliche Plandiskussion für den Deckelbebauungsplan stattfindet. Eine formelle Bürgerbeteiligung ist weiterhin fester Teil der Rechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplanverfahren) – darüber hinaus wurden und werden zusätzliche weitere Veranstaltungen mit besonders betroffenen Bewohnern, Initiativen und weiteren Gruppen durchgeführt werden. Aktuelle Informationen sind weiterhin im Internet unter www.hamburger-deckel.de verfügbar und es werden regelmäßig Broschüren und Newsletter aufgelegt. 11. Steht der Beginn des Planfeststellungsverfahrens fest? Wenn ja, wann und in welchem Zeitfenster ist mit dem Abschluss zu rechnen? Muss vor Ende des PIanfeststellungsverfahrens die Entscheidung über die Verlängerung des Deckels entschieden sein? Derzeit ist geplant, 2012 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten, sodass voraussichtlich im Jahr 2013 mit einem Planfeststellungsbeschluss gerechnet werden kann. Die Entscheidung über die genaue Ausgestaltung von Deckelverlängerungen ist eine Voraussetzung für den Antrag auf Planfeststellung.

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