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Sanierung der Glashütter Landstraße und der Meiendorfer Straße

Als pdf: 18/7090 | Sanierung der Glashütter Landstraße und der Meiendorfer Straße (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/7090
09. 10. 07

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 01.10.07 und

Antwort des Senats

Betr.:

Sanierung der Glashütter Landstraße und der Meiendorfer Straße Wettereinflüsse und fehlende Instandhaltung haben dazu geführt, dass es seit Monaten erhebliche Nutzungseinschränkungen für die Glashütter Landstraße gibt. Der LKW-Verkehr wird umgeleitet, was zu einer steigenden Belastung insbesondere in Langenhorn und Fuhlsbüttel geführt hat. In Langenhorn haben sich mittlerweile sogar Anwohner zu Bürgerinitiativen gegen den wachsenden Lärm zusammengefunden. Stadtentwicklungssenator Axel Gedaschko hat vor wenigen Wochen eine Lösung für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen vorgestellt. Der zuständige Bezirk Wandsbek sah sich bis zu diesem Zeitpunkt alleine nicht in der Lage, die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Um kurz- und mittelfristig die marode und über viele Jahre vernachlässigte Infrastruktur im Hamburger Nord-Osten instand setzen zu können, wurde entschieden, die Priorität auf die Glashütter Landstraße und die Meiendorfer Straße zu lenken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat es mittlerweile eine Haushaltsunterlage für die angekündigten Maßnahmen durch den Bezirk Wandsbek gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, wann rechnet der Senat damit?

Glashütter Landstraße (Bezirksstraße) Vom Bezirksamt Wandsbek wurde eine Haushaltsunterlage nach § 24 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Gesamtmaßnahme von Högenbarg bis zur Landesgrenze erstellt und im September 2007 an die zuständige Behörde übermittelt, um die erforderlichen Haushaltsmittel einzuwerben. Für den ersten, südlichen Ausbaubereich von Högenbarg bis Dweermoor ist eine Ausführungsunterlage gemäß § 54 LHO zur Bereitstellung der Mittel in Arbeit. Die fachtechnische Prüfung beider Unterlagen durch die zuständige Behörde steht noch aus. Meiendorfer Straße (Hauptverkehrsstraße) Von der zuständigen Behörde wurde eine Vorplanung mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Bildung von sinnvollen Teilabschnitten als Grundlage für eine entsprechende Umsetzung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme vorzunehmen. Sobald die Vorplanung Anfang 2008 abgeschlossen ist, werden darauf aufbauend die weiteren Leistungsphasen einschließlich des Erstellens der Haushaltsunterlagen beauftragt.


Drucksache 18/7090

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

2.

Wann sollen die angekündigten Sanierungsmaßnahmen beginnen und was sollen sie kosten?

Glashütter Landstraße In Abhängigkeit von der Bereitstellung der Haushaltsmittel ist geplant, mit dem ersten Ausbaubereich noch im ersten Quartal 2008 zu beginnen. Die Kosten hierfür betragen circa 5,7 Millionen Euro. Mit dem nördlichen, zweiten Ausbaubereich von Dweermoor bis zur Landesgrenze kann in Abhängigkeit vom Ausbau des Ochsenzoller Knotens in 2009 begonnen werden. Dieser Abschnitt ist mit circa 4,8 Millionen Euro veranschlagt, so dass die Kosten für die Gesamtmaßnahme circa 10,5 Millionen Euro betragen. Meiendorfer Straße Der Beginn der Bauarbeiten ist abhängig von der Sicherung der Finanzierung und des Planungsrechts sowie vom Erwerb der fehlenden Grundstücke. Die bisher grob geschätzten Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro sind in der aktuellen Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2012 eingestellt. 3. Gibt es bei der Sanierung der Glashütter Landstraße eine Abstimmung hinsichtlich einer gemeinsamen Verkehrsplanung mit der Stadt Norderstedt, die in den nächsten Monaten mit dem Ausbau des Ochsenzoller Knoten beginnen möchte? Wenn ja, wie sollen beide Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden? Wenn nein, wann sollen Gespräche diesbezüglich mit den Nachbarn aus Norderstedt geführt werden?

Die Umleitungsstrecken für die Grundinstandsetzung der Glashütter Landstraße wurden der Stadt Norderstedt vorgestellt. Während der Bauzeit findet eine enge, den Bau begleitende Abstimmung statt. Dies gilt auch für den Beginn und die Durchführung des zweiten Ausbaubereiches. 4. Wird bei den geplanten Sanierungen auch auf die Belange des nicht motorisierten Verkehrs geachtet? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Glashütter Landstraße Auf gesamter Länge ist – außerhalb der Straßenbegrenzungslinie – die Anlage eines parallel zur Straße verlaufenden Zweirichtungsgeh- und -radweges geplant. Meiendorfer Straße Auf beiden Seiten sind Geh- und Radwege mit Regelbreiten gemäß den Planungshinweisen für Stadtstraßen geplant.

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