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Unfallsituation an der Kreuzung Eppendorfer Landstr, Lenhartzstr, Curschmannstr, Eppendorfer Weg, Lehmweg und Eppendorfer Baum

Als pdf: 20/62 | Unfallsituation an der Kreuzung Eppendorfer Landstr, Lenhartzstr, Curschmannstr, Eppendorfer Weg, Lehmweg und Eppendorfer Baum (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 20. Wahlperiode

Drucksache

20/62
25.03.11

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18.03.11 und

Antwort des Senats

Betr.:

Unfallsituation an der Kreuzung Eppendorfer Landstraße, Lenhartzstraße, Curschmannstraße, Eppendorfer Weg, Lehmweg und Eppendorfer Baum Der jüngste Unfall mit tödlichem Ausgang an einer Kreuzung in Eppendorf hat auf dramatische und schreckliche Art und Weise gezeigt, wie unübersichtlich dieser Verkehrsknotenpunkt zu sein scheint. Von Medien befragte Anwohner sind hiervon wenig überrascht und berichten über frühere Unfälle an dieser Stelle. Dies vorausgeschickt frage ich mangels eines Senates den Bürgermeister: 1. Unfallhäufigkeit/-ursachen a) Wie viele Unfälle (aufgeteilt nach Personen- und Sachschäden) wurden in dem Kreuzungsbereich Eppendorfer Landstraße, Lenhartzstraße, Curschmannstraße, Eppendorfer Weg, Lehmweg und Eppendorfer Baum innerhalb der letzten zehn Jahre polizeilich registriert?

Die Anzahl der Verkehrsunfälle – nach Personen- und Sachschäden gegliedert – ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 b) • • • Personenschadens- Sachschadensunfälle unfälle 4 1 3 3 2 1 0 2 3 2 Gesamt 8 12 6 15 7 8 6 4 5 7 12 13 9 18 9 9 6 6 8 9

Was waren die jeweils ermittelten Unfallursachen?

Folgende Ursachen wurden polizeilich erfasst: Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren Andere Fehler beim Fahrzeugführer Ungenügender Sicherheitsabstand


Drucksache 20/62

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

• • • • • • • • • •

Fehlerhafter Fahrstreifenwechsel oder Reißverschlusssystemmissachtung Fehler beim Abbiegen Missachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen Verbotswidrige Benutzung einer (Richtungs-)Fahrbahn/anderer Straßenteile Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen Verkehrswidriges Verhalten beim Ein-/Aussteigen oder Be- oder Entladen Sonstige Fehler beim Überholen Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an anderen Stellen Andere Fehler der Fußgänger 2. Maßnahmen a) Hat sich die Unfallkommission mit der Kreuzung bereits beschäftigt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann gedenkt die Unfallkommission sich mit der Verkehrssituation vor Ort zu beschäftigen?

Nein, eine Befassung der Unfallkommission mit der Verkehrssituation vor Ort ist derzeit nicht beabsichtigt, da die aktuellen Unfallzahlen angesichts der hohen Verkehrsbelastung als sehr gering einzustufen sind. Der jüngste Unfall mit tödlichem Ausgang wird im Rahmen der Ermittlungen derzeit aufgeklärt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Gestaltung des Verkehrsknotenpunktes nicht ursächlich für den Unfall. b) Wie soll die unübersichtliche Verkehrsführungssituation im oben genannten Kreuzungsbereich verbessert werden?

Der Polizei liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Verkehrsführungssituation unübersichtlich ist. Der Verkehr wird ausreichend im gesamten Kreuzungsbereich durch Verkehrszeichen und Markierungen sowie bauliche Gegebenheiten geführt. c) d) Wie soll erschwert/verhindert werden, dass aus Richtung Lenhartzstraße kommende Fahrzeuge die rote Ampel passieren? Wie soll erschwert/verhindert werden, dass aus Richtung Eppendorfer Baum kommende Fahrzeuge trotz Verbots nach links abbiegen und in der Folge die Kreuzung blockieren? Wie soll gefördert/sichergestellt werden, dass das Rechtsabbiegeverbot im Lehmweg zukünftig nicht missachtet wird? Wie soll gefördert/sichergestellt, dass die Ampel in Richtung Eppendorfer Weg zukünftig mehr Beachtung findet?

e) f)

Die Auswertung der Unfallursachen und die Überwachungsmaßnahmen der Polizei ergaben, dass die Kraftfahrzeugführer an diesem Ort gegenüber anderen Örtlichkeiten kein verstärktes normabweichendes Verkehrsverhalten zeigen. Insofern wird die Polizei ihre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen weiterhin im gebotenen Umfang und im Rahmen personeller und materieller Ressourcen auch an dieser Örtlichkeit durchführen.

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