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Arbeit in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (GUF)

Als pdf: 18/1925 | Arbeit in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/1925
05. 04. 05

Große Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Peter Hesse, Marcus Weinberg, Bettina Bliebenich, Stefanie Strasburger, Lydia Fischer, Lars Dietrich, Clemens Nieting (CDU) und Fraktion vom 08.03.05 und

Antwort des Senats

Betr.: Arbeit in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) Gemäß Art. 30 der Hamburgischen Verfassung haben die Bürgerschaftsabgeordneten in den letzten Wochen Einsicht in sämtliche Akten, Vorgänge und Unterlagen aller Behörden, Dienststellen und Gremien einschließlich des Landesbetriebes Erziehung und Berufsbildung (LEB) genommen, die mit der Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung von Jugendlichen im Zusammenhang stehen. Aus der Akteneinsicht wurde offensichtlich, dass es sich bei den betreuten Kindern und Jugendlichen um eine Klientel handelt, die eine besondere pädagogisch-therapeutische Betreuung benötigt. Um eine abschließende Bewertung der verantwortungsvollen und komplexen Aufgabe der Mitarbeiter und des Erfolges der GUF seit Betriebsbeginn vornehmen zu können, müssen auch die Hintergründe der Minderjährigen bekannt sein sowie die im Kontext stehende individuelle Betreuung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: I. 1. Biographie der Minderjährigen Wie viele Straftaten wurden den einzelnen Minderjährigen vor ihrer Unterbringung in der GUF vorgeworfen?

Den 25 Minderjährigen, die bisher in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) waren bzw. sind, wurden vor ihrer Unterbringung in der GUF von den Ermittlungsbehörden insgesamt 571 Straftaten zur Last gelegt. Die Strafvorwürfe gegen die einzelnen Minderjährigen sind in der Anlage 1 dargestellt. 2. In welchem Alter sind die Minderjährigen erstmals durch Straftaten polizeilich bekannt geworden?

Die folgende Tabelle zeigt das Alter der Minderjährigen auf, in dem sie erstmalig durch Tatvorwürfe polizeilich in Erscheinung getreten sind. Alter Anzahl der Minderjährigen
Quelle: Aktenlage FIT

7 2

8 1

9 2

10 3

11 3

12 2

13 7

14 4

15 1 25


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3.

Wie viele der Minderjährigen sind vor ihrer Unterbringung in der GUF in der Schule durch Schulwechsel, Schulverweise oder Schuleschwänzen aufgefallen?

23 von 25 Minderjährigen haben die Schule unregelmäßig besucht. Insgesamt haben 46 Schulwechsel stattgefunden. Als Gründe für Schulwechsel wurden Schulverweigerung und Aggressivität angegeben. Schulverweise sind nicht dokumentiert. 4. Bei wie vielen der Minderjährigen gibt es Hinweise auf Gewalt in der Familie?

Bei zehn von 25 Minderjährigen enthalten die Akten des Familieninterventions-Teams (FIT) konkrete Hinweise, dass es zu Gewalt zwischen den Eltern bzw. Stiefeltern gekommen ist. Nach Aktenlage ist davon auszugehen, dass es bei allen Minderjährigen zu seelischen Misshandlungen wie z. B. Bedrohung, Ablehnung und Verweigerung emotionaler Zuwendung gekommen ist. Elf Minderjährige sind von ihren Eltern bzw. Stiefeltern körperlich durch Schläge und Prügel misshandelt worden. Fünf Minderjährige wurden vernachlässigt, indem sie nicht ausreichend versorgt, unzulänglich bekleidet sowie in den ersten Lebensjahren zeitweise unbeaufsichtigt waren. In zehn Fällen haben die Minderjährigen Gewalt gegen ihre Eltern bzw. ihre Mutter, gegen den Lebensgefährten der Mutter oder gegen jüngere Geschwister ausgeübt. Bei zwei von 25 Minderjährigen ergeben sich aus den Akten keine Anhaltspunkte über Gewalt in der Familie. 5. Bei wie vielen der Minderjährigen gibt es Hinweise auf den Konsum illegaler Drogen?

15 Minderjährige haben nach Aktenlage illegale Drogen konsumiert. 6. Wie viele Jugendhilfemaßnahmen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Hilfearten, haben die einzelnen Minderjährigen vor ihrer Unterbringung in der GUF durchlaufen? Bitte für jeden einzelnen Minderjährigen chronologisch auflisten.

Vor der ersten Unterbringung in der GUF haben die 25 Minderjährigen insgesamt 121 Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII durchlaufen. Vier Minderjährige haben nach der ersten Entlassung aus der GUF und vor der zweiten Aufnahme in der GUF weitere elf Hilfen erhalten. Eine Auflistung der Hilfen in Bezug auf die einzelnen Minderjährigen enthält die Anlage 2. 7. Wie viele der Minderjährigen waren vor ihrer Unterbringung in der GUF in der Psychiatrie oder in psychiatrischer Behandlung?

Sechs der 25 Minderjährigen waren vor dem Aufenthalt in der GUF stationär in der Psychiatrie untergebracht. Zwei Minderjährige sind von der Psychiatrie direkt in der GUF aufgenommen worden. Bei weiteren vier Minderjährigen erfolgte eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. 8. Wie bewertet die Fachbehörde den Erfolg der angebotenen offenen Maßnahmen bei diesen Minderjährigen?

Die Hilfen haben nicht dazu geführt, die „kriminellen Karrieren“ der Minderjährigen aufzuhalten. 9. Welchen Migrationshintergrund haben die Kinder und Jugendlichen und welchen Einfluss hat dies auf die pädagogisch-therapeutische Arbeit?

Von den 25 Minderjährigen haben neun einen ausländischen Pass. Sie stammen aus Jugoslawien (4), der Türkei (3), Mazedonien (1) und Indien (1). Weitere fünf Minderjährige haben Eltern, die nach Deutschland aus Polen (2), der Türkei (1), Kasachstan (1) und Ghana zugewandert sind.

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Sprachliche und kulturelle Differenzen zwischen ihnen und den übrigen Jugendlichen beeinflussen den Alltag in der Einrichtung. Traditionelle Vorstellungen junger Migranten über Männlichkeit und ihre Auffassungen von Ehre und Ehrverletzungen lösen in der Einrichtung oftmals Gewalthandlungen aus. In der pädagogischen Arbeit setzen sich deshalb die Pädagoginnen und Pädagogen insbesondere im Anti-Gewalt-Training und in den sexualpädagogischen Angeboten mit den Minderjährigen über die Wertund Männlichkeitsvorstellungen auseinander. 10. Gibt es Kinder und Jugendliche, die auch durch eine Betreuung wie in der GUF schwer zu erreichen sind? Wenn ja, aus welchen Gründen? Das Konzept der GUF schließt akut Drogenabhängige und Minderjährige, die eine stationäre psychiatrische Unterbringung benötigen, als nicht geeignete Zielgruppe aus. Eine pädagogische Einflussnahme ist bei starken psychiatrischen Auffälligkeiten nur begrenzt möglich. II. Strafverfolgung der Minderjährigen

11. Wie viele dieser Minderjährigen sind für von ihnen begangene Straftaten verurteilt worden? Bitte angeben welche Strafen verhängt wurden. 17 der 25 Minderjährigen sind verurteilt worden. Die Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 3. 12. Wie viele dieser Minderjährigen sind vor ihrer Unterbringung in U-Haft oder in U-Haftvermeidung gewesen? Vor ihrer – ggf. letzten – Unterbringung in der GUF haben sich vier Minderjährige in Untersuchungshaft und zwei davon zusätzlich in Untersuchungshaftvermeidung befunden. III. Erfolge der GUF 13. Was sind Auftrag und Ziele der GUF? Übergeordnetes Ziel der geschlossenen Unterbringung ist es, Minderjährigen, deren Kindeswohl durch das Begehen von Straftaten erheblich gefährdet ist, eine Integrationschance zu eröffnen. Um eine weitere Eigen- und Fremdgefährdung möglichst zu vermeiden, hat die Erreichung eines Lebens ohne Straftaten hohe Priorität. Durch die geschlossene Unterbringung sollen die Minderjährigen • ihre bisherigen Konfliktlösungsmuster verändern und Verhaltensweisen erlernen, die sie in die Lage versetzen, auch in angespannten Situationen sozial angemessen zu reagieren, • lernen, eine vorgegebene Tagesstruktur einzuhalten und den damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden, • lernen, ihr eigenes Verhalten und die damit verbundenen Wirkungen für andere zu reflektieren, • sich mit den Wirkungen und Folgen der von ihnen begangenen Straftaten auseinandersetzen, • lernen, verlässliche Beziehungen aufzubauen, • den Anschluss an das Regelschulsystem (wieder)finden bzw. sich berufliche Qualifikationen aneignen, • befähigt werden, eine eigene Lebensplanung zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist die GUF als eine auf etwa ein Jahr angelegte erzieherische Hilfe konzipiert. Pädagogische Maßnahmen und Leistungen knüpfen an den individuellen Biographieverläufen der Minderjährigen an und werden bedarfsgerecht gestaltet. Die jungen Menschen werden auf ein Leben außerhalb der GUF vorbereitet und insbesondere in den Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.
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Die individuelle Betreuung sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung der Minderjährigen stehen im Vordergrund der pädagogischen Arbeit. 14. Wie viele Minderjährige sind mehr als vier Monate in der Einrichtung gewesen? Elf Minderjährige waren länger als vier Monate in der GUF. 15. Was sind die Anschlussmaßnahmen bei diesen Minderjährigen? In der Anlage 2 werden die Anschlussmaßnahmen dieser elf Minderjährigen nach Art und Dauer der Hilfen dargestellt. 16. Wie viele dieser Minderjährigen sind nach ihrer Entlassung wieder durch Straftaten aufgefallen? Nach ihrer Entlassung sind fünf der elf Minderjährigen erneut polizeilich auffällig geworden. Bei den Tatvorwürfen, die die fünf Minderjährigen nach der GUF begangen haben, handelt es sich um: • • • • • • • • • Sachbeschädigung in drei Fällen Einfacher Diebstahl in zwei Fällen Schwerer Diebstahl, Einbruch in drei Fällen Nötigung, Freiheitsberaubung in vier Fällen Gefährliche, schwere Körperverletzung in einem Fall Raub, räuberische Erpressung in einem Fall Haus- und Landfriedensbruch in zwei Fällen Leistungserschleichung in einem Fall Sonstiges in einem Fall

Elf dieser insgesamt 18 Tatvorwürfe beziehen sich auf einen Minderjährigen. 17. Wie beurteilt die Fachbehörde die pädagogischen Erfolge bei diesen Minderjährigen? Ob und in welchem Umfang dauerhafte positive Veränderungen im Sozialverhalten der Minderjährigen eingetreten sind, lässt sich nicht allein aus einer kurzfristigen Zeit der Legalbewährung nach Verlassen der GUF ableiten. Zur abgesicherten Beurteilung dieser Frage sind längere Verlaufsbeobachtungen und eine größere Zahl abgeschlossener Fälle erforderlich. Dennoch lässt die gegenwärtige Datenlage Tendenzen erkennen. Von elf Minderjährigen, die bisher aus der GUF entlassen wurden, • werden vier Minderjährige zurzeit ambulant betreut, • sind sechs Minderjährige zurzeit stationär untergebracht, • wurde ein Minderjähriger inhaftiert. Zehn Minderjährige haben den Anschluss an Schule und Beruf wieder gefunden und scheinen auch persönlich gefestigter. IV. Besondere Vorkommnisse 18. An wie vielen besonderen Vorkommnissen, aufgeschlüsselt nach Entweichungen aus der 1. Phase und den Phasen 2 und 3, Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche, Gewalt gegen sich selbst, Sachbeschädigungen, medizinischen Notwendigkeiten und anderen Vorfällen, sind die einzelnen Minderjährigen beteiligt? Bitte für jeden einzelnen Minderjährigen chronologisch aufführen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 4.

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19. Welche Maßnahmen werden bei solchen Vorkommnissen ergriffen (Rückstufung in Phase 1 usw.)? Je nach Art des Vorkommnisses und dem individuellen Verhalten und Entwicklungsstand des Minderjährigen werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehören pädagogische Maßnahmen sowie das Erstatten einer Strafanzeige, soweit ein Minderjähriger eine strafbare Handlung ausgeführt hat. Pädagogische Maßnahmen werden immer nach folgenden drei Kriterien auf den Einzelfall bezogen ergriffen: 1. Die Reaktion auf das Verhalten muss zeitnah erfolgen. 2. Die Konsequenz steht im direkten Zusammenhang mit der Regelverletzung. 3. Der Minderjährige muss den Zusammenhang verstehen können, damit die Handlung des Pädagogen dem Minderjährigen nicht willkürlich erscheint. In jedem Fall wird das Verhalten in einem Gespräch mit den Pädagoginnen und Pädagogen oder mit der zuständigen Psychologin thematisiert. Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen während oder nach einem Besonderen Vorkommnis ergriffen (bezogen auf einzelne Minderjährige können mehrere Maßnahmen ergriffen worden sein): Gefahrenabwehr: In 50 Fällen wurden Minderjährige ohne Hilfsmittel fixiert. In fünf Fällen wurden Klettbänder eingesetzt. Als Prävention gegen eine kurzfristige Wiederholung des Vorkommnisses wurden die Minderjährigen in 24 Fällen nach einem Vorkommnis beobachtet und kontrolliert und in sieben Fällen in getrennten Gruppen untergebracht. Beteiligung Dritter: Die Polizei wurde in 15 Fällen gerufen, ein Minderjähriger wurde in Haft genommen. In 17 Fällen wurde ein Amtsarzt oder Facharzt gerufen oder kontaktiert, in 13 Fällen wurden die Minderjährigen in ein Krankenhaus gebracht und in zwei Fällen wurden die Minderjährigen in die Psychiatrie eingewiesen. Sanktionen in der Einrichtung: In zwölf Fällen wurden Minderjährige in die vorherige Phase zurückgestuft, in 28 Fällen wurden die Freizeit- und Gruppenaktivitäten gestrichen, in 33 Fällen wurden Vergünstigungen gestrichen und in fünf Fällen wurde von den Minderjährigen eine Wiedergutmachung gefordert. In fünf weiteren Fällen erfolgten sonstige Sanktionen. 20. Wie findet Krisenmoderation in Eskalationsmomenten in der GUF statt? Die Betreuten in der GUF haben oftmals eine sehr begrenzte Fähigkeit zur Selbststeuerung, insbesondere ihrer aggressiven Impulse. Sie verfügen oft nur über ein eingeschränktes Sozialverhalten. Gewalt ist in vielen Fällen ihr einziges erlerntes Mittel zum Verfolgen ihrer Ziele bzw. zum Regeln ihrer Probleme. Während des pädagogischen Prozesses treten daher Situationen auf, in denen sich die Betreuten schnell erregen, die Kontrolle über ihre Impulse verlieren und sich gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Betreuten in der Einrichtung sozial unangemessen und gewalttätig verhalten. Um solche Situationen möglichst zu vermeiden, werden im Vorwege folgende Präventionsmaßnahmen ergriffen: • Durch unterschiedliche Aktivitäten wird auf die Gesamtkonstitution der Minderjährigen und die Gruppe eingewirkt (Sport, Entspannungsübungen, Musiktherapie, therapeutische und pädagogische Gespräche etc.). • Bei psychischen Auffälligkeiten erfolgt eine Untersuchung und ggf. Verordnung von Medikamenten durch einen psychiatrischen Facharzt. • Das pädagogische Personal ist geschult, in akuten Situationen Stimmungen und Veränderungen im Verhalten von einzelnen Minderjährigen und der Gruppe zu erfassen und darauf deeskalierend zu reagieren. So werden sofort Einzel- oder Gruppengespräche geführt, um Auslöser zu ergründen und die Beteiligten zu beruhigen. Bei Bedarf wird die Psychologin zur Unterstützung hinzugezogen.

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• In einzelnen stressbesetzten Situationen geraten die Minderjährigen schnell in einen erhöhten Erregungszustand. Hierfür sind die Mitarbeiter durch ein Deeskalationstraining (HIDA) geschult und beruhigen den Minderjährigen. Trotz dieser vielfältigen Maßnahmen ist nicht in allen Fällen eine Eskalation zu vermeiden. In diesen Situationen ergibt sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GUF ein besonderer Handlungsbedarf unter Einsatz physischer Mittel, um die körperliche Unversehrtheit des Minderjährigen bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten Durch Haltetechniken werden die Minderjährigen gehindert, sich oder anderen Personen Schaden zuzufügen. Sie werden so lange gehalten bis sich der Minderjährige beruhigt hat und ansprechbar ist (vgl. Frage 21). Bei einem Impulssteuerungsverlust entwickeln die Minderjährigen enorme Kräfte. Wenn in dieser Situation die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Minderjährigen nicht halten können und wenn eine Beruhigung nicht innerhalb weniger Minuten erreicht werden kann, dann werden zur Unterstützung Klettbänder eingesetzt. Mit den breiten und weichen Klettbändern werden Hände und ggf. auch Füße fixiert. Die Fixierung dauert maximal so lange, bis der Minderjährige wieder ansprechbar ist und sich beruhigt hat. Bei jeder Eskalation sollen mindestens zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter anwesend sein, von denen eine bzw. einer das Umfeld sichert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden einmal in der Woche für derartige Situationen geschult. Das Training umfasst nicht nur Haltetechniken, sondern auch die richtige Positionierung und das Erkennen von Gefahren z. B. von Gegenständen, die zu Verletzungen führen oder als Waffe eingesetzt werden können. 21. Warum gibt es keine so genannten „Isolations-Räume“ in der GUF? In Situationen, in denen der Einsatz physischer Mittel angezeigt ist (siehe Antwort zu 20), befinden sich die Minderjährigen in einer Krise, in der sie nicht allein gelassen werden sollen. Pädagogisches Ziel ist es, dass die Betreuerin bzw. der Betreuer die Krise mit dem Minderjährigen durchsteht und sofort danach in das Gespräch geht, um mit dem Minderjährigen das Geschehene zu reflektieren. Der Minderjährige soll sich auch in dieser Situation angenommen und akzeptiert fühlen können. Ein Isolationsraum wäre mit dieser Absicht unvereinbar. 22. Wie viele Strafanzeigen gegen Minderjährige hat es bisher gegeben? Bitte aufgeschlüsselt nach Straftaten. Die Zahl der Anzeigen und die Art der Straftaten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Kategorie „Sonstige Straftaten“ umfasst Delikte wie Diebstahl, Beleidigung und üble Nachrede. Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
6

Körperverletzung 2 1 0 3 1 0 0 1 1 4 1 6 2 0 4

Bedrohung, SachbeErpressung schädigung 2 2 0 1 0 0 2 3 1 2 0 0 0 0 0 2 6 8 5 6 2 2 2 2 0 1 0 0 3 1

Sonstige 1 0 0 0 0 0 0 0 2 3 1 3 0 0 2

Gesamt 7 2 0 8 4 0 0 3 17 18 6 13 3 0 10


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Lfd. Nr. 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Gesamt

Körperverletzung 0 0 0 3 4 3 0 0 0 0 36

Bedrohung, SachbeErpressung schädigung 0 0 0 2 1 1 2 2 2 2 0 2 0 0 0 1 0 0 0 0 28 40

Sonstige 0 0 0 3 1 3 0 0 0 0 19

Gesamt 0 2 2 10 9 8 0 1 0 0 123

Quelle: Aktenlage GUF

23. Ist es in Jugendhilfeeinrichtungen üblich, bei körperlichen Angriffen auf Mitarbeiter die Minderjährigen anzuzeigen? Nach Einschätzung der zuständigen Behörde ist dies eher unüblich. Allerdings ist es von den Umständen des Einzelfalls abhängig, ob sich die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Trägers entschließen, Strafanzeige zu erstatten. 24. Ist die Fachbehörde jeweils über diese Vorkommnisse informiert worden? Ja. 25. Welche Maßnahmen hat die Fachbehörde/der LEB ergriffen, um anlässlich der besonderen Vorkommnisse die Pädagogik in der Einrichtung zu verbessern (Supervision, Deeskalationstraining für die Mitarbeiter usw.)? Die zuständige Behörde hat sich jeweils davon überzeugt, ob und dass der LEB auf die Vorkommnisse angemessen reagiert und ggf. Betriebsabläufe, sein pädagogisches Konzept oder die Qualifikation seiner Mitarbeiter fortentwickelt. Der LEB konnte bei Betriebsaufnahme der GUF in Hamburg auf keine pädagogisch-praktischen Erfahrungen in der Betreuung der Zielgruppe in einem geschlossenen Rahmen zurückgreifen. Insofern sind nicht nur besondere Vorkommnisse, sondern auch andere Erfahrungen des Betreuungsalltags Anlass gewesen, die Pädagogik in der Einrichtung laufend fortzuentwickeln. Zu den Maßnahmen gehören: • Gruppensupervision der Teams, jeweils 14-tägig • Wöchentliche Fallbesprechung unter fachlicher Beratung der Psychologin • Regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit in Dienstbesprechungen und nach besonderen Ereignissen • Schaffung pädagogischer Angebote, die speziell auf die Problemlagen der Minderjährigen ausgerichtet sind (vgl. hierzu Antwort zu 36 und 37) • Deeskalationstraining für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 26. Welche Maßnahmen hat die Fachbehörde/der LEB ergriffen, um die räumliche Situation und das Sicherheitskonzept der GUF zu verbessern? Folgende Maßnahmen wurden ergriffen: • Der Zaun um das Außengelände wurde fertig gestellt und in diesem Zuge erhöht und gegen Übersteigen sowie Untergraben zusätzlich gesichert. • Die Fassaden am Außengelände wurden gegen Übersteigen, Kasematten gegen Öffnen gesichert. • Alle Fenster wurden überprüft und gegen Einschlagen und Öffnen gesichert. Der Eingang zur Einrichtung wurde vom Gebäude weg an den Außenzaun verlegt. Die Türen wurden ebenfalls überprüft, der Schließmechanismus verbessert.

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• Im Gebäude wurde das gesamte Inventar überprüft und ausgetauscht, wenn es als gefährlicher Gegenstand einzuschätzen war und zur Selbst- oder Fremdverletzung hätte dienen können. • Ab Juli 2003 wurde ein Sicherheitsdienst beschäftigt, um die nächtliche Bewachung und sonstige Sicherheitsbelange zu verbessern (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 43). • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in Fragen der Gebäudesicherung und Eigensicherung intensiv geschult. • Die Gruppe 3 des Kinder- und Jugendnotdienstes, die in einem angrenzenden Gebäudeteil untergebracht war, wurde in ein anderes Gebäude verlegt. Die Adoptionsvermittlungsstelle wurde aus einem an das Außengelände grenzenden Gebäudeteil in einen anderen verlagert. • Ein weiterer Gebäudeteil einschließlich eines eigenen Gartenbereiches wurde für den Gruppenbetrieb hergerichtet. Für die Nachtüberwachung wurde in diesem Zuge eine Videoüberwachungsanlage installiert. • Das Außengelände wurde großflächig erweitert und mit einem Sportfeld mit Beleuchtung versehen. • Ein Teil eines Nebengebäudes wurde für Werkstatt- und Schulräume erschlossen. Das zwischen den Gebäuden befindliche Außengelände wurde abgetrennt und mit einem Sichtschutz zum Gebäude des Kinder- und Jugendnotdienstes versehen. 27. Welche besonderen Vorkommnisse in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe sind der Heimaufsicht in den vergangenen zwei Jahren gemeldet worden? Im Zeitraum 10.03.2003 bis 03.03.2005 sind folgende besonderen Vorkommnisse in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe gemeldet worden. Art • Gewalt gegen Pädagogen • Gewalt gegen andere Jugendliche (in der gleichen Einrichtung) • Gewalt gegen sich selbst (suizidale Handlungen, Suizid, Schnittwunden etc.) • Sachbeschädigungen • medizinische Notwendigkeiten • Kindesvernachlässigung (betrifft ausschließlich sog. Mutter-Kind-Einrichtungen) • plötzlicher Kindstod • Tod infolge Schwerstbehinderung • Tod durch Unfall • Tod durch Suizid • Entlaufung • Raub/Einbruch/Betrug/Diebstahl durch Betreute • Übergriffe durch Pädagogen gegenüber Betreuten • Gewalt/Sexuelle Gewalt durch Bürger/Partner/Freunde gegenüber den Betreuten • Waffen-/Drogenbesitz durch Betreute • Brand/Einbruch • Gewalt/Körperverletzung an Bürgern durch Betreute • Anderer Vorfall Summe Anzahl 14 21 40 5 11 7 2 2 1 2 21 24 17 50 12 14 23 22 288

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V.

Pädagogische Mitarbeiter

28. Wie viele pädagogische Mitarbeiter gibt es in der GUF und welche Inhalte hat ihr pädagogischer Auftrag? Das pädagogische Personal setzt sich aus dem Lehrpersonal der internen Schule und dem Betreuungspersonal im Gruppenbetrieb zusammen. Aktuell sind in der GUF Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgenden Funktionen tätig: • Eine Einrichtungsleitung sowie eine stellvertretende Einrichtungsleitung • Sieben Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen, davon zwei Angestellte in der Tätigkeit von Sozialpädagogen mit vergleichbarer Qualifikation • Sieben Erzieherinnen bzw. Erzieher • Drei Lehrerinnen und Lehrer Die Aufgaben des Lehrpersonals sind die Durchführung des Unterrichts, die Diagnose des bisherigen Schulverlaufs und eine Beratung hinsichtlich des weiteren Bildungsweges. Ziele der Tätigkeit sind der Abbau von Verhaltensauffälligkeiten, die das Lernen beeinträchtigen, der Aufbau eines adäquaten Lern- und Sozialverhaltens und einer Leistungsorientierung sowie die Förderung der Integrationsfähigkeit in die Regelschule. Die Aufgaben des Betreuungspersonals sind die pädagogische Organisation und Gestaltung des Einrichtungsalltags, die pädagogische Arbeit mit den Betreuten über Einzel- und Gruppengespräche und -aktivitäten, individuelle, pädagogisch-therapeutische Trainingseinheiten, freizeitpädagogische Angebote sowie die Planung und Evaluation des Hilfeprozesses. 29. Wie hat die Personalauswahl für die GUF stattgefunden? Welche besonderen Anforderungen werden an das Personal gestellt? Der LEB hat bislang neun Auswahlverfahren durchgeführt, davon drei für Lehrpersonal. Die Ausschreibungen erfolgten betriebsintern, verwaltungsintern sowie extern im Hamburger Abendblatt und wurden dem Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit gemeldet. Folgende Anforderungen wurden an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt. a) Sozialpädagogisches Personal: • Berufliche Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Minderjährigen • Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendhilferechts, des Jugendstrafrechts und der Kriminologie • Fachkenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich erzieherischer Methoden für die Zielgruppe • Fähigkeit, den Betreuten ein verbindliches Beziehungsangebot zu unterbreiten und durch klares, eindeutiges Verhalten Orientierung zu geben • Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Anamnese und Hilfeplanung • Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im multiprofessionellen Team • Belastbarkeit, verbindliches Auftreten und Fähigkeit zur Durchsetzung von Regeln und zum Umgang mit Gewalt b) Erzieherisches Personal: • Neigungen und Fähigkeit zur Planung, Organisation und pädagogischen Gestaltung der Tagesabläufe in Erziehungseinrichtungen • Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zur Durchführung von erzieherischen Maßnahmen • Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im multiprofessionellen Team • Belastbarkeit, verbindliches Auftreten und Fähigkeit zur Durchsetzung von Regeln und zum Umgang mit Gewalt
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c) Lehrpersonal: • Praxiserprobte Kenntnisse hinsichtlich schulischer Leistungstests • Kenntnisse über und Erfahrungen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche und ADS • Erfahrungen in der Unterrichtung von verhaltensauffälligen, gewaltbereiten Minderjährigen • Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im multiprofessionellen Team • Belastbarkeit, verbindliches Auftreten und Fähigkeit zur Durchsetzung von Regeln und zum Umgang mit Gewalt Die Auswahl wurde durch eine Auswahlkommission durchgeführt. Ausgewählt wurden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Eindruck der Auswahlkommission mindestens den wesentlichen Anforderungen genügten, sich als Beste im Verfahren darstellten und eine Einarbeitung erfolgreich würden abschließen können. Den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern wurde angeboten, in der Einrichtung für einen Tag zu hospitieren, um sich selbst ein deutlicheres Bild von der Tätigkeit in der GUF zu verschaffen und ihre Entscheidung daran zu messen. 30. Welche personalfürsorgerische Maßnahmen hat der LEB ergriffen, um die Mitarbeiter auf die schwierige Arbeit einzustellen? Die ausgewählten Personen durchlaufen regelhaft eine sechswöchige Einarbeitung an der Seite einer erfahrenen Fachkraft. Über die Fallerörterungen im Team unter fachlicher Beratung der Psychologin wird das spezielle Fachwissen bezüglich der Zielgruppe der GUF vermittelt. In einem dreitägigen Deeskalationstraining werden theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten konfrontativer Pädagogik vermittelt. Das pädagogische Personal erhält regelhaft Supervision in der Gruppe und ein wöchentliches Sicherheitstraining. Soweit Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Übergriffen oder sonstigen belastenden Situationen ausgesetzt waren, erhalten sie interne Beratung und auf Wunsch auch externe Beratung bzw. Supervision. 31. Über welche Qualifikationen verfügen die pädagogischen Mitarbeiter? Jeweils eine Lehrkraft hat die Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Haupt- und Realschulen und an Gymnasien. Eine Lehrkraft hat die Qualifikation als DiplomSportlehrer. Im Betreuungsdienst werden Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit abgeschlossener Ausbildung und staatlicher Anerkennung beschäftigt. Daneben werden bei entsprechender Eignung auch Personen als Angestellte in der Tätigkeit von Sozialpädagogen beschäftigt. Diese verfügen über vergleichbare Qualifikationen. Aktuell werden ein Diplompädagoge und ein Erzieher mit Zusatzqualifikationen und entsprechender Berufserfahrung mit sozialpädagogischen Aufgaben betraut. 32. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit länger als ein Jahr in GUF beschäftigt? Zehn, davon zwei des Lehrpersonals sowie zwei Leitungskräfte. 33. Wie viele Mitarbeiter sind von Anfang an dabei? Zwei. 34. Wie viele Mitarbeiter haben die Einrichtung bereits in der Probezeit verlassen? Acht, davon zwei des Lehrpersonals. 35. Wie viele Mitarbeiter haben die Einrichtung insgesamt verlassen und aus welchen Gründen? Seit der Betriebsaufnahme sind 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschieden, davon 16 des Betreuungspersonals, zwei des Lehrpersonals und zwei des psychologischen Personals. Die Gründe sind nicht in allen Fällen bekannt, insbesondere bei
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Beschäftigten, die selbst ihre Tätigkeit in der GUF aufgegeben haben. Soweit der LEB das Arbeitsverhältnis beendet hat, waren die Personen für die Tätigkeit in der GUF nicht hinreichend geeignet. VI. Pädagogische Angebote 36. Wie viele pädagogische Angebote gibt es und welcher Art sind sie? 37. Welche Qualifikationen haben die für diese pädagogischen Angebote eingesetzten Mitarbeiter? Die GUF führt regelmäßig folgende pädagogischen Angebote durch:
Aktivität Möbeltischlerei Beschreibung Jeder Minderjährige soll nach Möglichkeit ein eigenes Möbelstück nach dem Auszug mitnehmen können. Es werden Möbel gebaut und repariert. Ziel: Vermittlung von handwerklichen Fertigkeiten, Materialkunde, Erfolgserlebnisse durch selbst geplante, entworfene und hergestellte Produkte (2-mal pro Woche) Externer Trainer Sozialpädagoge Vom Trainer entwickeltes und erprobtes Konzept eines AGTs für Gruppen (freitags) Mitarbeiter Sozialpädagogin Therapeutische Betätigung mit rhythTherapeutin mischen und Orffschen Instrumenten in Einzel- und Gruppensitzungen (nach Dienst des Mitarbeiters). Mitarbeiter, SozialpädagoMA entwarfen, gestalteten und legten Interessenge, Erzieher gemeinsam mit Minderjährigen ein gruppenleiter IGL: Student Biotop an. Ein Gartenpavillon wurde (IGL) Vermessungserrichtet, Beete angelegt. wesen Ziel: Fördern von Umweltbewusstsein, Objektbindung, Entdecken der Natur, Heranführen an handwerkliche Tätigkeiten. Mitarbeiter SozialAus Ytong werden Formen und Figupädagoge, ren geschnitzt. Erzieher Ziel: Fein- und grobmotorisches Training, Anregung der Phantasie, Werkzeug- und Materialkunde, künstlerische Gestaltung. Verein „GefanFootballtrainer, Durch eine attraktive Sportart, Vermittgene helfen Spieler bei den lung von Werten wie Fairness, GeJugendlichen“ Blue Devils meinsinn, Disziplin, Teamgeist und Zuverlässigkeit (dienstags) Mitarbeiter, SozialTraining an Fitnessgeräten Interessenpädagoge, Ziel: Verbesserung der Motorik, Entgruppenleiter Trainer B-Lizenz wicklung von Körperverantwortung und (IGL) -gefühl, Kenntnisse über den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit, Entspannung und Wohlbefinden, schnelle Erfolgserlebnisse, Umgang mit Regeln und Grenzen (mittwochs und sonntags) Mitarbeiter, SozialpädagoProfessionelles Basketballtraining Interessenge, Erzieher, durch einen Ligaspieler (Start: grupenleiter April 05), Fußball und Aufbautraining, IGL: Fußballund Basketball- Tischtennis, (täglich bis auf sonntags) Ligaspieler Personal Mitarbeiter Qualifikation Sozialpädagoge, Tischlergeselle

Anti-GewaltTraining (AGT) Musiktherapie

Garten- und Teichgestaltung (Angebot saisonal)

Bildnerisches Gestalten mit Ytong

Football

Fitnesstraining

Sport

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Drucksache 18/1925 Aktivität Kaminholzprojekt

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Qualifikation Sozialpädagoge, Erzieher Beschreibung Herstellung von Kaminholz durch Sägen, Hacken, Verpacken und Verkauf. Der Erlös aus dem Verkauf wird durch gemeinsame Entscheidung der Minderjährigen für einen von ihnen bestimmten Zweck eingesetzt. (2/3-mal pro Woche) Renovierung und Gestaltung der Einrichtung (1/2-mal pro Woche)

Personal Mitarbeiter, Interessengruppenleiter

Objektgestaltung

Mitarbeiter

Sexualkunde

Mitarbeiter

Kiosk

Mitarbeiter

Sozialpädagoge, Erzieher, Malermeister, Tischlergeselle Erzieher mit Fortbildung: Jungensexualität Lehrer

Regelmäßige Thematisierung und Bearbeitung jungenspezifischer Sexualbilder (nach Bedarf) Planung, Einkauf, Verkauf von Süßigkeiten Getränken und jugendgerechten Zeitschriften, Kassenführung von Minderjährigen für Minderjährige Ziel: Übernahme von Verantwortung, mathematisches Verständnis, prosoziale Kompetenzen (Mo + Mi + Fr)

Weitere Angebote, die nach den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Minderjährigen durchgeführt werden, dienen • der Unterstützung der Selbststeuerung und dem Aggressionsabbau der Minderjährigen, wie z. B. verschiedene Entspannungsübungen (Erlernen von Atemtechniken), • der praktischen Lebensführung, wie z. B. Kochen und Backen sowie • der Förderung der handwerklichen Fähigkeiten, wie z. B. Window-Colour, Töpfern, Modellbau und Bastelarbeiten. VII. Psychologische und psychiatrische Versorgung 38. Gibt es eine psychologische Betreuung in der Einrichtung, mit welcher Stundenzahl ist sie dort tätig und was sind ihre Aufgaben? Ja. Die psychologische Fachkraft ist mit 40 Stunden wöchentlich in der GUF beschäftigt und hat folgende Aufgaben: • Psychologische Diagnostik und Betreuung der Minderjährigen in der Einrichtung • Konzipieren, Organisieren und ggf. Durchführen von sozial- und verhaltenstherapeutischen Trainingseinheiten • Unterstützen der pädagogischen Fachkräfte bei der Problemanalyse und der Erstellung des individuellen Hilfeplanes • Beraten der der pädagogischen Fachkräfte bei internen Fallgesprächen und der Erziehungskonferenz • Beraten der pädagogischen Fachkräfte in Krisensituationen • Unterstützen der pädagogischen Fachkräfte bei der Zusammenarbeit mit den Familiengerichten, anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und den Eltern 39. Gibt es für die Minderjährigen auch die Möglichkeit einer zusätzlichen therapeutischen Unterstützung außerhalb der Einrichtung? Je nach individuellem Bedarf erfolgt auch eine therapeutische Unterstützung außerhalb der Einrichtung.

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40. Wie ist die psychiatrische Versorgung der Minderjährigen in der Einrichtung gesichert? Ein niedergelassener Kinder- und Jugendpsychiater besucht alle zwei Wochen die Einrichtung. Bei Bedarf finden die Besuche öfter statt. In akuten Krisensituationen wird darüber hinaus der Jugendpsychologische und -psychiatrische Dienst der Behörde für Soziales und Familie eingeschaltet. Außerhalb der regulären Dienstzeiten wird der in Hamburg jeweils zuständige psychiatrische Notarzt gerufen. 41. Werden Medikamente ohne ärztliche Genehmigung verabreicht? Nein. 42. Wie wird die allgemein medizinische Versorgung der Minderjährigen gewährleistet? Die Minderjährigen werden im Rahmen der Aufnahme in der Praxis eines Allgemeinmediziners in der Nähe der Einrichtung umfassend untersucht. Falls eine ärztliche Behandlung erforderlich ist, wird sie zugleich festgelegt. Außerdem besucht ein Arzt für Allgemeinmedizin einmal in der Woche die Einrichtung und kümmert sich um die Belange der Betreuten. Bei akuten Erkrankungen wird unverzüglich ein Arzt aufgesucht. VIII. Sicherheitsdienst 43. Was sind die genauen Aufgaben des Sicherheitsdienstes? Der Sicherheitsdienst hat die Aufgabe, die Einrichtung während der Zeit der Nachtbereitschaft der pädagogischen Fachkraft zu bewachen. Zweck des Auftrages ist, dass die Fachkraft zur Nachtzeit tatsächlich ruhen kann und nur bei Bedarf geweckt wird. Darüber hinaus umfasst der Auftrag des Sicherheitsdienstes einzelne Einsätze nach Bedarf. Dazu gehören die Begleitung von Betreuten zu Ärzten, zum Gericht u. Ä., aber auch präventive Einsätze bei erhöhter Gefahr von Übergriffen durch Minderjährige oder erkennbarer Gefahr der Selbstgefährdung. Er hat hier eine unterstützende und alle Beteiligten schützende, jedoch keine erzieherische Rolle. Zu den Aufgaben während seines Einsatzes gehört es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung bei der Verhinderung von Entweichungsversuchen zu unterstützen, auf Anforderung einzugreifen, um Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen zu verhindern, das technische Sicherheitssystem (z. B. Türen, Zäune, Verschluss gefährlicher Gegenstände in Küchen und Werkstätten) laufend zu überprüfen und während der Bewachung von Betreuten das Personal zu verständigen, wenn sich Auffälligkeiten zeigen. 44. An wie vielen Besonderen Vorkommnissen war der Sicherheitsdienst beteiligt? Der Sicherheitsdienst war an 57 Besonderen Vorkommnissen bezogen auf 71 Minderjährige beteiligt. 45. Wie viele Übergriffe der Minderjährigen richteten sich auf die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes? Übergriffe gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sind in 20 Besonderen Vorkommnissen dokumentiert. Siehe hierzu auch Anlage 4. 46. Gab es Anschuldigungen gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bezüglich von Übergriffen gegen Minderjährige? Der zuständigen Behörde sind keine Anschuldigungen bekannt.

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47. Wie viele Stunden war der Sicherheitsdienst im Jahr 2005 am Tag im Dienst? Bitte nach Tagen aufgeschlüsselt. Der Sicherheitsdienst ist regelmäßig an Werktagen von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr und an Wochenendtagen sowie Feiertagen von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr im Rahmen der Nachtbewachung tätig. Darüber hinaus war er im Jahr 2005 bis zum Auswertungsstichtag 15.03.2005 zu folgendem Zeiten in der Einrichtung anwesend1: Datum 01.01.2005 bis 19.01.2005 20.01.2005 21.01.2005 24.01.2005 25.01.2005 26.01.2005 27.01.2005 bis 31.01.2005 01.02.2005 02.02.2005 bis 06.02.2005 07.02.2005 08.02.2005 09.02.2005 10.02.2005 11.02.2005 12.02.2005 bis 13.02.2005 14.02.2005 16.02.2005 22.02.2005 bis 23.02.2005 24.02.2005 25.02.2005 28.02.2005 03.03.2005 04.03.2005 11.03.2005 Von 00:00 00:00 07:00 01:00 07:00 15:30 00:00 00:00 07:00 07:00 18:00 07:30 00:00 08:30 08:30 08:30 18:00 11:00 08:30 11:30 14:00 17:30 08:00 11:00 bis 24:00 20:00 19:00 19:00 19:00 24:00 24:00 24:00 22:00 12:00 21:00 24:00 19:00 17:30 11:30 10:00 20:00 13:00 11:00 16:00 16:30 18:30 10:00 12:00 Stunden 24:00 20:00 12:00 18:00 12:00 08:30 24:00 24:00 15:00 05:00 03:00 10:30 12:30 06:30 03:00 01:30 02:00 02:00 02:30 04:30 02:30 01:00 02:00 01:00 Bemerkung

m. Unterbrechung m. Unterbrechung m. Unterbrechung

Ein 24-stündiger Einsatz ist in der Regel für eine Einzelbewachung erforderlich, wenn sich einzelne Jugendliche in Krisen befinden und Gewalt gegen sich und andere androhen oder solche nicht auszuschließen ist. Eine solche Situation lag im Januar und Februar für bis zu drei Betreute vor. IX. Familiengerichtliche Verfahren 48. In wie vielen Fällen war ein Verfahrenspfleger vom Familiengericht bestellt? In 24 Fällen. 49. In wie vielen Fällen ist ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden? In 15 Fällen.

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An nicht aufgeführten Tagen war der Sicherheitsdienst nicht zusätzlich im Einsatz.

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50. In wie vielen Gutachten wurde sich für eine Unterbringung in der geschlossenen Unterbringung ausgesprochen? In zwölf Fällen. 51. In wie vielen Fällen sind die Minderjährigen vor ihrer Unterbringung durch die Familienrichter angehört worden? In 19 Fällen. X. Sonstiges

52. Ist der Fachbehörde bekannt, ob in anderen Bundesländern geschlossene Jugendeinrichtungen geplant sind? Wenn ja, wo und zu wann ist mit einem Betriebsbeginn zu rechnen? In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bestehen zwölf Heime mit 173 Plätzen, die geschlossene Unterbringung durchführen. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen planen weitere Plätze. Termine für den voraussichtlichen Betriebsbeginn können noch nicht benannt werden. 53. Gab es in den letzten zwei Jahren Anfragen aus anderen Bundesländern hinsichtlich der Belegung der GUF? Wenn ja, wann und aus welchem Bundesland? Anfragen aus anderen Bundesländern werden statistisch nicht erfasst. Nach Einschätzung der Leitung der GUF hat es ca. 20 Anfragen aus anderen Bundesländern gegeben. Die Anfragen kamen überwiegend aus den neuen Bundesländern sowie Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in denen keine Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung bestehen, aber auch aus Bundesländern, die eine geschlossene Einrichtung in ihrem Land haben. 54. Welchen Einfluss hat die öffentliche Berichterstattung auf die Arbeit in einer Jugendeinrichtung, insbesondere für die betreuten Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Mitarbeiter? Welche Vorkommnisse in der GUF sind aus Sicht der Fachbehörde für die Öffentlichkeit mitteilungsbedürftig? Über die Wirkung der öffentlichen Berichterstattung auf die Arbeit in der GUF liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Einzelne Minderjährige fühlen sich durch die begangenen Straftaten und die dadurch ausgelöste Beachtung als „Held“ und teilweise auch als „Medienstar“. Eine reißerische Berichterstattung wäre mit der Gefahr verbunden, dass sich dieses Selbstbild verfestigt und die pädagogische Arbeit mit ihnen erschwert wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können durch eine solche Form der Berichterstattung in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer pädagogischen Arbeit verunsichert werden. Aus der Sicht der zuständigen Behörde sind nur solche Entweichungen mitteilungsbedürftig, bei denen die Gefahr gesehen wird, dass der Minderjährige sich oder andere gefährdet. Dessen ungeachtet beabsichtigt sie, mit Rücksicht auf das Informationsinteresse der Öffentlichkeit bis auf Weiteres über alle Entweichungen aus dem Gebäude zu informieren. 55. Mit Hilfe welcher Angebote wurde früher versucht, Kinder und Jugendliche, die heute in der GUF betreut werden würden, zu erreichen und wie beurteilt die Fachbehörde die damalige Vorgehensweise? Zur Beantwortung der Frage wird auf den Endbericht der Enquete-Kommission „Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“ – Drs. 16/4000 vom 11.05.2000 verwiesen. Dort werden im Kapitel IV, 4. Abschnitt unter der Überschrift „Konzepte im Umgang mit Kindern und Minderjährigen in schwierigen Lebenssituationen in den
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Hilfen zur Erziehung“ jene Angebote und Konzepte beschrieben, die früher (seit ca. 1995) in der Hamburger Jugendhilfe für diese Zielgruppe vorgesehen waren. Die Handlungsweisen der Jugendhilfe waren insbesondere durch das Prinzip der Lebensweltorientierung bestimmt. Dieses zielte u. a. darauf ab, möglichst weitgehend auf Spezialeinrichtungen zu verzichten und die Hilfe und Unterstützung für eine Familie bzw. für ein Kind oder einen Minderjährigen im Rahmen der normalen Jugendhilfeangebote und unter Erhalt der sozialen Bezüge zu leisten. Weiterhin sollte – unter Betonung der Bedeutung von Kontinuität in der pädagogischen Beziehung – so genannten Jugendhilfekarrieren entgegen gewirkt werden, indem Betreuungsabbrüche und das Verschieben von Kindern und Minderjährigen in andere Angebote oder Einrichtungen vermieden werden. Es wurde davon ausgegangen, dass Kinder und Jugendliche auch in Krisen- und Grenzsituationen „Experten ihres Lebens“ sind. Die Erfahrungen zeigten, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die besondere Schwierigkeiten aufweisen oder massiv durch delinquentes Verhalten auffielen, mit diesem Hilfeansatz nicht erreicht werden konnten. Für diese Zielgruppe wurden folgende zusätzliche Angebote und Maßnahmen genutzt: (1) Im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung: szenenahe Angebote, mit deren Hilfe ein Zugang zu den Kindern und Minderjährigen geschaffen werden sollte, die sich häufig in gefährdenden Szenen oder besonders problematischen Lebenslagen befinden und die sich anderen Hilfeangeboten entziehen (z. B. die Anlaufstelle KIDS oder das Café Sperrgebiet am Hauptbahnhof). (2) Intensiv Betreute Wohngruppen des LEB: eine intensive gemeinsame Betreuung von Minderjährigen nach §§ 71/72 JGG (U-Haft-Vermeidung) und §§ 27/34 SGB VIII. Hier wurden insgesamt zehn Plätze zur Betreuung von Minderjährigen mit besonders hohem Betreuungsbedarf im Rahmen der erzieherischen Hilfen geschaffen. Das Konzept umfasste folgende Elemente: • Hohe Betreuungsintensität/Sicherung einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine pädagogische Betreuung im Verhältnis 1 : 1 • Angebot von Arbeit und Beschäftigung in einer Werkstatt mit einer handwerklichen Fachkraft für nicht in andere Strukturen eingebundene Jugendliche • Sicherstellung der schulischen Betreuung • Fest strukturierter Tagesablauf, der sich aus der pädagogischen Betreuung, Arbeit, Beschäftigung und schulischer Betreuung ergibt Dieses Angebot hatte eine durchschnittliche Belegung von ca. 20 bis 30 %. (3) Individualpädagogische Einzelmaßnahmen (das sind reisepädagogische Maßnahmen, Schiffsprojekte oder sog. Standprojekte im Ausland [z. B. in Finnland, Spanien, Italien]). Dazu zählen z. B. die Lebensgemeinschaft Casa Molina/Ligurien der Pestalozzi-Stiftung, die Standprojekte Weiss/Hinz in Irland (lebensgemeinschaftsähnliche Angebote), mehrere Standprojekte von Sozialarbeit und Segeln e. V. in Spanien, die Einrichtung Kuttula in Finnland oder die Segelschiffprojekte von Gangway e. V. und Sozialarbeit und Segeln e. V. Die zuständige Behörde bewertet die Vorgehensweise wie folgt: Das frühere Handlungskonzept für diese Zielgruppe ist davon gekennzeichnet, dass es Einrichtungen der Jugendhilfe, die eine verbindliche Pädagogik praktizieren und die auch befristet freiheitsentziehende Maßnahmen durchführen können aus prinzipiellen Erwägungen abgelehnt hat. Diese Ablehnung hat dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche, die sich in besonderen Krisen- und Gefährdungssituationen befinden, nicht erreicht wurden und notwendige Hilfen nicht eingeleitet werden konnten. Demzufolge ist bei diesen Kindern und Jugendlichen die Gefährdung des Kindeswohls nicht beseitigt oder gemildert worden, sondern sie hat sich stattdessen erhöht und verfestigt.

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56. Wann wird die Aufsichtskommission der GUF ihre Arbeit aufnehmen? Wer ist dort Mitglied, welche Aufgaben hat sie? Die erste Sitzung der Aufsichtskommission wird am 28.04.05 stattfinden. Mitglieder sind: • • • • Professor Dr. phil. Michael Lindenberg, Ev. Fachhochschule des Rauhen Hauses Professor Dr. med. Peter Riedesser, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Dr. Ulrike Paffrath-Pfeuffer, Amtsgericht Wandsbek – Abteilung Familie Professor Dr. Bernd Ahrbeck, Institut für Rehabilitationswissenschaften an der Humboldtuniversität zu Berlin • Professor Dr. jur. Bernhard Villmow, Institut der Kriminalwissenschaften der Universität Hamburg sowie • Monika Hager, Behörde für Soziales und Familie Die Aufsichtskommission hat die Aufgabe zu prüfen, ob die mit der geschlossenen Unterbringung verbundenen Aufgaben erfüllt und die Rechte und das Kindeswohl der Kinder und Minderjährigen gewahrt werden. Die Aufsichtskommission soll im Rahmen ihrer Aufgaben die im Zusammenhang mit der Hilfeplanung beim Träger und dem Jugendamt angefertigten Dokumente einsehen können. Sie soll nach einem Besuch der zuständigen Fachbehörde Bericht erstatten. 57. Welche Erwartungen hat die Fachbehörde an die Arbeit der Aufsichtskommission? Die zuständige Behörde erwartet, dass die Aufsichtskommission ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, und sie geht davon aus, dass sich aus ihrer Arbeit Anregungen für die Verbesserung des Betriebes und der Konzeption der Geschlossenen Unterbringung ergeben werden.

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Anlage 1

Zu 1.: Tatvorwürfe der Minderjährigen Lfd. Nr. 1 Tatvorwürfe vor der GU Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Fahren ohne Führerschein: Rauschgiftdelikte: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Anderer Straftaten: Gesamt Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Rauschgiftdelikte: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Haus-/Landfriedensbruch: Rauschgiftdelikte: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Gesamt Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Einfacher Diebstahl: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Leistungserschleichung: Rauschgiftdelikte: Sachbeschädigung: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Haus-/Landfriedensbruch: Fahren ohne Führerschein: Rauschgiftdelikte: Anderer Straftatenl: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Zahl 6 1 2 3 3 1 1 2 2 21 1 2 2 23 3 31 2 1 7 3 1 1 15 1 1 3 8 1 14 3 1 1 1 1 1 2 10 4 2 8 2 1 18 2 37 18 2 1 7

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Tatvorwürfe vor der GU Haus-/Landfriedensbruch: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Fahren ohne Führerschein: Haus-/Landfriedensbruch: Rauschgiftdelikte: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Anderer Straftaten: Gesamt Einfacher Diebstahl: Sachbeschädigung: Anderer Straftaten: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Fahren ohne Führerschein: Sachbeschädigung: Anderer Straftatenl: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Nötigung, Bedrohung: Brandstiftung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Haus-/Landfriedensbruch: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Leistungserschleichung: Verstöße gegen das Waffengesetz: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Brandstiftung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Gesamt Gefährliche und schwere Körperverletzung:

Zahl 1 5 2 36 4 1 3 2 21 3 1 2 17 2 2 58 2 1 4 7 4 2 3 6 1 2 1 19 15 3 1 4 9 1 1 3 37 5 1 1 2 5 1 1 16 2 1 2 1 2 10 3 21 1
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Tatvorwürfe vor der GU Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Leistungserschleichung: Rauschgiftdelikte: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Leistungserschleichung: Sachbeschädigung: Gesamt Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Nötigung, Bedrohung: Einfacher Diebstahl: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Brandstiftung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Sachbeschädigung: Anderer Straftaten: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Haus-/Landfriedensbruch: Sachbeschädigung: Anderer Straftaten: Gesamt Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Fahren ohne Führerschein: Sachbeschädigung: Gesamt

Zahl 1 1 22 4 2 20 3 54 1 1 1 1 6 1 5 16 1 3 2 5 11 1 1 1 11 14 1 1 2 3 1 1 9 1 5 3 3 12 6 3 33 3 1 12 2 3 3 24 2 1 2 2 1 8

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Tatvorwürfe vor der GU Raub, räuberische Erpressung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Rauschgiftdelikte: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Verstöße gegen das Waffengesetz: Anderer Vorfall: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Leistungserschleichung: Rauschgiftdelikte: Verstöße gegen das Waffengesetz: Sachbeschädigung: Anderer Straftaten: Gesamt Raub, räuberische Erpressung: Gefährliche und schwere Körperverletzung: Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung: Brandstiftung: Einfacher Diebstahl: Fahren ohne Führerschein: Haus-/Landfriedensbruch: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Anderer Straftaten: Gewalt Gefährliche und schwere Körperverletzung: Einfache, fahrlässige Körperverletzung: Einfacher Diebstahl: Leistungserschleichung: Schwerer Diebstahl, Einbruch, Banden, Waffen: Sachbeschädigung: Gesamt Gesamt

Zahl 4 4 13 1 1 1 2 26 2 7 7 2 2 1 3 1 25 3 1 1 1 3 1 2 4 1 17 1 3 3 1 3 1 12 571

Quelle: FIT-Datenbank

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Anlage 2 Zu 6. und zu 15.: Jugendhilfemaßnahmen vor der Unterbringung in der GUF und nach der GUF (Minderjährige, die länger als vier Monate in der GUF waren) Dauer Juni 2001 März 2002 02.05.02 bis 18.12.02 20.12.02 bis 23.01.03 23.01.03 bis 24.01.03 24.01.03 bis 09.02.04 20.11.03 bis heute 11.02.04 bis 02.01.05 03.01.05 bis heute 09.04.01 bis 06.02.03 06.02.03 bis 07.03.03 10.03.03 bis 24.09.03 10.03.03 bis 08.05.03 16.06.03 bis 07.09.03 25.09.03 bis 24.10.03

Lfd. Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII Nr. 1 § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 2 § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 3 Keine bekannt § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 4 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 5 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 6 § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung Unterbringung in der GUF nach JGG
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11.02.03 bis 31.05.03 01.12.96 bis 28.07.98 26.08.98 bis 27.05.99 28.01.03 bis 26.02.03 27.02.03 bis 21.04.03 07.02.02 bis 31.05.02 19.06.02 bis 19.01.03 20.01.03 bis 26.01.03 20.01.03 bis 18.06.03 06.03.03 bis 21.03.03 19.03.03 bis 31.07.03 01.08.03 bis 15.01.04


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Lfd. Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII Nr. 6 § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 7 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 8 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Unterbringung in der GUF nach JGG § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 9 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 10 § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungs-helfer § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 28 SGB VIII Erziehungsberatung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF

Dauer 16.01.04 bis 17.03.04 18.03.04 bis heute 15.05.01 bis 16.12.01 17.12.01 bis 22.03.02 29.07.02 bis 16.08.02 16.07.03 bis 07.08.03 24.06.98 bis 31.12.98 22.07.03 bis 18.08.03 28.08.03 bis 18.11.03 19.11.03 bis 02.11.04 04.10.04 bis 02.11.04 03.11.04 bis heute 09.12.95 bis 24.06.01 13.07.01 bis 13.07.01 24.08.01 bis 07.11.01 07.11.01 bis 31.01.03 12.11.01 bis 12.11.01 01.02.03 bis 14.03.03 28.04.03 bis 28.05.03 28.05.03 bis 03.06.03 26.06.03 bis 30.06.03 02.07.03 bis 22.07.03 23.07.03 bis 16.03.04 16.03.04 bis 05.02.05 06.02.05 bis 20.02.05 21.02.05 bis heute Oktober 1997 bis Oktober 1999 Oktober 1999 bis Mai 2003 05.08.03 bis 06.08.03 06.08.03 bis 13.07.04 04.10.04 bis 07.02.04 22.10.04 bis 07.11.04 08.11.04

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Lfd. Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII Nr. 10 § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung keine weiteren Maßnahmen, inhaftiert 11 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 33 SGB VIII Vollzeitpflege § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII i.V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer 12 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 13 § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
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Dauer 08.11.04 bis 07.02.05

19.02.94 bis 17.03.94 10.08.94 bis 09.03.95 01.09.96 bis 30.04.97 06.01.99 bis 08.01.99 30.09.99 bis 04.10.99 06.11.99 bis 07.11.99 28.04.02 bis 01.05.02 04.05.02 bis 04.06.02 21.08.02 bis 27.09.02 23.12.02 bis 08.03.03 17.06.03 bis 18.06.03 21.06.03 bis 23.08.03 23.08.03 bis 16.03.04 06.05.04 bis 13.07.04 09.07.04 bis 26.09.04 09.07.04 bis heute 27.01.03 bis 27.02.03 18.05.03 bis 03.07.03 04.07.03 bis 31.08.03 01.09.03 bis 02.09.03 02.09.03 bis 14.03.04 15.03.04 bis 19.03.04 31.03.04 bis 05.05.05 06.05.04 bis 08.06.04 09.06.04 bis 10.06.04 10.06.04 bis 13.07.04 24.09.04 bis 12.11.04 14.11.04 bis 15.11.04 17.01.05 bis 29.01.05 28.10.03 bis 28.10.03 28.10.03 bis 12.12.03 05.01.04 bis 04.04.04


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/1925

Lfd. Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII Nr. 13 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 14 § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 15 § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 42 SGB VIII Inobhutnahme

Dauer 12.04.05 bis 09.05.04 10.05.04 bis 29.06.04 30.06.04 bis 28.02.05 01.03.05 bis heute 03.12.97 bis 15.02.98 26.09.99 bis 06.11.99 06.11.99 bis 28.01.02 28.01.02 bis 22.02.02 22.02.02 bis 05.06.02 18.04.02 bis 19.04.02 06.05.02 bis 21.06.02 21.06.02 bis 30.09.02 22.11.02 bis 12.02.03 08.02.03 bis 31.07.03 05.04.03 bis 06.04.03 07.04.03 bis 09.04.03 13.10.03 bis 09.11.03 10.11.03 bis 20.11.03 21.11.03 bis 30.11.04 01.12.04 bis heute 17.06.94 bis 03.07.94 21.09.94 bis 20.02.97 20.03.97 bis 22.12.97 23.12.97 bis 20.03.98 16.11.98 bis 30.11.01 30.11.01 bis 01.12.01 19.01.02 bis 22.02.02 18.02.02 bis 21.02.02 18.06.02 bis 08.08.02 22.08.02 bis 27.11.02 05.02.03 bis 19.02.03 20.02.03 bis 01.12.03 15.08.03 bis 07.09.03
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Drucksache 18/1925

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

Lfd. Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII Nr. 15 § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 28 SGB VIII Erziehungsberatung § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 16 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 17 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 18 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 19 § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 20 § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
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Dauer 08.09.03 bis 09.09.03 03.12.03 bis 19.12.04 01.05.04 bis 25.06.04 04.10.04 bis heute 19.12.04 bis 02.01.05 03.01.05 bis heute 20.11.03 bis 28.11.03 03.12.03 bis 05.12.03 01.10.02 bis 12.04.04 19.04.04 bis 03.09.04 03.09.04 bis heute 02.03.04 bis 31.05.04 31.05.04 bis heute 15.04.99 bis 24.04.00 25.04.00 bis 31.07.00 01.08.00 bis 31.03.01 04.04.02 bis 14.08.02 11.11.02 bis 03.03.03 02.06.03 bis 02.11.03 03.11.03 bis 11.01.04 20.02.04 bis 22.03.04 23.03.04 bis 16.06.04 17.06.04 bis heute 26.11.97 bis 17.11.97 28.11.97 bis 06.01.98 07.01.98 bis 11.04.00 12.04.00 bis 13.04.00 14.04.00 bis 17.04.00 18.04.00 bis 07.02.01 08.02.01 bis 01.10.03 02.10.03 bis 31.10.03 01.11.03 bis 28.04.04 29.04.04 bis 10.05.04 04.05.04 bis 07.09.04


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/1925

Lfd. Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII Nr. 20 § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 21 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 22 § 33 SGB VIII Vollzeitpflege § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 23 § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 24 § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF § 34 SGB VIII i. V. mit § 1631b BGB geschlossene Unterbringung 25 § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen § 42 Abs. 3 SGB VIII geschlossene Inobhutnahme in GUF
Quelle: FIT-Datenbank

Dauer 11.05.04 bis 07.09.04 08.09.04 bis heute 04.06.02 bis 10.10.02 11.10.02 bis 05.09.04 21.09.04 bis 06.12.04 08.09.98 bis 25.09.98 29.12.98 bis 16.12.03 01.04.03 bis 31.08.03 17.12.03 bis 31.10.04 28.06.04 bis 28.06.04 11.08.04 bis 12.08.04 09.10.04 bis 09.10.04 30.11.04 bis 10.12.04 07.12.04 bis heute 15.10.96 bis 31.05.97 01.06.97 bis 10.04.98 25.02.03 bis 25.03.03 14.11.03 bis 15.12.04 16.12.05 bis heute 15.06.99 bis 30.11.01 01.11.03 bis 12.02.04 13.02.04 bis 14.02.04 26.01.05 bis 27.01.05 27.01.05 bis 25.02.05 04.02.02 bis 17.01.03 17.01.03 bis Oktober 2003 Oktober 2003 bis Juni 2004 Oktober 2004 bis Februar 2005 05.02.05 bis 03.03.05 03.03.05 bis 04.03.05

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Drucksache 18/1925

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

Anlage 3 Zu 11.: Verurteilungen Lfd. Nr. 1 Datum des erstinstanzlichen Urteils 11.08.2004 14.02.2005 30.01.2002 30.01.2004 06.12.2004 01.03.2005 20.08.2003 01.09.2003 18.05.2004 11.10.2004 06.03.2003 24.07.2003 16.01.2004 – 20.01.2005 (nicht rechtskräftig) 27.05.2004 30.10.2003 – 24.09.2004 17.06.2003 22.12.2004 18.12.2001 22.11.2002 30.06.2004 – 21.08.2003 04.06.2004 29.10.2004 31.08.2004 – – 20.10.2004 – – 11.05.2004 26.01.2005 (nicht rechtskräftig) – Maßnahme 8 Arbeitsleistungen 12 Arbeitsleistungen (unter Einbeziehung des Urteils vom 11.08.2004) Richterliche Weisung 8 Monate Jugendstrafe mit Bewährung 10 Arbeitsleistungen 10 Monate Jugendstrafe unter Einbeziehung des Urteils vom 30.01.2004 1 Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung Schuldspruch gemäß § 27 JGG 8 Arbeitsleistungen 3 Jahre und 10 Monate Jugendstrafe 1 Jahr Jugendstrafe mit Bewährung 1 Jahr und 2 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung unter Einbeziehung des Urteils vom 06.03.2003 Schuldspruch gemäß § 27 JGG – Schuldspruch gemäß § 27 JGG 4 Arbeitsleistungen 1 Jahr Jugendstrafe mit Bewährung – 1 Jahr und 3 Monate Jugendstrafe, Aussetzung der Bewährungsentscheidung für 3 Monate, Strafvollstreckung angeordnet 3 Monate Betreuungsweisung Schuldspruch gemäß § 27 JGG 5 Arbeitsleistungen 6 Monate Projektweisung 2 Jahre Jugendstrafe mit Bewährung – 2 Wochen Jugendarrest 8 Monate Jugendstrafe mit Bewährung Teilnahme am Projekt „Gefangene helfen Jugendlichen“, 5 Arbeitsleistungen Schuldspruch gemäß § 27 JGG – – 3 Wochen Jugendarrest – – Schuldspruch gemäß § 27 JGG 8 Monate Jugendstrafe mit Bewährung –

2

3 4

5

6 7 8 9 10 11 12 13 14

15 16

17 18 19 20 21 22 23 24 25

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/1925

Anlage 4 Zu 18.: Besondere Vorkommnisse (BV) bezogen auf einzelne Minderjährige in der GUF1
Lfd. Nr. Datum des BV Anzahl BV bei diesem Minderj. 7 Zahl der beteiligten Minderjährigen 3 2 2 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 2 3 1 1 2 2 2 3 2 1 1 1 1 1 1 2 3 8 1 1 2 1 Art des Besonderen Vorkommnisses Bei Entweichung aus dem Gebäude: Phase

1

20.03.2003 24.04.2003 25.04.2003 03.06.2003 01.08.2003 06.11.2003 11.12.2003 28.09.2003 23.10.2003 12.02.2003 20.04.2003 31.05.2003 03.03.2003 04.03.2003 11.03.2003 20.03.2003 26.03.2003 06.04.2003 24.04.2003 25.04.2003 11.03.2003 20.03.2003 11.12.2003 30.12.2003 03.06.2004 15.06.2004 21.06.2004 10.08.2004 28.08.2004 30.08.2004 11.09.2004

2

2

3

3

4

8

5

2

6 7 8

1 0 8

Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Entweichung bei begleitetem Ausgang Entweichung aus dem Gebäude Medizinische Notwendigkeiten Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Anderer Vorfall Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Entweichung bei begleitetem Ausgang Entweichung aus dem Gebäude Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Entweichung bei begleitetem Ausgang Entweichung aus dem Gebäude Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Selbstverletzungen, Drohung Selbstverletzung/Suizid, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Sachbeschädigung Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Entweichung aus dem Gebäude Entweichung aus dem Gebäude Gewalt gegen andere Jugendliche Entweichung aus dem Gebäude

2

1

1 1

1 1

1 1 1 1

9

26.07.2003 09.08.2003 30.09.2003 06.10.2003

1

Die Zahl der Besonderen Vorkommnisse insgesamt ist als Ereignis geringer (153) als die Zahl der in Anlage 4 dokumentierten Vorkommnisse bezogen auf die einzelnen Minderjährigen, da zum Teil mehrere Minderjährige an einem Ereignis beteiligt waren. 29


Drucksache 18/1925 Lfd. Nr. Datum des BV

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Anzahl BV bei diesem Minderj. Zahl der Art des Bei beteiligBesonderen Vorkommnisses Entweichung ten aus dem MinderGebäude: jährigen Phase 1 Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung 1 Entweichung bei begleitetem Ausgang 1 Entweichung bei begleitetem Ausgang 1 Entweichung aus dem Gebäude 1 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 1 Gewalt gegen andere Jugendliche 1 Medizinische Notwendigkeiten 1 Entweichung bei unbegleitetem Ausgang 3 Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung 2 Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes 1 Gewalt gegen Pädagogen 3 Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 1 Sachbeschädigung 2 Gewalt gegen andere Jugendliche, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Anderer Vorfall 1 Entweichung bei begleitetem Ausgang 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Selbstverletzungen 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, Selbstverletzungen, Anderer Vorfall 1 Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen Pädagogen, Selbstverletzungen, Drohung Selbstverletzung/Suizid 1 Gewalt gegen Pädagogen, Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 2 Entweichung aus dem Gebäude 1 1 Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes 1 Gewalt gegen Pädagogen, Selbstverletzungen 1 Drohung Selbstverletzung/Suizid 1 Entweichung aus dem Gebäude, Gewalt 2 gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes 1 Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 1 Entweichung bei unbegleitetem Ausgang 3 Entweichung aus dem Gebäude, 1 Sachbeschädigung 2 Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung 3 Selbstverletzungen

9

10.10.2003 08.12.2003 10.03.2004 13.03.2004 30.09.2003 23.10.2003 02.01.2004 14.01.2004 24.04.2004 17.05.2004 10.06.2004 11.06.2004 12.06.2004 16.06.2004 28.06.2004 07.07.2004 08.07.2004 13.07.2004 13.07.2004 09.11.2004 09.11.2004 22.11.2004 24.11.2004 28.11.2004 29.11.2004 29.11.2004 29.11.2004 05.12.2004 05.12.2004 06.12.2004 09.12.2004 09.12.2004 09.12.2004 21.01.2005 25.01.2005

10

31

11

16.03.2004 17.05.2004 10.06.2004 16.06.2004

4

30


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Lfd. Nr. Datum des BV Anzahl BV bei diesem Minderj. 12 Zahl der beteiligten Minderjährigen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Drucksache 18/1925 Bei Entweichung aus dem Gebäude: Phase

Art des Besonderen Vorkommnisses

12

15.11.2003 23.12.2003 30.12.2003 22.02.2004 22.06.2004 28.06.2004 01.07.2004 04.07.2004 05.07.2004 05.07.2004

12.07.2004 13.07.2004 13 10.06.2004 11.06.2004 03.09.2004 11.09.2004 26.11.2004 05.12.2004 05.05.2004 22.08.2004 01.11.2004 02.11.2004 03.11.2004 11.12.2003 13.02.2004 27.07.2004 19.08.2004 02.10.2004 21.10.2004 01.11.2004 03.11.2004 01.12.2004 01.12.2004 13.12.2004 16 17 17.05.2004 20.08.2004 30.08.2004 31.05.2004 16.06.2004 0 3 6

1 1 2 2 1 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 2 1 2 3 1 2 1 3

14

5

15

Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Suizidversuch Gewalt gegen Pädagogen, Drohung Selbstverletzung/Suizid Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche Selbstverletzungen, Drohung Selbstverletzung/Suizid, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, Suizidversuch Gewalt gegen Pädagogen, Selbstverletzungen, Sachbeschädigung Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, Anderer Vorfall Gewalt gegen andere Jugendliche, Anderer Vorfall Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Pädagogen Medizinische Notwendigkeiten Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Medizinische Notwendigkeiten Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen andere Jugendliche Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Anderer Vorfall Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Anderer Vorfall Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen andere Jugendliche Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Entweichung bei begleitetem Ausgang Sachbeschädigung, Anderer Vorfall Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 31

2

1

18

5


Drucksache 18/1925 Lfd. Nr. Datum des BV

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Anzahl BV bei diesem Minderj. Zahl der beteiligten Minderjährigen 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 Art des Besonderen Vorkommnisses Bei Entweichung aus dem Gebäude: Phase

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14.10.2004 04.12.2004 13.12.2004 04.07.2004 07.07.2004 13.07.2004 17.07.2004 26.07.2004 27.07.2004 04.09.2004 19.09.2004

28

20.09.2004 21.09.2004 22.09.2004 25.09.2004 08.10.2004 15.11.2004 15.11.2004 26.11.2004 06.12.2004 19.12.2004 25.12.2004 24.01.2004 31.01.2005 31.01.2005 03.02.2005 09.02.2005 16.02.2005 16.02.2005 23.02.2005 03.03.2005 11.09.2004 27.09.2004 29.09.2004 01.10.2004 03.11.2004 01.12.2004 05.12.2004 13.12.2004 19.12.2004 01.01.2005 03.01.2005 32

1 1 2 1 1 1 1 3 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 3 1 1 1 3 2 1 1 2 1 1

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Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Entweichung bei unbegleitetem Ausgang Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung Sachbeschädigung, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Selbstverletzungen Selbstverletzungen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen, Drohung Selbstverletzung/Suizid, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, Sachbeschädigung Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Pädagogen, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen andere Jugendliche Entweichung bei begleitetem Ausgang, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung Entweichung aus dem Gebäude, Sachbeschädigung Gewalt gegen Pädagogen Anderer Vorfall Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Sachbeschädigung, Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche Gewalt gegen andere Jugendliche

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode Lfd. Nr. Datum des BV Anzahl BV bei diesem Minderj.

Drucksache 18/1925

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01.02.2005 02.02.2005 09.02.2005 22.09.2004 13.10.2004 19.10.2004 21.10.2004 23.10.2004 03.11.2004 11.11.2004 12.11.2004 15.11.2004 20.11.2004 20.11.2004 25.11.2004 26.11.2004 05.12.2004 06.12.2004 19.12.2004 20.12.2004 10.01.2005 19.12.2004 20.12.2004 13.01.2005 26.01.2005 27.01.2005 30.01.2005 11.02.2005 21.02.2005

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Zahl der Art des Bei beteiligBesonderen Vorkommnisses Entweichung ten aus dem MinderGebäude: jährigen Phase 1 Gewalt gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes 1 Gewalt gegen andere Jugendliche 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 2 Gewalt gegen Pädagogen 1 Drohung Selbstverletzung/Suizid 1 Drohung Selbstverletzung/Suizid 2 Anderer Vorfall 1 Entweichung aus dem Gebäude 1 3 Gewalt gegen andere Jugendliche, Selbstverletzungen 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Gewalt gegen Pädagogen, Sachbeschädigung 1 Selbstverletzungen 1 Gewalt gegen Pädagogen, Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen andere Jugendliche, Selbstverletzungen, Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen andere Jugendliche 3 Gewalt gegen andere Jugendliche 1 Selbstverletzungen 2 Entweichung aus dem Gebäude 1 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 1 Gewalt gegen andere Jugendliche 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 2 Gewalt gegen andere Jugendliche 1 Anderer Vorfall 1 Gewalt gegen andere Jugendliche, Sachbeschädigung 1 Gewalt gegen Pädagogen 1 Anderer Vorfall 1 Anderer Vorfall 1 Anderer Vorfall

25 Gesamt

0 184

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