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Ausbau A 7 - Drohender Verkehrskollaps in Hamburgs Nordwesten

Als pdf: 20/2001 | Ausbau A 7 - Drohender Verkehrskollaps in Hamburgs Nordwesten (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/2001
29.11.11

Große Anfrage
der Abgeordneten Olaf Ohlsen, Klaus-Peter Hesse, Hjalmar Stemmann, Hans-Detlef Roock, Roland Heintze (CDU) und Fraktion vom 31.10.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Ausbau A 7 – Drohender Verkehrskollaps in Hamburgs Nordwesten Ab 2012 wird die A 7 zwischen Elbtunnel und Autobahndreieck Nordwest auf vier Fahrstreifen je Fahrtrichtung ausgebaut und in den Bereichen Stellingen, Schnelsen und Bahrenfeld überdeckelt. Laut Senat ist für den Ausbau der Autobahn A 7 geplant, während der gesamten Bauzeit die vorhandene Anzahl von drei Fahrstreifen aufrechtzuerhalten. Damit wird es nach Auffassung des Senats keine wesentlichen Verlagerungstendenzen in das nachgeordnete Straßennetz geben (Drs. 20/394). Hamburg ist die Logistik-Drehscheibe Nordeuropas. Über Hafen, Flughafen, Straße und Bahn werden täglich große Mengen an Gütern in und durch Hamburg transportiert. Die Logistik-Branche ist ein zentraler Wirtschaftszweig der Stadt. Ihr Erfolg ist auch davon abhängig, dass Verkehre fließen und nicht Dauerstaus den Transport behindern. Auch ist Hamburg eine Stadt mit hoher Lebensqualität und Umwelthauptstadt 2011. Den hohen Standard gilt es zu bewahren. Aufgrund der während der Bauarbeiten erforderlichen Einengungen der Fahrstreifen, der Geschwindigkeitsreduzierungen und der Nichteinrichtung von Umleitungsstrecken wird (auch wenn während der Arbeiten ein Großteil des Fernverkehrs auf der A 7 bleiben wird) entgegen der Meinung des Senats höchstwahrscheinlich doch eine nicht unwesentliche Anzahl an Fahrzeugen ihren Weg durch das Hamburger Stadtgebiet und zwar sowohl durch Hauptverkehrsstraßen als auch durch reine Wohnstraßen suchen. Diese Ausweichverkehre würden auf eine bereits belastete Situation treffen. Der Anfang April 2011 im Elbtunnel verunglückte Lkw machte es deutlich: Die Verkehrsadern im Hamburger Nordwesten sind an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Auch sind zwischen Eimsbütteler Marktplatz und der Stadtgrenze auf den Straßen Kieler Straße, Holsteiner Chaussee und Pinneberger Chaussee Staus fast täglich zu registrieren. Und wenn es sich auf der Autobahn staut, geht in Eidelstedt, Stellingen und Schnelsen oftmals nichts mehr. Die Ursachen für diese Situation bestehen zum einen darin, dass in den letzten Jahren der Individual- und der Wirtschaftsverkehr insgesamt zugenommen haben und Unternehmensansiedlungen zu einer Erhöhung des regionalen Verkehrs führten. Das sichert einerseits Beiträge für das Bruttosozialprodukt und bedeutet Arbeitsplätze, andererseits beeinträchtigt es die Lebensqualität der dort wohnenden Menschen. Zum anderen besteht das Haupt-


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problem in dem Nadelöhr „Eidelstedter Platz“, der in seiner heutigen Form nicht in der Lage ist, die bereits bestehenden Mengen an Verkehr zu bewältigen. Ausbaupläne zur Ertüchtigung des Eidelstedter Platzes liegen vor, wurden bislang aber nicht realisiert. Eine weitere Engstelle ist der Siemersplatz, der einerseits in Nord-Süd-Richtung den möglichen Ausweichverkehr auf der B 447 aufnimmt, andererseits den Ost-West-Verkehr von/aus Richtung Stellingen nach/von Richtung Eppendorf. Auch hier kommt es bereits an normalen Tagen regelmäßig zu größeren Rückstauungen, die bei Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn A 7 oder/und Veranstaltungen in den Arenen nicht selten über 1 km lang sind. Aus den genannten Gründen wird es langfristig bei Stausituationen im Hamburger Stadtgebiet bleiben, wenn es nicht gelingt, einen Teil der Fernverkehre um Hamburg herum abzuleiten. Zur Entlastung des Hamburger Straßennetzes ist ein weiterer Ausbau von ÖPNV und SPNV unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Mit welcher Erhöhung der Fahrzeugzahlen im Stadtgebiet rechnen der Senat oder die zuständige Fachbehörde während der Bauzeit a) im Berufsverkehr: b) in Ferienzeiten: c) auf der Kieler Straße auf der Holsteiner Chaussee auf der Pinneberger Chaussee auf der B 447 zwischen der Anschlussstelle Schnelsen und Siemersplatz auf welchen weiteren nicht genannten Straßen? auf der Kieler Straße auf der Holsteiner Chaussee auf der Pinneberger Chaussee auf der B 447 zwischen der Anschlussstelle Schnelsen und Siemersplatz auf welchen weiteren nicht genannten Straßen?

bei Stau auf der A 7 zum Beispiel durch Unfälle oder erhöhtes Verkehrsaufkommen: auf der Kieler Straße auf der Holsteiner Chaussee auf der Pinneberger Chaussee auf der B 447 zwischen der Anschlussstelle Schnelsen und Siemersplatz auf welchen weiteren nicht genannten Straßen?

Im Bereich der A 7 werden während der Bauzeit grundsätzlich, wie im Bestand, drei beziehungsweise zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufrechterhalten. Hierdurch soll die Verkehrsabwicklung so weit wie möglich gesichert werden. Die Einrichtung zusätzlicher Umleitungsstrecken wurde nicht vorgesehen, um eine Verlagerung der A7-Verkehre auf das nachgeordnete Netz nicht zu fördern. Da somit die Kapazität des vorhandenen Verkehrsnetzes weitestgehend erhalten bleibt, ist während der Bauzeit sowohl im Berufsverkehr als auch in Ferienzeiten nicht mit einer signifikanten Verkehrsumlagerung zu rechnen. Auf nicht vorsehbare Ereignisse wie beispielsweise Unfälle kann durch die zuständigen Fachbehörden nur situativ reagiert werden.
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Eine Ausnahme bildet die Anschlussstelle (AS) Hamburg-Stellingen für die Fahrbeziehung in Richtung Norden. Hier ist aufgrund des Tunnelbaus eine provisorische Ersatzrampe notwendig. Die Kapazität dieses Provisoriums ist begrenzt, sodass zusätzlich circa 500 Kraftfahrzeuge (Kfz) pro Stunde über eine Umleitungsstrecke beziehungsweise Ausweichstrecke vom Eimsbütteler Markt Richtung AS Hamburg-Volkspark über den Holstenkamp und Schnackenburgallee geführt werden. In diesem Zusammenhang wird es erforderlich, die Knoten Eimsbütteler Markt und Bornkampsweg/ Holstenkamp baulich und verkehrstechnisch zu optimieren. Für die Ersatzrampe sowie für die genannten Knoten gibt es noch keinen konkreten Umsetzungszeitpunkt. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 2. Gedenkt der Senat, im Zuge des Ausbaus der A 7 Planungsinstrumente einzusetzen, zum Beispiel eine Lenkungsgruppe, die sich mit eventuellen Stausituationen befasst? a.) Wenn ja, wer soll dieser Gruppe angehören und welche Möglichkeiten zur temporären Verkehrssteuerung (zum Beispiel Straßensperrungen) soll diese Instanz haben? b.) Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Koordinierung der Baumaßnahmen im Straßennetz erfolgt im Vorfeld durch die Koordinierungsstelle der zuständigen Fachbehörde. Auf eventuelle aktuelle Stausituationen wird im Rahmen der Maßnahmenbegleitung durch die zuständigen Behörden in Abhängigkeit von der Ereignislage reagiert. Siehe auch Antwort zu 1. Im Übrigen: Entfällt. 3. Beabsichtigt der Senat, den Eidelstedter Platz vor Beginn der Ausbauarbeiten der A 7 so zu ertüchtigen, dass er die zusätzlichen Verkehre bewältigen kann? a) b) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Der Knotenumbau am Eidelstedter Platz wird aktuell im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms geplant. 4. Beabsichtigt der Senat, den Siemersplatz vor Beginn der Ausbauarbeiten der A 7 so zu ertüchtigen, dass er die zusätzlichen Verkehre bewältigen kann? a) b) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms wird auch ein Umbau des Siemersplatzes untersucht. 5. Aufgrund der Arbeiten, vor allem auch an den Anschlussstellen, ist eine frühzeitige Änderung sowohl der stadteinwärts als auch der stadtauswärts fahrenden Verkehre dringend geboten. Diese muss vor Einrichtung der Baustellen erfolgen, zum Beispiel Verlagerung der Pendlerverkehre von der Kieler Straße auf den Holstenkamp zur BAB-Auffahrt Volkspark. a) b) 6. Welche Maßnahmen sind bislang geplant? Wann wird mit ihnen begonnen?

Siehe Antwort zu 1. Welche Unternehmen werden den Ausbau durchführen und in wessen Händen wird die Baukontrolle liegen (Bund, Stadt)?

Die Bauleistungen werden entsprechend § 2 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Die Bauaufsicht erfolgt durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) beziehungsweise die beauftragten Fachbüros.

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7.

Welche Länge werden die einzelnen Bauabschnitte haben, beziehungsweise wer legt deren Länge fest?

Die Bauabschnitte sind durch die Auftragsverwaltung Hamburg im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) festgelegt worden und haben folgende Längen: Abschnitt Othmarschen/Bahrenfeld 3,15 Kilometer Abschnitt Stellingen Abschnitt Schnelsen 8. 3,20 Kilometer 5,27 Kilometer

Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen der Senat oder die zuständige Fachbehörde sicherstellen, dass die betroffenen Buslinien (darunter der MetroBus 4 mit zentraler Funktion für ganz Hamburg) nicht im Dauerstau stehen, sondern ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können?

Im Rahmen des bisher durchgeführten Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der A 7 haben intensive Abstimmungen zwischen den Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und den Verkehrsunternehmen stattgefunden. Da grundsätzlich auch während der Bauphase ein Erhalt von je drei beziehungsweise zwei Richtungsfahrstreifen auf der A 7 vorgesehen ist, wird es nach Ansicht der Fachbehörden zu keinen nachhaltigen Verkehrsverlagerungen ins Stadtstraßennetz mit Beeinträchtigungen des Busverkehrs kommen. Im Fall der temporären Sperrung von Anschlussstellen werden anlassbezogen geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Busverkehrs abgestimmt und umgesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 9. Kommt es zu einer Verlagerung von Buslinien? Wenn ja, a) b) c) welcher? wann? wohin?

Nach dem bisherigen Stand der Planungen sollen die von Buslinien genutzten Brückenbauwerke über die A 7 entweder erst nach Fertigstellung eines Ersatzneubaus abgerissen werden oder es steht während der Bauphase eine Behelfsbrücke für den Individual- und Busverkehr zur Verfügung. Mit Ausnahme von kurzzeitigen Sperrungen zur Anpassung der Verkehrsführung wird es daher voraussichtlich nicht zu einer längerfristigen Verlegung des Linienverlaufs von Buslinien kommen. 10. Eine messbare Entlastung der A 7 könnte durch die Ertüchtigung der AKN-Linie A1 erfolgen. Die AKN wurde an die Hamburger Hochbahn verkauft. Nach einer Elektrifizierung der Linie A1 könnten viele Pendler aus dem Norden (sogenannte Mittelachse) umsteigefrei und staufrei nach und aus Hamburg befördert werden. Plant der Senat die Elektrifizierung der A1? a) b) Wenn ja, wie sehen die konkreten Pläne aus? Wenn nein, warum nicht?

Ein Verkauf der Eisenbahn Altona-Kaltenkirchen-Neumünster (AKN) an die Hamburger Hochbahn AG ist nicht erfolgt. Bezüglich einer möglichen Elektrifizierung der A1 ist zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg abgesprochen, die Wirtschaftlichkeit einer Elektrifizierung untersuchen zu lassen. Hierfür hat der Aufsichtsrat der AKN Mittel zur Verfügung gestellt; derzeit werden die Details der Untersuchung geklärt. 11. Die DB AG beabsichtigt, die Autozugbeladung aus der Präsident-KrahnStraße (Bahnhof Altona), auf das Gelände des ICE-Betriebswerkes in der Elbgaustraße in Hamburg Eidelstedt zu verlagern. Die Bahn selbst prognostiziert ein tägliches Mehr an 4.000 Kfz in der Elbgaustraße allein in Richtung Eidelstedter Platz. Dies würde die beschriebene Problematik weiter verschärfen.
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a) b)

Wie ist die Haltung des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde zu dieser Frage? Beabsichtigt der Senat, gegebenenfalls über die zuständige Fachbehörde auf die DB hinzuwirken, dass es nicht zu einer Verlagerung während der Bauphase kommt? Wenn nein, warum nicht?

c)

Die Elbgaustraße ist nicht als Alternativ- beziehungsweise Umleitungsstrecke für den Fall temporärer Rampensperrungen vorgesehen. Gegenüber der gegenwärtigen Situation sollten sich daher keine wesentlichen Änderungen in der Verkehrsbelastung durch die Baumaßnahme „6-/8-streifige Erweiterung der A 7“ ergeben. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 12. Um zu verhindern, dass sich Schleichverkehre ihren Weg durch die Wohngebiete in Hamburgs Nordwesten suchen, könnte die Unterstützung durch Navigationssoftware hilfreich sein: Durch intelligente Programmierung könnte der Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen belassen werden. Hilfreich wäre, wenn die zuständige Fachbehörde bei den Herstellern der Software darauf dringen würde, die Verkehre nicht durch die Wohngebiete zu schicken. Ist eine entsprechende Einwirkung auf die Hersteller von Navigationssoftware geplant? a) b) Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Nein, hierfür wird nach Einschätzung der zuständigen Behörde keine Akzeptanz am Markt erwartet. 13. Gibt es eine Verständigung mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über eine großräumige Verlagerung der Verkehre während der Bauphase um die A 7 herum? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind angedacht? Der Ausbau der A 7 wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern SchleswigHolstein und Niedersachsen geplant. Die Zusammenarbeit sieht eine zeitliche Koordinierung der Baumaßnahmen im Fernstraßenbereich, länderübergreifende Information der Verkehrsteilnehmer, großräumige Ausweichstreckenempfehlungen und größtmögliche Einbeziehung der jeweiligen Institutionen und Verbände vor. b) Entfällt. 14. Wie ist die Haltung des Senats zu dem Bau von Elbquerungen östlich und westlich von Hamburg? Und welche konkreten Anstrengungen unternimmt der Senat, damit es zu einem beschleunigten Bau dieser Querungen kommt? Im Arbeitsprogramm des Senats für die 20. Legislaturperiode werden die weiträumige Anbindung und Umfahrung Hamburgs (insbesondere Ausbau der A 21 mit Anschluss an die A 24, mögliche Fortführung zur A 25 und weiter an die A 39 sowie der A 20) ausdrücklich genannt. Diese Maßnahmen gehören auch zu der von den fünf Küstenländern beschlossenen und im Mai 2011 erneut bestätigten Liste der für Norddeutschland bedeutsamen Verkehrsinfrastrukturbedarfe (sogenannte Ahrensburg-Liste), die insbesondere gegenüber dem für die Realisierung zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gemeinsam vertreten wird. Im Übrigen siehe Drs. 20/1051. 15. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde bereits Gespräche mit den Wirtschaftsunternehmen beziehungsweise ihren Verbänden darüber geführt, wie der Zu- und Abtransport von Waren auch in der Zeit des Ausbaus der A 7 gewährleistet werden kann, insbesondere mit Unternehmen/Verbänden der Hafenwirtschaft, Unternehmen/VerbänWenn nein, warum nicht?

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den aus dem Umfeld des Flughafens, Transportunternehmen aus dem Stadtgebiet? a) Wenn ja, mit wem und welchem Ergebnis? Die zuständige Fachbehörde steht unter anderem mit der Handels- und Handwerkskammer Hamburg, dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC), dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. in einem ständigen Kontakt. Das Konzept, während der Bauzeit grundsätzlich wie im Bestand drei beziehungsweise zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufrechtzuerhalten, wird durchgängig begrüßt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. b) Entfällt. Wenn nein, warum nicht?

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