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Stand der Stadtmöblierung – Verträge mit JCDecaux und Ströer

Als pdf: 20/1799 | Stand der Stadtmöblierung – Verträge mit JCDecaux und Ströer (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERS CHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1799
20. Wahlperiode
Neufassung
02.11.11
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 11.10.11
und Antwort des Senats
Betr.: Stand der Stadtmöblierung – Verträge mit JCDecaux und Ströer
Der CDU-geführte Senat hat vor wenigen Jahren im Rahmen einer Aus-schreibung die Werberechte auf öffentlichem Grund an die Firmen JCDecaux Deutschland GmbH und Ströer Out-of-Home Media AG vergeben. Im Rah-men dieser Vergabe hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) neben geldlichen Leistungen, beispielsweise zur Finanzierung des Projekts Stadt-RAD Hamburg, auch die Zusage erhalten, dass Fahrgastunterstände erneu-ert werden sollen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Finanzierung des Projekts StadtRAD ist keine von den Werberechtsinhabern ver-traglich zu erbringende Leistung.
Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage wie folgt:
1. Wie sieht der aktuelle Sachstand der Umsetzung des Vertrages zwi-schen der FHH und der JCDecaux Deutschland GmbH konkret aus (welche Leistungen und Gegenleistungen sind bereits erbracht, welche sind noch offen)?
Der mit der JCDecaux Deutschland GmbH bestehende Vertrag über die Werbung im Format 4/1 an Stadtinformationsanlagen und Fahrgastunterständen sieht für die Ein-räumung der Werberechte folgende Gegenleistungen vor:

Errichtung von 2.150 Fahrgastunterständen der vertraglich vereinbarten Modelle,

Aushängung von 150 Stadtplänen in den Webeträgern,

Zurverfügungstellung von 400 Werbeflächen für Zwecke der Eigenwerbung Ham-burgs,

Einräumung von Rabatten bei der Buchung von weiteren Werbemöglichkeiten in und außerhalb Hamburgs,

Einräumung einer jährlichen Gutschrift als freies Werbebudget zur Buchung von Eigenwerbung Hamburgs,

Zahlung von Entgelten.
Mit Stand vom 13. Oktober 2011 sind 1.137 neue Fahrgastunterstände gegen die nach dem früheren Vertrag bestehenden Modelle ausgetauscht worden und 101 Stadtpläne (Stand: 7. Juli 2011) ausgehängt. Die 400 Werbeflächen werden seit 1. Ja-nuar 2011 zur Verfügung gestellt, die vertraglich vereinbarten Rabatte sowie die Gut-schrift werden gewährt. In den Jahren 2009 bis 2011 zahlte JCDecaux jeweils nur 60 Prozent des jährlich zu entrichtenden Entgelts an die Freie und Hansestadt Ham-
Drucksache 20/1799 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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burg (FHH). Die Leistung ist damit noch nicht vollständig erbracht; die FHH hat des-halb rechtliche Schritte zur Sicherung ihrer Ansprüche eingeleitet. Im Übrigen siehe Drs. 18/7234.
Der mit der JCDecaux Deutschland GmbH bestehende Vertrag über die Werbung im Format 18/1 an Großwerbeanlagen im Umfang von 55 Anlagen sieht für die Einräu-mung der Werberechte folgende Gegenleistungen vor:

Einräumung von Rabatten bei der Buchung von weiteren Werbemöglichkeiten in und außerhalb Hamburgs,

Einräumung einer jährlichen Gutschrift als freies Werbebudget zur Buchung von Eigenwerbung Hamburgs,

Zahlung von Entgelten.
Diese Leistungen werden fristgerecht und vollständig erbracht.
2. Wie sieht der aktuelle Sachstand der Umsetzung des Vertrages zwi-schen der FHH und der Ströer Out-of-Home Media AG konkret aus (wel-che Leistungen und Gegenleistungen sind bereits erbracht, welche sind noch offen)?
Der mit der DSM Deutsche Städte Medien GmbH (aufgegangen in der Ströer Deut-sche Städte Medien GmbH) geschlossene Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf Staatsgrund, der alle Werberechte mit Ausnahme der Werbung an Fahrgastunterständen und Stadtinformationsanlagen sowie an hinterleuchtete Groß-werbeanlagen umfasst, sieht für die Einräumung der Werberechte folgenden Gegen-leistungen vor:

Einräumung von Rabatten bei der Buchung von weiteren Werbemöglichkeiten in und außerhalb Hamburgs,

Einräumung einer jährlichen Gutschrift als freies Werbebudget zur Buchung von Eigenwerbung Hamburgs,

Betrieb von mindestens 230 nicht hinterleuchteten Säulen, Zurverfügungstellung von bis zu 6.000 Werbeflächen im Format 1/1 an Bauzäunen, die sich auf Staats-grund befinden, sowie 2.300 Werbeflächen an Schaltschränken der öffentlichen Beleuchtung und Signalanlagen für Zwecke der Kulturwerbung mit rabattierten Preisen, wobei besondere Rabatte für kleine Veranstalter und Kinderkultur gelten,

Betrieb von elektronischen Kulturwerbeträgern,

Durchführung von Maßnahmen gegen Wildplakatierung,

Zahlung von Entgelten.
Diese Leistungen werden fristgerecht und vollständig erbracht.
Der mit der Hamburger Außenwerbung GmbH (aufgegangen in der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH) bestehende Vertrag über die Werbung im Format 18/1 an Großwerbeanlagen im Umfang von 85 Anlagen sieht für die Einräumung der Werbe-rechte folgende Gegenleistungen vor:

Einräumung von Rabatten bei der Buchung von weiteren Werbemöglichkeiten in und außerhalb Hamburgs,

Einräumung einer jährlichen Gutschrift als freies Werbebudget zur Buchung von Eigenwerbung Hamburgs,

Zahlung von Entgelten.
Diese Leistungen werden fristgerecht und vollständig erbracht.