CDU-Logo


Ampelschaltungen in der Nacht

Als pdf: 18/4239 | Ampelschaltungen in der Nacht (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 18. Wahlperiode

Drucksache

18/4239
12. 05. 06

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 04.05.06 und

Antwort des Senats

Betr.: Ampelschaltungen in der Nacht Lichtzeichenanlagen (LZA) werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Steuerung der Verkehrsströme eingesetzt. Nächtliches Ausschalten ist nur dann zu verantworten, wenn nach eingehender Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass auch ohne LZA die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dennoch werden immer wieder Forderungen erhoben, LZA vermehrt zur Nachtzeit abzuschalten. Bei dieser Entscheidung gilt es, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und einem bestmöglichen Verkehrsfluss mit geringer nächtlicher Lärm- und Abgasemission zu finden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. 1722. 2. Wie viele dieser LZA werden in welchem Zeitraum vollständig abgeschaltet, wie viele werden mit einer Blinklichtfunktion geschaltet? Wie viele LZA gibt es zurzeit in der Freien und Hansestadt Hamburg?

Zurzeit werden 712 Lichtzeichenanlagen (LZA) zur Nachtzeit abgeschaltet. Die Ausschaltzeiten liegen zwischen 19:00 und 01:00 Uhr, die Einschaltung erfolgt in der Regel um 05:00 Uhr. Eine Statistik über die unterschiedlichen Ein - und Ausschaltzeiten wird nicht geführt. An 443 LZA mit wartepflichtigen Zufahrten wird gelbes Blinklicht gezeigt. 3. Nach welchen Beurteilungskriterien wird entschieden, ob LZA durchgehend in Betrieb sind, nachts abgeschaltet werden oder mit einer Blinklichtfunktion versehen werden?

Eine Nachtabschaltung kommt nur dann in Betracht, wenn nach Beurteilung des Einzelfalls die Verkehrssicherheit durch die vorhandene Verkehrsregelung umfassend gewährleistet ist. Folgende Kriterien werden insbesondere geprüft: • Knotenpunktgeometrie (Übersichtlichkeit, Anzahl der Knotenpunktzufahrten, Länge der Räumwege von Linksabbiegern, Anzahl der Fahrstreifen), • Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung (z. B. ÖPNV aus der Nebenrichtung), • Eindeutigkeit der Vorfahrtregelung/Erkennbarkeit der Wartepflicht, • Sichtweite der Wartepflichtigen auf den bevorrechtigten Verkehr,


Drucksache 18/4239

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 18. Wahlperiode

• Schutz von querenden Fußgängern (z. B. im Bereich von Bushaltestellen, Bahnhöfen, Taxenständen, sonstigen Einrichtungen), • Örtliche Besonderheiten (z. B. Beeinflussung der Lichtzeichenanlage durch den ÖPNV, verkehrsabhängige Steuerung, Blindensignale). 4. Konnten in der Vergangenheit Auswirkungen der nächtlichen Ampelabschaltungen hinsichtlich der Entwicklung der Unfallstatistiken festgestellt werden? Wenn ja, welche Auswirkungen hatte die nächtliche Ampelabschaltung auf die Unfallstatistik, welche volkswirtschaftlichen Unfallkosten sind hieraus entstanden, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Grundsätzliche Auswirkungen der vorhandenen nächtlichen LZA-Abschaltungen auf die Entwicklung der Unfallstatistiken sind nicht feststellbar. Ergibt die Prüfung eines Unfalls an einer abgeschalteten LZA, dass dieser Unfall bei eingeschalteter LZA möglicherweise vermeidbar gewesen wäre, so wird der durchgehende Betrieb wieder angeordnet. Eine diesbezügliche Statistik wird nicht geführt. 5. In welcher Höhe lassen sich die Betriebskosten der LZA durch Nachtabschaltungen senken?

Die möglichen Einsparpotentiale bei der Abschaltung von Lichtzeichenanlagen sind gering. Das maximale Einsparpotential für einen vierarmigen Knoten mit 20 Signalgebern beträgt bei acht Stunden Nachtabschaltung pro Jahr - je nach Signalleuchtentyp - zwischen ca. 45 Euro und 250 Euro. Die geringfügige Senkung der Betriebskosten steht in keinem Verhältnis zu dem volkswirtschaftlichen Schaden, der schon bei einem Verkehrsunfall nur mit Sachschaden an einer abgeschalteten LZA entsteht. 6. 7. Welche weiteren Möglichkeiten zur Erhöhung des Verkehrsflusses gibt es, wenn LZA nachts nicht abgeschaltet werden sollen? Was wird getan, um die Wartezeiten an LZA nachts gering zu halten?

Weitergehende signaltechnische Möglichkeiten zur Erhöhung des Verkehrsflusses und Reduzierung von Wartezeiten an LZA, die nachts aus Verkehrssicherheitsgründen nicht abgeschaltet werden können, bestehen in der • Einführung/Schaltung von Signalzeitenplänen mit kürzeren Umlaufzeiten, • Einführung einer sog. Dauergrünschaltung für die Hauptrichtung (Vorfahrtstraße) mit einer Anforderungsmöglichkeit für die Nebenrichtung (Fußgängerverkehr über die Hauptrichtung und einbiegender bzw. kreuzender Fahrverkehr), • Verwendung von verkehrsabhängigen (adaptiven) Steuerungen, um die Wartezeiten in den Nebenrichtungen zu reduzieren. Von diesen Möglichkeiten wird regelmäßig Gebrauch gemacht. 8. Gab es in den letzten Jahren Unfälle an abgeschalteten Ampeln, bei denen die Unfallursache die abgeschaltete Ampel war? Wenn ja, wann, wo und wie wurde darauf reagiert?

Siehe Antwort zu 4. 9. In welchem Verhältnis stehen die volkswirtschaftlichen Unfallkosten zu den Einsparpotentialen bei den Betriebskosten durch die Nachtabschaltung von LZA?

Siehe Antwort zu 5.

2