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Geschlossene Unterbringung (GU) und Familieninterventionsteam (FIT)

Als pdf: 17/3264 | Geschlossene Unterbringung (GU) und Familieninterventionsteam (FIT) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/3264
09. 09. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 02. 09. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: Geschlossene Unterbringung (GU) und Familieninterventionsteam (FIT)
Die Behörde für Soziales und Familie (BSF) hat im Dezember 2002 in der Feuerbergstraße eine geschlossene Unterbringung (GU) für minderjährige Straftäter eingerichtet. Damit hat der Senat schnell die im Koalitionsvertrag vereinbarte Forderung umgesetzt und auf ein seit 20 Jahren bestehendes Defizit in der Jugendhilfe reagiert. In der Öffentlichkeit wurde in den letzten Wochen von einigen wenigen Institutionen, Verbänden und politischen Vertretern der Eindruck erweckt, dass die GU zu teuer wäre und die pädagogisch therapeutische Arbeit sich von der in den früher betriebenen geschlossenen Heimen kaum unterscheidet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele geschlossene Heime gab es bis 2002 in Hamburg und von wann bis wann waren diese in Betrieb? 2. Wie viele Kinder und Jugendliche waren aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen in diesen Einrichtungen untergebracht? Geschlossene Heime existierten in Hamburg bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung in der Feuerbergstraße seit über 20 Jahren nicht mehr. In den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es in drei Heimen so genannte gesicherte Gruppen: im Mädchenheim Feuerbergstraße, im Jugendheim Wulfsdorf und im Durchgangsheim Hütten. Mitte der sechziger Jahre kam eine Gruppe im Jugendheim Osdorf hinzu. Am 3. Februar 1981 gab es noch 108 Plätze im Mädchenheim Feuerbergstraße (48 Plätze), im Jugendheim Wulfsdorf (36 Plätze) und im Jugendheim Osdorf (24 Plätze)(vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 9/3477). In die geschlossenen Heime kamen seinerzeit die Minderjährigen auf Basis der folgenden rechtlichen Bestimmungen: – Hilfe zur Erziehung (§§ 5 und 6 JWG) – Freiwillige Erziehungshilfe (§ 62 JWG) – Personensorgeberechtigte sind bereit, die Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe zu fördern – Fürsorgeerziehung (§ 64 und 67 JWG) – Anordnung durch Vormundschaftsgericht – U-Haftvermeidung (§§ 71/72 JGG) – Anordnung durch Jugendrichter. Angaben zum Betrieb und der Anzahl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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3. Aus welchen Gründen wurden die geschlossenen Heime vom damaligen Senat abgeschafft? Die Beibehaltung der „gesicherten Gruppen“ kollidierte mit anderen Zielen der öffentlichen Erziehung: – „die besondere Gruppenfrequenz und Personalausstattung liefert anderen Trägern der Heimerziehung Argumente für das Abschieben schwieriger Jugendlicher, – die besondere Gruppenfrequenz und Personalausstattung ermöglicht Außenstehenden Erfolgserwartungen, die letztlich nicht einzulösen sind; – die Zusammenfassung von Jugendlichen mit ähnlichen Erlebnis- und Handlungsmustern zu besonderen Gruppen potenziert die Schwierigkeiten erzieherischer Arbeit in diesen Gruppen“ (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 9/4454). 4. Worin unterscheidet sich die im Dezember 2002 eröffnete Jugendeinrichtung in der Feuerbergstraße konzeptionell sowie hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen von den damaligen geschlossenen Heimen? Die im Dezember 2002 eröffnete Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße unterscheidet sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale von den früheren Einrichtungen: – Der Betreuungsschlüssel liegt mit fast 1 : 1 deutlich höher als in den alten Einrichtungen. Damals kamen 5,25 Erzieher auf zehn Jugendliche (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 9/3477). – Die Gruppengröße mit sechs Plätzen ist deutlich kleiner. – Das Stufenkonzept ist auf eine Reintegration der Jugendlichen ausgerichtet und ermöglicht ihnen, sich frühzeitig wieder auf die Außenwelt einzustellen. 5. Wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation arbeiten in der GU? Anzahl der Mitarbeiter (Stichtag 3. September 2003) 10 13 11 12 12 *** *** *** *** Qualifikation Sozialpädagogen Angestellte in der Tätigkeit von Sozialpädagogen* Psychologe Lehrer** Hauswirtschaftsfachkräfte*** Davon zwei Stellen befristet bis zum 21. bzw. 24. September 2003 sowie eine Stelle mit Vertragsende zum 31. Oktober 2003. Davon eine Stelle mit Vertragsende zum 30. September 2003. Davon eine Stelle seit 17. Juni 2003 aus der Lohnfortzahlung.

Zusätzlich werden nach Bedarf Interessengruppenleiter auf Honorarbasis, ein externer Dienstleister für die Bewachung in der Nacht und bei besonderem Bedarf sowie je nach besonderem Bedarf benötigtes Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt. Zusätzlich zu der angegebenen Qualifikation verfügen alle Mitarbeiter des Landesbetriebes, die in der Einrichtung Feuerbergstraße arbeiten, über Schulungen in Deeskalationstraining, Part-Training und im Umgang mit Gewalt. 6. Wie erklären sich die Kosten von 240 Euro pro Tag und Jugendlichem? Die Betreuungskosten pro Tag und Platz liegen im Jahr 2003 bei 239,97 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:

Personalaufwand • • • • • • • • Sozialpädagogen Leitung Hauswirtschaft Verwaltung Psychologe Hausmeister Fortbildung/Supervision Honorare für Interessengruppenleiter

Sachaufwand • • • • • Raumkosten Heizkosten Betreuungsaufwand (Lebensmittel, Bekleidung, Fuhrpark, Telefon etc) Betriebsbereichsbezogene Kosten (Dienstleistungen, die direkt dem Angebot zuzuordnen sind) Sonstige Kosten: Zentrale Dienstleistungen wie zum Beispiel: Personalmanagement, IuKAbteilung, Qualitätsentwicklung, Geschäftsführung, EDV-Ausstattung, Laufende Bauunterhaltung etc

Gesamt:178,75€

Gesamt: 61,22€

Hinzu kommen die Kosten für die Beschulung der Jugendlichen, die von der Behörde für Bildung und Sport getragen werden.

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7. Wie hoch sind die Kosten pro Tag und Jugendlichem in anderen in Deutschland betriebenen geschlossenen Heimen? Nach dem Ergebnis einer telefonischen Rundfrage auf Fachreferentenebene lagen die Kostensätze in anderen Bundesländern per 31. Dezember 2001 zwischen 197 und 244 Euro. Darin waren in der Regel die Kosten für die Beschulung nicht enthalten. 8. Wie hoch sind die Kosten pro Tag und Jugendlichem in anderen Hamburger Jugendhilfeeinrichtungen? Bei den Hilfen zur Erziehung für unter Achtzehnjährige reichen die Betreuungskosten pro Tag und Platz von 100,29 Euro für eine teilbetreute Jugendwohngruppe bis 206,84 Euro für eine Jugendwohngemeinschaft für Jugendliche mit psychischen Störungen. 9. Wie hoch waren die Kosten pro Tag und Jugendlichem in den vom Vorgängersenat geschaffenen IBWs und welche Auslastung sowie welchen Sicherheitsstandard hatten diese im Vergleich zur GU? Die Kosten der in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen zwei Intensiv Betreuten Wohngruppen (IBW) lagen pro Tag und Platz am 31. Dezember 2002 bei 288,66 Euro. Ihre Auslastung stellt sich wie folgt dar: Jahr Ab 11/1998 1999 2000 2001 2002 Prozentuale Auslastung jährlich 39,27 % 53,81 % 62,58 % 46,58 % 58,40 %

In den IBWs waren Bewegungsmelder installiert, die nachts aktiviert wurden. Die Fenster der Jugendlichenzimmer waren gesichert. Darüber hinaus wurden unregelmäßige Anwesenheitskontrollen durchgeführt. 10. Wie teuer wäre ein Neubau gewesen und warum hat der Senat sich für die Feuerbergstraße entschieden? In der Planungsphase der Geschlossenen Unterbringung hat die zuständige Behörde geprüft, wie viel ein Neubau mit 25 Plätzen kosten würde. Ein solcher Neubau würde zwischen 3,5 und 4,5 Millionen Euro Investitionsmittel erfordern. Angesichts des nicht genau vorhersehbaren Bedarfs für die Geschlossene Unterbringung und mit Blick auf die Kosten ist entschieden worden, mit der Geschlossenen Unterbringung in der Feuerbergstraße zu beginnen. Bisher sind 509 000 Euro Investitionsmittel aufgewendet worden. 11. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kosten für die GU bezogen auf alle HZE-(Hilfen zur Erziehung-)Mittel? Der prozentuale Anteil der Betreuungskosten für die Geschlossene Unterbringung bezogen auf alle Mittel für die Hilfen zur Erziehung liegt bei etwa 0,85 Prozent. 12. Welche Maßnahmen hat das FIT in den bisher bearbeiteten Fällen eingeleitet (bitte Auflistung)? Bis zum 4. September 2003 hat das Familieninterventionsteam (FIT) 132 Kinder und Jugendliche und ihre Familien betreut. Bei 130 Familien wurde ein Hausbesuch durchgeführt oder die Familie kam zum Gespräch ins FIT (98,5 Prozent). Insgesamt sind in diesen Fällen folgende Hilfen zur Erziehung begonnen bzw. durchgeführt worden: – Zwölf Minderjährige kamen nach § 1631b BGB in Verbindung mit § 34 SGB VIII in die Geschlossene Unterbringung. – 20 Minderjährige wurden gemäß § 34 SGB VIII in einem Heim oder einer Wohngruppe untergebracht, davon vier im Anschluss an einen Aufenthalt in der Geschlossenen Unterbringung. – 18 Minderjährige bzw. ihre Familien erhielten eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Mit einer Ausnahme werden derzeit bei allen anderen vom FIT bearbeiteten Fällen Hilfen zur Erziehung eingeleitet. 13. Ist davon auszugehen, dass das FIT bis zum Ende diesen Jahres die noch nicht bearbeiteten Fälle abgearbeitet haben wird? 14. Ist geplant, das FIT personell zu verstärken? Wenn ja, bis wann und mit wie viel Personal? Die zuständige Behörde hat entschieden, das FIT dauerhaft um fünf Fachkräfte zu verstärken. Außerdem wird das FIT befristet um fünf weitere Fachkräfte verstärkt. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass mit dieser personellen Verstärkung die Zahl der unbearbeiteten Fälle zügig abgebaut werden kann. 3


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15. Wie erklärt sich die zuständige Behörde, dass viele Meldungen vom FIT nicht bearbeitet wurden? Die Zahl der Meldungen der Polizei an das FIT ist nahezu doppelt so hoch wie auf Basis der Meldungen der Polizei an den Allgemeinen Sozialen Dienst der Bezirksämter in den Vorjahren geschätzt. Sie hat bereits im August die Grenze von 1000 überschritten. Nicht genau zu prognostizieren war, wie viele der gemeldeten Fälle vom FIT selbst bearbeitet und wie viele an die Allgemeinen Sozialen Dienste weitergegeben würden. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2003 wurden etwa 40 Prozent der Meldungen vom FIT selbst bearbeitet. Diese Quote liegt deutlich über den Erwartungen. Der Arbeitsaufwand pro Fall ist höher als erwartet. Insbesondere in den Fällen, die einen Antrag auf Geschlossene Unterbringung erfordern. 16. In wie vielen der bearbeiteten Fälle hat das FIT bisher einen Hausbesuch gemacht? Siehe Antwort zu 12. 17. Wann erwartet die zuständige Behörde eine bessere Auslastung der zwölf Plätze in der GU? Hierzu sind keine konkreten Prognosen möglich. Die zuständige Behörde sieht einen höheren Bedarf für die Geschlossene Unterbringung als die derzeitige Belegung der Feuerbergstraße mit sechs Minderjährigen. 18. Ist gewährleistet, dass die Kapazität der GU bei Vollauslastung schnell erweitert werden kann? Ja. Die Platzzahl kann innerhalb von 14 Tagen auf 18 Plätze und innerhalb von sechs Wochen auf 25 Plätze erhöht werden. 19. Wie sollen die Familiengerichte überzeugt werden, dass die GU eine geeignete Unterbringung für die vom FIT vorgeschlagenen Jugendlichen ist? Die zuständige Behörde plant weitere Informationsveranstaltungen über das Konzept der Geschlossenen Unterbringung für alle Verfahrensbeteiligten, insbesondere für die Familienrichter, um eventuell bestehende Vorbehalte gegenüber der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße auszuräumen. 20. Wie viele Jugendliche mit welche Deliktstruktur und mit welchem Alter waren bisher vom FIT für die GU vorgesehen bzw. sind in die GU gekommen (bitte anonymisiert einzeln auflisten)? 21. Welche dieser Jugendlichen kamen mit welcher Begründung durch das Familiengericht nicht in die GU bzw. welchen Jugendlichen wurde eine Verlängerung der Maßnahme mit welcher Begründung des Familiengerichts verweigert? 22. In welche Einrichtung sind die Jugendlichen gekommen, die das Familiengericht nicht für die GU geeignet hielt, und wo sind die Jugendlichen jetzt? Vom FIT für die Geschlossene Unterbringung vorgesehen bzw. dort untergebracht waren insgesamt 14 Kinder und Jugendliche. Zwölf Minderjährige waren bisher in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße. Sechs dieser Minderjährigen haben die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße wieder verlassen. Die weiteren Einzelheiten stellen sich wie folgt dar (Stand 3. September 2003):
Alter Erstmals polizeilich registriert Art der Delikte Anzahl der Delikte In der GU Feuerbergstraße seit Ggf. Begründung für Ablehnung Maßnahme/Verbleib im Anschluss an GU

13

1999

14

1999

14 14

2001 2001

16

2000

13

1999

Diebstahl, Bedrohung, Raub, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung Gefährliche Körperverletzung, Schwerer Diebstahl, Verdacht auf Drogenhandel Raub, Erpressung, Diebstähle Eingriff in den Straßenverkehr, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Verdunkelung eines Ladendiebstahls, Beleidigung von Polizeibeamten, Missbrauch von Notrufeinrichtungen Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Einbruch, Brandstiftung Raub, Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl, Ladendiebstahl, sexuelle Nötigung, Sachbeschädigung, Erschleichen von Leistungen

19

6. August

36

12. März

23 9

24. Januar 1. August

32

20. August

30

2. September

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Alter

Erstmals polizeilich registriert

Art der Delikte

Anzahl der Delikte

In der GU Feuerbergstraße seit

Ggf. Begründung für Ablehnung

Maßnahme/Verbleib im Anschluss an GU Unterbringung nach § 34 SGB VIII Unterbringung nach § 34 SGB VIII

16

1998

16

2000

Ladendiebstahl, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Versuchter Diebstahl, Einbruchsdiebstahl Raub, Gefährliche Körperverletzung, Räuberische Erpressung

33

Kein Aufenthalt, Antrag sofort abgelehnt vom 6. Feb. bis 7. März, dann vom Gericht nicht weiter genehmigt vom 22. Juli bis 18. August, mit zweiwöchiger Unterbrechung aufgrund eines vom Familiengericht genehmigten Urlaubes vom 25. Feb. bis 18. März

Nicht alle Maßnahmen der Jugendhilfe ausgeschöpft Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme

18

14

2000

Verdacht der mehrfachen Vergewaltigung einer bettlägerigen an Multipler Sklerose erkrankten Frau Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch an Kindern, Gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung, Autoaufbrüche, Diebstähle

38

Ende des Beschlusses FIT ist nicht antragsberechtigt und hat deshalb keinen neuen Antrag auf GU stellen können

zu Hause ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII

14

Keine Angabe

KFZ Aufbruch, Körperverletzung, KFZ- Diebstahl, Sachbeschädigung, Raub, schwerer Diebstahl, Diebstahl

17

Wegen wiederholter Entweichung in U-Haft

U-Haft

13

1998

Räuberische Erpressung, Schwerer Raub, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Einbruch

60

vom 16. Juli bis 7. August, dann vom Gericht nicht weiter genehmigt vom 11. Feb. bis zum 31. Mai

Nicht alle Maßnahmen der Jugendhilfe ausgeschöpft, Gutachten UKE

Unterbringung nach § 34 SGB VIII Freiwillige Ausreise U-Haft

16

2000

14

2000

17

Vor 2002

KFZ-Aufbruch, KFZ-Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Sachbeschädigung, BTM-Besitz, räuberische Erpressung, Hausfriedensbrüche Gefährliche Körperverletzung, Ladendiebstahl, Handydiebstahl, Diebstahl im Elternhaus, Räuberischer Diebstahl, Nötigung/ Erpressung, Raub, Versuchter Diebstahl, Motorrollerdiebstahl, Versuchter KFZDiebstahl, Diebstahl aus KFZ, Autoaufbruch Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Bedrohung, Raub, Körperverletzung

26

25

Antrag auf Unterbringung in der GU ist gestellt

Wegen wiederholter Entweichungen sowie Fernbleiben nach Ausgang in UHaft Antrag wird derzeit geprüft

zu Hause

Mindestens 15

vom 28. Februar bis 14. März

Nach Entweichungen in U-Haft

U-Haft Unterbringung nach § 34 SGB VIII Erneut UHaft Strafhaft

23. Ist es richtig, dass das Familiengericht einem Jugendlichen während seines Aufenthaltes in der GU Urlaub gewährte, obwohl dieser der mehrfachen Vergewaltigung und anderer Delikte verdächtigt war? Wenn ja, mit welcher Begründung? Ja, damit er an der Überführung seines verstorbenen Vaters teilnehmen konnte.

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