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Anwohnerparken in Hamburg

Als pdf: 16/2192 | Anwohnerparken in Hamburg (Große Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/2192
30. 03. 99

Große Anfrage
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Henning Tants, Bernd Reinert, Hans-Detlef Roock, Ralf Niedmers (CDU) und Fraktion vom 03. 03. 99

und

Antwort des Senats

Betr.: Anwohnerparken in Hamburg
In Punkt 2.5.2 des Koalitionsvertrages wird die effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums vereinbar t. In Hamburg wird die Suche nach einem geeigneten Parkplatz immer schwieriger. Ein Instrument, um zumindest Anwohnern die Parkplatzsuche zu verkürzen, ist das anwohnerbevorrechtigte Parken. Hieran wird jedoch vielfach sowohl von Anwohnern selbst als auch von Geschäftsleuten des dort ansässigen Einzelhandels Kritik geäußert. Insbesondere im Stadtteil St. Pauli, wo vor über einem Jahr vier Anwohnerparkzonen ausgewiesen wurden, stieß die Regelung von Anfang an auf starke Proteste vieler Anwohner und Besucher des Stadtteils. Gewerbetreibende vor Ort beklagten schon nach wenigen Wochen Umsatzrückgänge. Die Presse begleitete die Neuregelung mit Überschriften wie „Der Irrsinn von St. Pauli“ („Bild“ vom 10. Dezember 1997) und „Aufstand der Anwohner“ („Morgenpost“ vom 16. Februar 1998). An der Lage vor Ort hat sich in der Zwischenzeit offenbar nichts geändert, jedenfalls äußern viele Kiez-Besucher, Anwohner und Gewerbetreibende weiterhin ihren Unmut über die Situation. Auch die Medien beurteilen die Lage weiterhin als inakzeptabel. Wir fragen deshalb den Senat: 1. In den Gebieten Schaarmarkt, Großneumarkt, Cremoninsel, am Flughafen sowie in St. Pauli sind Regelungen zum Anwohnerparken geschaffen worden. a) Warum wurden die Anwohnerparkzonen gerade in diesen Gebieten eingerichtet?
Die Gebiete Schaarmarkt, Großneumarkt, Cremon, St. Pauli und am Flughafen gehören zu den Quartieren, die einem starken Parkdruck insbesondere durch gebietsfremde Dauerparker ausgesetzt waren, so daß es vor der Einführung der Sonderparkberechtigung für Anwohner sehr schwer war, in Wohnungsnähe einen Parkplatz zu finden.

1. b) Wie viele Genehmigungen wurden bisher in den jeweiligen Anwohnerparkzonen ausgegeben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkzonen.)
Anwohner parkgebiet Großneumarkt Schaarmarkt Cremon St. Pauli St. Pauli St. Pauli St. Pauli Flughafen Kurzbezeichnung M 100 M 101 M 102 M 200 M 201 M 202 M 203 N 100 ausgegebene Anwohnerausweise (bis zum 10. März 1999) 1029 818 250 223 537 474 474 2146

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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1. c) Wie viele Anwohnerparkplätze gibt es in den jeweiligen Anwohnerparkzonen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkzonen.)
Anwohner parkgebiet Großneumarkt Schaarmarkt Cremon Flughafen St. Pauli St. Pauli St. Pauli St. Pauli Anmerkungen: Schaarmarkt: Die in der Tabelle aufgeführten Parkstände haben Parkscheibenregelung. Sie sind nicht ausschließlich Anwohnern vorbehalten. Vielmehr können alle Nutzergruppen mit Parkscheibe drei Stunden parken. Anwohner mit Parkausweis sind lediglich von der Parkscheibenpflicht ausgenommen. Flughafen: Cremon: Gleiche Regelung wie im Gebiet Schaarmarkt. Über die Anwohnerparkregelung hinaus stehen 158 Parkstände zur Verfügung, die mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind. Anwohner mit Parkausweis dürfen dort gebührenfrei parken. Kurzbezeichnung M 100 M 101 M 102 N 100 M 200 M 201 M 202 M 203 Anwohner parkplätze tagsüber 718 1278 248 835 129 226 221 231 Anwohner parkplätze nachts 792 1278 248 835 178 350 288 350

1. d) Wie bewertet der Senat, insbesondere in St. Pauli, die Beschwerden derjenigen, die trotz eines Parkausweises keinen Stellplatz für ihr Fahrzeug finden können?
An den Polizeirevieren 14 (Großneumarkt), 15 (Davidstraße) und 16 (Lerchenstraße) gingen in den Jahren 1997 und 1998 insgesamt 18 schriftliche Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern ein, die trotz Parkausweis keinen Stellplatz gefunden hatten. Die Beschwerden verteilten sich wie folgt: 1997 1998 Polizeirevier 14 Polizeirevier 15 Polizeirevier 14 Polizeirevier 15 Polizeirevier 16 3 Beschwerden 3 Beschwerden 5 Beschwerden 6 Beschwerden 1 Beschwerden

Mündliche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner wurden in der Regel gegenüber den Überwachungskräften vorgetragen. Die genaue Anzahl dieser Gespräche ist nicht bekannt. Insgesamt hat sich die Parksituation gegenüber früher deutlich entspannt.

2. Vor der Errichtung einer Parkzone in St. Pauli wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, ein Gutachten über das Gebiet zu erstellen. a) Welche Kriterien wurden dabei geprüft?
Erhoben wurden zunächst das öffentliche und – soweit möglich – das private Parkraumangebot sowie die Randnutzungen am öffentlichen Straßenraum (unter anderem Wohnen, Gewerbe, Büros, Hotels, Gastronomie, Vergnügungsstätten usw.). Die über einen Zeitraum von 24 Stunden erfaßte Belegung des Parkraumangebots im öffentlichen Straßenraum gab Aufschluß über die Auslastung. Über die Dauer der Parkplatznutzung wurden folgende Nutzergruppen definiert: – – – – Kurzzeitparker, Langzeitparker, Beschäftigte und Anwohner.

Entscheidendes Kriterium für Anwohnerparken ist die Konkurrenzsituation zwischen gebietsfremden Dauerparkern und Anwohnern. Vor diesem Hintergrund wurde eine Bewertung der Bestandsaufnahme und der Zählungen vorgenommen.

2. b) Inwieweit wurden die Ergebnisse des Gutachtens bei der Errichtung der Anwohnerparkzonen auf St. Pauli berücksichtigt?
Die Ergebnisse der Untersuchung waren Grundlage der Parkraumkonzeption zum Anwohnerparken für das Gebiet St. Pauli.

3. Werden Anwohner und Geschäftsleute, die in Anwohnerparkzonen arbeiten, vor der Errichtung einer Anwohnerparkzone gehört? a) Wenn ja: Inwieweit fließen deren Interessen in die Entscheidung über die Errichtung einer Anwohnerparkzone mit ein? b) Wenn nein: Warum nicht?
Die konzeptionellen Vorstellungen zum Anwohnerparken werden den betroffenen Bezirken zur Diskussion und zur Zustimmung vorgelegt. In diesem Zusammenhang führen die Bezirke öffentliche Sitzungen und Anhörungen durch, in denen Gelegenheit besteht, sich zu informieren, Fragen zu stellen sowie Kritik zu äußern und Anregungen zu geben. Kritik, Wünsche und Anregungen, die sich in der Regel in der Beschlußlage der bezirklichen Gremien widerspiegeln, werden geprüft und – soweit möglich – in die Konzeption einbezogen. 2


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4. Hat der Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten von Anwohnerparkzonen seit deren Errichtung generell zugenommen? a) Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um den erhöhten Parkdruck zu vermindern? b) Hat der Senat Maßnahmen geplant, um den erhöhten Parkdruck zu vermindern? Wenn ja: Welche? Wenn nein: Warum nicht? c) Wie viele Parkhäuser oder Parkplätze wurden seit 1991 in der Nähe von Anwohnerparkzonen für Langzeitparker gebaut? (Bitte aufgeschlüsselt nach Parkzonen.)
Verlagerung der Parkplatzsuche in angrenzende Bereiche ist beim Anwohnerparken generell nicht auszuschließen. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen in den Versuchsgebieten Großneumarkt/ Schaarmarkt, Cremon und Flughafen wurde in den angrenzenden Straßen eine erhöhte Parkraumbelegung registriert, die jedoch nicht mit verstärktem illegalen Parken verbunden war. Für den Bereich St. Pauli hat der Parkdruck bisher nicht so stark zugenommen, daß hier flankierende Maßnahmen erforderlich waren. Auch ein signifikanter Anstieg von Verstößen im ruhenden Verkehr ist hier nicht festzustellen. In der Nähe bzw. am Rand von Anwohnerparkzonen wurden seit 1991 folgende Parkmöglichkeiten geschaffen: Öffentlich zugängliche Parkhäuser oder Parkplätze am Rande der Anwohnerparkgebiete, die seit 1991 errichtet wurden Parkhaus Deutsch-Japanisches Zentrum (198 Parkplätze), Parkhaus Fleethof (63 Parkplätze) rund 2600 Parkplätze Parkhaus Millerntor (300 Parkplätze)

Anwohner parkgebiet Großneumarkt Flughafen St. Pauli

5. Die Gewerbetreibenden in den Stadtteilen mit ausgewiesenen Anwohnerparkzonen sind in besonderem Maße betroffen. Sie halten die eingeführten Maßnahmen für geschäftsschädigend, weil in der Regel weder Kunden noch Zulieferer über Anwohnerparkausweise verfügen. Zulieferer werden mit Bußgeldern für „falsch“ geparkte Fahrzeuge verärgert, die Kunden sind abgeschreckt. a) Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Situation, vor allem die beklagten Umsatzeinbußen der Gewerbetreibenden und den Unmut der Anwohner sowie der Kiez-Besucher auf St. Pauli?
Mit der Einführung von Anwohnerparken sollte die Parksituation durch Verdrängung gebietsfremder Dauer parker verbessert werden. Dieses Ziel ist weitgehend erreicht worden, wenn auch nicht alle individuellen Wünsche der Beteiligten erfüllt werden konnten. Nach einer gewissen Eingewöhnungsphase, in der auch eine Reihe von Beschwerden von Anwohnern, Besuchern und Gewerbetreibenden vorgetragen wurden, hat sich – auch nach zwischenzeitlich vorgenommenen Anpassungen der Regelung – das System eingespielt und insgesamt bewährt. Konkrete Klagen über Umsatzeinbußen von Gewerbetreibenden sind nicht bekannt. Gerade den Besuchern des Vergnügungsviertels steht durch eine zum Teil über 24 Stunden gehende Bewir tschaftung von Stellplätzen sowie die Ausweitung der zulässigen Parkdauer auf vier Stunden ein qualifizier tes Angebot an Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Hinzu kommen die neu geschaffenen Kurzzeitparkmöglichkeiten im Parkhaus Millerntor mit allein 300 Parkplätzen, die in das neue Parkleitsystem Innenstadt ebenso wie 300 Parkplätze des Parkhauses Reeperbahn eingebunden sind.

5. b) Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um einen durch die Anwohnerparkzonen unbeeinträchtigten Lieferverkehr zu gewährleisten?
Bei Einrichtung der Anwohnerparkzonen wurde darauf geachtet, daß für Ladegeschäfte genügend Flächen zur Verfügung stehen. Die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Ladezonen wird durch die Polizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten überwacht.

5. c) Haben Gewerbetreibende ausreichend gebührenfreie Kundenparkplätze zur Verfügung, so daß für diese keine Umsatzeinbußen durch die Anwohnerparkzonen entstehen? Wenn nein: Warum nicht?
Gebührenfreie Parkplätze – ausgewiesen nur für Kunden – standen den Gewerbetreibenden auch vor der Anwohnerparkregelung im öffentlichen Straßenraum nicht zur Verfügung.Vielmehr mußten Kunden mit Anwohnern und gebietsfremden Dauerparkern um den knappen Parkraum konkurrieren. Im Gegensatz dazu fallen heute die Dauerparker als Konkurrenten um die knappen Parkplätze weg. So stehen heute den Kunden und Besuchern eine ausreichend große Anzahl von Kurzzeitparkplätzen an Parkuhren und Parkscheinautomaten zur Verfügung, die nicht von Dauerparkern blockiert werden. Damit wird die Chance erhöht, in der Nähe des Geschäfts einen Parkplatz zu erhalten. 3


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6. Touristen, insbesondere auf St. Pauli, äußern immer wieder ihren Unmut und ihr Unverständnis über die Parkplatzregelungen. a) Wie bewertet der Senat die eingeführte Maßnahme angesichts der Tatsache, daß der Stadtteil St. Pauli die Hauptattraktion für Touristen in dieser Stadt ist und sich viele Touristen nach Abschluß ihres Kiezbummels sehr verärgert darüber zeigen, daß ihr Fahrzeug mit einem „Knöllchen“ versehen wurde, weil sie ihr Fahrzeug auf einem für Anwohner ausgewiesenen Parkplatz abgestellt haben?
Für Touristen steht unter anderem ein Parkraumangebot mit 600 Parkplätzen in den umliegenden Parkhäusern Millerntor und Reeperbahn-Garagen zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum an bewirtschafteten Parkständen rund um die Uhr mit möglicher Parkdauer von bis zu vier Stunden bereitgehalten. Beschwerden von Touristinnen und Touristen sind nur vereinzelt im Bereich der Polizeirevierwache 15 (Davidstraße) bekannt geworden. Die Ursachen für die Beschwerden lagen hier hauptsächlich darin, daß die Beschilderung der Anwohnerparkzone von ortsunkundigen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern übersehen wurde, obwohl die Verkehrszeichen deutlich erkennbar an allen Zufahrten vorhanden sind. In den übrigen Gebieten gab es keine Beschwerden von Touristinnen und Touristen gegenüber der Polizei.

7. Er teilung von Ausnahmegenehmigungen a) Wie viele Ausnahmegenehmigungen werden in Hamburg jährlich für das kurzzeitige Parken auf Anwohnerstellplätzen ausgestellt?
Längerfristig geltende Ausnahmegenehmigungen zum Parken auf Anwohnerparkplätzen werden durch den Landesbetrieb Verkehr ausgestellt. Durch den Landesbetrieb Verkehr wurden erteilt: Jahr 1997 1998 1999 (bis 9. März) Ausnahmegenehmigungen 743 869 256

Darüber hinaus werden vom jeweils zuständigen Polizeirevier regelmäßig kurzfristige Ausnahmegenehmigungen für Umzüge, Filmaufnahmen oder Arbeitsstellen erteilt. Anzahl der 1998 von den zuständigen Polizeirevieren erteilten kurzfristigen Ausnahmegenehmigungen: Polizeirevier PR 14 Anwohner parkzonen Großneumarkt Schaarmarkt Cremoninsel St. Pauli St. Pauli Flughafen 1998 erteilte Ausnahmegenehmigungen 750 146 050 005

PR 15 PR 16 PR 34

7. b) Wer bekommt diese Ausnahmegenehmigungen, unter welchen Kriterien werden sie ausgegeben, und wie lange sind sie gültig?
Langfristige Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag vom Landesbetrieb Verkehr für im Anwohnerparkgebiet ansässige Gewerbebetriebe erteilt, die ein Fahrzeug zur Ausübung oder Aufrechterhaltung ihres Gewerbes benötigen. Diese Notwendigkeit muß glaubhaft nachgewiesen werden. Das Benutzen eines Fahrzeuges allein zum Zweck, die Arbeitsstelle im Anwohnerparkgebiet zu erreichen, führt nicht zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Ausnahmegenehmigungen werden befristet bis maximal drei Jahre ausgestellt.

8. Die Anwohner müssen 60 DM im Jahr entrichten, um den Anwohnerparkausweis zu erhalten. a) Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Gebühren berechnet?
Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Parkausweises für Anwohner richtet sich nach der Nummer 265 der Anlage 1 der bundeseinheitlichen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“. Der Gebührenrahmen beträgt danach jährlich zwischen 20 und 60 DM. Bei der Gebührenbemessung darf dabei der wirtschaftliche Wert einer vorteilhafteren Parksituation berücksichtigt werden.

8. b) Ergibt sich eine Differenz zu den tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten? Wenn ja: Wie hoch ist diese? c) Wie hoch sind die Einnahmen, die durch die Anwohnerparkzonen entstehen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anwohnerparkzonen.) d) Decken diese Einnahmen den Verwaltungsaufwand?
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8. e) Entsprechen die Anzahl der ausgestellten Parkausweise und die Höhe der daraus resultierenden Einnahmen den zu Beginn der Maßnahme auf St. Pauli vom Senat geäußer ten Erwartungen (6000 Ausweise, 360 000 DM Einnahmen pro Jahr)? Einnahmen
Anwohner parkgebiet Großneumarkt, Schaarmarkt, Cremon (M 100, M 101, M 102): Die Einnahmen können erst ab dem Jahr 2000 auf die einzelnen Zonen aufgeteilt werden, da der Altbestand an Parkausweisen erst dann per PC vollständig erfaßt und ausgewertet werden kann Flughafen (N 100) St. Pauli (M 200) St. Pauli (M 201) St. Pauli (M 202) St. Pauli (M 203) Einnahmen aus Gebühren ab 1. September 1997 ab 1. September 1998 128 405 DM 122 440 DM

ab 1. September 1997 ab 1. September 1998 ab 1. September 1997 ab 1. September 1998 ab 1. September 1997 ab 1. September 1998 ab 1. September 1997 ab 1. September 1998 ab 1. September 1997 ab 1. September 1998

31 630 DM 46 505 DM 4 800 DM 9 180 DM 13 380 DM 21 180 DM 4 800 DM 9 180 DM 4 800 DM 9 180 DM

Ausgaben
1. Ein Verwaltungskostenanteil ist im Bezirksamt Hamburg-Nord nicht gesondert ermittelt worden. Die Aufgabe wurde seit jeher über das vorhandene Personal abgewickelt. 2. Den Einnahmen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte stehen jährliche Ausgaben an Verwaltungskosten (Sach- und Personalkosten) in Höhe von 141 375 DM gegenüber. Die Einnahmen aus der Ausgabe von Anwohnerausweisen sind kostendeckend und entsprechen insofern den Erwartungen.

9. Ein wesentlicher Grund für den weit verbreiteten Unmut über das Anwohnerparken ist die Ausstellung sogenannter Knöllchen. a) Wie viele „Knöllchen“ wurden seit Einführung des Anwohnerparkens auf St. Pauli für Fahrzeuge ausgestellt, die auf für Anwohner mit Parkausweis vorgesehenen Stellplätzen abgestellt wurden, und welche Einnahmen wurden daraus erzielt?
Die Ordnungswidrigkeitenstatistik über Verstöße gegen Vorschriften des Anwohnerparkens weist nur die Gesamtzahl aus, sie unterscheidet weder nach einzelnen Anwohnerparkzonen noch nach Bewohnerinnen und Bewohnern oder Nicht-Bewohnerinnen und Nicht-Bewohnern. Insgesamt wurden 1998 folgende Fälle mit den daraus resultierenden Einnahmen erfaßt: Tatbestand Parken ohne Ausweis Parken länger als eine Stunde ohne Ausweis Verwarngeld 30 DM 50 DM Fälle 39 035 1 098 Einnahmen 1171 050 DM 54 900 DM

9. b) Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, wie viele der mit einem Parkausweis ausgestatteten Bewohner von St. Pauli ihr Fahrzeug innerhalb ihres Wohngebietes abgestellt haben und dafür ein „Knöllchen“ erhielten? Wenn ja: In wie vielen Fällen wurden „Knöllchen“ ausgestellt, und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Wenn Bewohnerinnen und Bewohner von St. Pauli mit einem Anwohnerparkausweis für ein bestimmtes Gebiet nicht in ihrer, sondern in einer der drei anderen Anwohnerparkzonen von St. Pauli ordnungsgemäß parken, wird dies nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt.

10. Wenn die Anwohner der Parkzone St. Pauli Besuch erhalten, sollen sie Presseberichten zufolge gegen Angabe des Kennzeichens eine Besucherkarte bei der zuständigen Polizeidienststelle besorgen müssen. a) Werden die Polizeibeamten durch das Ausstellen dieser Genehmigungen zusätzlich belastet? Wenn ja: Was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Für die Anwohnerparkzone N 100 – Flughafen – stellt das Ortsamt Fuhlsbüttel die Besucherkarten aus. Für alle anderen Gebiete werden die Besucherkarten von den Polizeirevieren ausgestellt. Diese Arbeit ist mit dem Erteilen von Auskünften oder dem Aushändigen von TÜV-Anmeldekarten vergleichbar; der damit verbundene zeitliche Aufwand stellt keine nennenswerte zusätzliche Belastung dar.

10. b) Hält der Senat die Regelung wegen eines möglichen Eingriffs in die Privatsphäre der Anwohner für juristisch bedenklich? Wenn nein: Warum nicht?
Die derzeitige Verfahrensweise zur Ausstellung von Besucherausweisen wird unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für unbedenklich gehalten. (Siehe auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Heino Vahldieck, Drucksache 14/61 vom 23. Juli 1991.) 5


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10. c) Warum werden den Anwohnern in St. Pauli keine Besucherkarten ausgehändigt, wie es z. B. in der Anwohnerparkzone am Flughafen praktiziert wird? d) Welche unterschiedlichen Besucherkartenregelungen existieren in den einzelnen Anwohnerparkzonen? e) Warum gibt es Unterschiede bei den Verteilungsmodalitäten von Besucherkarten? f) Ist eine Harmonisierung geplant? Wenn nein: Warum nicht?
Generell werden Besucherausweise in Anwohnerparkgebieten gebührenfrei von den Polizeirevieren ausgegeben. Lediglich im Gebiet N 100 (Flughafen) ist der Parkdruck während der Hauptbesuchszeiten am Abend und an den Wochenenden so gering, daß die Anwohner die Besucherausweise nach Bedarf selbst ausfüllen können. Dazu erhalten Anwohner je zehn Besucherausweise, die vom Ortsamt Fuhlsbüttel gebührenfrei abgegeben werden. Beide Regelungen der Besucherausweisvergabe haben sich bewährt. Eine Änderung ist nicht vorgesehen.

11. In anderen Städten, wie z. B. Köln oder Aachen, ist es Besitzern von Anwohnerparkausweisen nach Zahlung einer höheren Ausweisgebühr oder sogar gebührenfrei erlaubt, auch an Parkscheinautomaten in ihrer Parkzone zu parken. a) Gedenkt der Senat, entsprechende Regelungen in Hamburg einzuführen? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Warum nicht?
Nein. Die durch Parkuhren und Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkplätze verhindern Dauerparken und erhöhen die Häufigkeit der Parkvorgänge. Dies kommt vor allem dem ansässigen Handel und Gewerbe zugute.

11. b) Wie hoch ist die Gesamtzahl der im Bereich St. Pauli aufgestellten Parkscheinautomaten?
Im Bereich St. Pauli sind insgesamt 24 Parkscheinautomaten aufgestellt.

11. c) In wie vielen Fällen mußten an den unter b) genannten Parkscheinautomaten Reparaturen wegen Betriebsunfähigkeit vorgenommen werden?
Im Zeitraum von der Aufstellung (Juli 1997) bis Dezember 1998 mußten in 35 Fällen Reparaturen aufgrund von Vandalismus durchgeführt werden.

11. d) Wie hoch sind die Instandhaltungskosten für die Parkscheinautomaten in St. Pauli?
Für die Beseitigung dieser Störungen wurden insgesamt 15 148,09 DM ausgegeben. Der Aufwand für die vertraglich festgelegten Wartungen an den 24 Automaten beträgt 1355,81 DM/Monat.

11. e) Wie weit ist die Umrüstung der Parkscheinautomaten auf Solarbetrieb vorangeschritten, und wie ist der Sachstand bezüglich der Umrüstung von Parkuhren auf Parkscheinautomaten?
1. Wegen der erhöhten Vandalismusanfälligkeit ist eine Umrüstung dieser Parkscheinautomaten auf Solarbetrieb nicht vorgesehen. 2. Im Anwohnerparkgebiet St. Pauli befinden sich keine Parkuhren.

12. In London werden in einigen Anwohnerparkzonen nur Gebühren für Zweit- oder Drittwagen berechnet, während ein Auto pro Haushalt die Anwohnerparkzonen gebührenfrei nutzen darf. a) Wäre dies in einigen Bereichen außerhalb der Hamburger Innenstadt ebenfalls möglich? Wenn ja: In welchen? Wenn nein: Warum nicht?
Eine derartige Regelung entspricht nicht dem deutschen Recht. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) erhält jede Anwohnerin und jeder Anwohner die Sonderparkberechtigung jeweils nur für ein Fahrzeug. Zudem muß das Kraftfahrzeug, für das eine Sonderparkberechtigung gewähr t wird, auf die Anwohnerin als Halterin oder den Anwohner als Halter zugelassen oder nachweislich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller dauernd genutzt werden.

13. In den Bereichen Hamburger Straße, St. Georg, Harburg, Ottensen, im Unibereich sowie rund um das EEZ Osdorf und die Universitätsklinik Eppendorf sind neue Anwohnerparkzonen geplant. a) Warum ist gerade in diesen Bereichen die Einführung von Anwohnerparkzonen geplant?
In den genannten Gebieten wurden entsprechende Untersuchungen durchgeführt, weil hier eine ausgeprägte Konkurrenzsituation zwischen Anwohnern und fremden Dauerparkern vermutet wurde. 6


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13. b) Bis wann werden die geplanten Anwohnerparkzonen errichtet werden? c) Was haben die Voruntersuchungen bzw. Gutachten in bezug auf diese Gebiete im einzelnen ergeben? (Bitte einzeln auflisten.)
Für die Bereiche Ottensen, Universität, Elbe-Einkaufszentrum und Universitätsklinik Eppendorf haben die Untersuchungen nach Auffassung der zuständigen Behörde ergeben, daß Anwohnerparken hier nicht zweckmäßig ist. Die Untersuchungen für den Bereich Harburg sind noch nicht abgeschlossen. In den Bereichen Hamburger Straße und St. Georg wurde in den Untersuchungen die Einrichtung von Anwohner parkzonen vor dem Hintergrund der zum Untersuchungszeitpunkt herrschenden Randbedingungen befürwortet. Da aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1998 zur Zeit Bestrebungen laufen, die rechtlichen Regelungen abzuändern, wird hier die Einrichtung von Anwohner parken bis zur abschließenden Klärung zurückgestellt. Es ist dann zu prüfen, inwieweit die erarbeiteten Konzeptionen den rechtlichen und übrigen Randbedingungen gerecht werden.

14. Das Anwohnerparken in St. Pauli ist in vier Unterzonen eingeteilt. Eine Überwachung des Anwohnerparkverkehrs beim Parken in einer nicht zugewiesenen Zone findet aus pragmatischen Gründen nicht statt. Die einzelnen Anwohnerparkzonen auf St. Pauli werden somit faktisch wie eine große Anwohnerparkzone behandelt. a) Warum besteht eine Unterteilung in mehrere Parkzonen auf St. Pauli? b) Würde die Gesamtfläche der vier Parkzonen auf St. Pauli eine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen ihrer Größe rechtswidrige Anwohnerparkzone ergeben?
Das Gesamtgebiet läßt hinsichtlich der städtebaulichen Struktur als auch der wirtschaftlichen Nutzung Differenzierungen erkennen, die sich auch auf den ruhenden Verkehr auswirken. Insofern ergab sich die konzeptionelle Einteilung in vier Zonen aus den Ergebnissen der Untersuchung und diesen Randbedingungen. Die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgten nach diesem Konzept und sind bestandskräftig. Eine hypothetische Betrachtung erübrigt sich insoweit.

15. Das Hessische und das Kölner Verwaltungsgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht haben Anwohnerparkzonen schon für rechtswidrig erklärt, weil die Straßenverkehrsordnung isolationistische Verkehrskonzeptionen nicht zulasse, das Recht der Teilhabe am Gemeingebrauch von öffentlichen Straßen und die Nutzung gebührenfreien Parkraums allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zustehe. In München wurden daher einzelne Anwohnerparkzonen wieder verkleinert. Der Drucksache 16/1291 zufolge prüfen derzeit die zuständigen Behörden die Konsequenzen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für Hamburg. Nach Informationen aus dem Bezirksamt Mitte ist diese Prüfung bereits abgeschlossen mit dem Ergebnis, daß für Hamburg kein Handlungsbedarf besteht. a) Wann sind die Prüfungen für Hamburg abgeschlossen worden?
Die Prüfungen wurden im November 1998 abgeschlossen.

15. b) Was haben die Prüfungen für die einzelnen Anwohnerparkzonen konkret ergeben? (Bitte einzeln auflisten.)
In den bestehenden Anwohnerparkgebieten Großneumarkt, Schaarmarkt, Cremoninsel, Flughafen und St. Pauli besteht kein Handlungsbedarf aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

15. c) Haben die Ergebnisse der Prüfungen Konsequenzen für die geplanten Anwohnerparkzonen? Wenn ja: Welche?
Nein.

15. d) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde bzw. wird anwohnerbevorrechtigtes Parken in Hamburg eingerichtet?
Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Anwohnerparkzonen ist § 45 Absatz 1 b) Nummer 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Nummer 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

16. Die Einrichtung der Anwohnerparkzonen war ursprünglich (1991) als Versuch gedacht.Wie bewer tet der Senat die in Hamburg gemachten Erfahrungen mit den Anwohnerparkzonen?
In den eingerichteten Gebieten hat sich das Anwohnerparken bewährt.

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