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Förderung des Wohneigentums in Hamburg

Als pdf: 17/2320 | Förderung des Wohneigentums in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 17. Wahlperiode

Drucksache

17/2320
07. 03. 03

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 24. 02. 03 und

Antwort des Senats

Betr.: Förderung des Wohneigentums in Hamburg
Der im Internet verfügbaren Senatsdrucksache zum Leitbild „Metropole Hamburg – Wachsende Stadt“ vom 11. Juli 2002 ist zu entnehmen, dass der Punktekatalog der Vergabekriterien verändert sowie das gesamte Vergabeverfahren grundlegend geprüft werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Gründe haben den Senat bewogen, die Vergabekriterien zu ändern? 2. Welche konkreten Änderungen der Vergabekriterien plant der Senat zunächst? 3. Zu welchem Zeitpunkt sollen die geänderten Vergabekriterien in Kraft treten? Das im bisherigen Eigenheimprogramm aus dem Jahr 1975 festgelegte Vergabeverfahren und die dazu beschlossenen Vergabekriterien dienten insbesondere dazu, die große Zahl der vergabeberechtigten Bewerbungen um ein städtisches Baugrundstück für die jeweiligen Vergabeaktionen nach prüfbaren Kriterien einzuordnen und eine Vergabereihenfolge (so genannter Punktekatalog) festzulegen. In den folgenden Jahren wurde es erforderlich, Zugangsvoraussetzungen und -beschränkungen zu definieren, die allerdings durch die weitere Entwicklung einerseits ihre Bedeutung verloren haben und andererseits inzwischen unzweckmäßig geworden sind. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer wachsenden Stadt war deshalb insbesondere zu prüfen, ob das Vergabeverfahren und der Punktekatalog dem Leitbild gerecht werden, junge Familien mit Kindern in Hamburg zu halten. Nach dem Ergebnis der Überprüfung ist insbesondere der Punktekatalog überarbeitet worden. Durch eine gleichmäßige (statt progressive) Punktvergabe für die Kinder einerseits sowie durch den Wegfall anderer Kriterien hat eine Bewerberfamilie mit zwei Kindern jetzt im Vergleich eine stärkere Gewichtung erhalten. In diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung der Einkommensgrenzen nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz als Vergabekriterium aufgehoben worden, da das Einkommen bereits bei der Wohnungsbauförderung durch die Wohnungsbaukreditanstalt berücksichtigt wird. Weitere Veränderungen galten der Harmonisierung mit den Richtlinien der Wohnungsbaukreditanstalt sowie der Verwaltungsvereinfachung. Die neuen Vergabekriterien gelten für Bewerbungen seit dem 17. Januar 2003. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelungen ist als Anlage beigefügt. 4. Welche weiteren Anpassungen sind notwendig, um das gesamte Vergabeverfahren zu verbessern? Die Wirkung der veränderten Vergabekriterien wird beobachtet. Ob weitere Veränderungen und Optimierungen beim Vergabeverfahren erforderlich sind, wird dabei geprüft.

Anlage

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 17/2320

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode Anlage zur Antwort des Senats

Punktekatalog

Merkmale Familieneinkommen liegt innerhalb der Grenzen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus Freimachung einer sozialen Mietwohnung Wohnung oder Arbeitsplatz in Hamburg Vorhandene Wohnung ist nicht familiengerecht (Zimmerzahl geringer als Personenzahl) Kinder unter 18 Jahre alt und ständig im Haushalt des Antragstellers lebend Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4 und jedes weitere Jungverheiratet (beide Ehegatten haben das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet Alleinstehend mit mind. einem Kind, unter 18 Jahre alt und ständig im Haushalt des Antragstellers lebend Bisher: gestaffelt nach Grad der Behinderung Neu: Amtlich anerkannte Körperbehinderung von 100 % oder häusliche Pflegebedürftigkeit

Punkte Veränderungen alt ab 17.01.2003 10 entfällt 10 5 5 entfällt 10 5

5 7 10 15 10 5

je Kind 10 Punkte 10 10

5-25 25

2