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Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen

Als pdf: 16/6558 | Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6558
21. 08. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 13. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen
1990 hat der Senat der Bürgerschaft mitgeteilt, daß im Rahmen eines Nachtragshaushaltes (Drucksache 13/6184) die Finanzierung des Grunderwerbs und der Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen gewährt wird. 1992 teilte der Senat der Bürgerschaft in einem Dringlichen Antrag mit (Drucksache 14/1575), daß für Mehrkosten bei der Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen Kosten in Höhe von 4,1 Millionen DM als Verpflichtungsermächtigung nachzubewilligen sind. Mittlerweile sind an der Rechtmäßigkeit der Verwendung der staatlichen Zuschüsse sowie deren Höhe für die geleisteten Arbeiten Zweifel aufgekommen. Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Stellungnahmen der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) und der Lawaetz-Stiftung wie folgt. 1. Ist die Modernisierung der Falkenried-Terrassen abgeschlossen? Wenn ja, wann wurde die Modernisierung abgeschlossen? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluß zu rechnen? Die Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen mit 324 Wohnungen im Eigentum der Lawaetz-Stiftung war aufgrund der problematischen Bausubstanz eine schwierige und zeitaufwendige Aufgabe, die insbesondere auch von den Bewohnern mit großem Engagement begleitet wurde. Der Erhalt der kulturhistorisch bedeutsamen Bausubstanz zur Versorgung der bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner und bei Neubezug für Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb der Einkommensgrenzen nach dem II. WoBauG in einer innerstädtischen Wohnlage ist gelungen. Die Maßnahme wurde am 1. Juni 1999 fertiggestellt. 2. Wer hat oder hatte die Bauleitung bei der Modernisierung der Falkenried-Terrassen? Die Bauleitung hatte ein privates Architektenbüro. 3. Wer ist oder war zuständig für die Anzeige von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist? Zuständig für Mängelanzeigen sind die Mietergenossenschaft und das beauftragte Architektenbüro. 4. Wann laufen oder liefen die Gewährleistungsfristen für die jeweiligen vorgenommenen Baumaßnahmen ab? Die Fristen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten je nach Abnahme der jeweiligen Bauabschnitte und den Verjährungsfristen nach §13 VOB/B von grundsätzlich zwei Jahren ab. 5. Warum werden noch heute Arbeiten ausgeführt, die im Sanierungsumfang mit enthalten sind? 6. Welche weiteren Nachbesserungsarbeiten stehen aus welchen Gründen bei der Grunderneuerung der Falkenried-Terrassen noch an? Es werden nach Auskunft der Lawaetz-Stiftung keine Arbeiten mehr ausgeführt; es stehen auch keine Nachbesserungsarbeiten mehr an.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6558

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7. Wie hoch belaufen sich die bisherigen Gesamtkosten aus dem Haushalt für die Finanzierung des Grunderwerbs und der Grunderneuerung? Die Kosten für Grunderwerb belaufen sich auf 5,365 Millionen DM, die Kosten für die Grunderneuerung auf rund 34,0 Millionen DM. Sonstige Kosten, wie z.B. Umsetzungskosten und Sozialplanmittel, wurden aus unterschiedlichen dafür vorgesehenen Titeln abgedeckt (siehe Drucksache 13/6184, Nummer 2.3). 8. Wie viele Anträge auf Bezuschussung durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) wurden wann, von wem und wofür beantragt, und in welcher Höhe wurden sie genehmigt? Von der Lawaetz-Stiftung, vertreten durch die Stattbau GmbH als Baubetreuer, wurden bei der WK folgende Anträge für die sechs Bauabschnitte der Grunderneuerung gestellt: Antragsdatum 18. 12. 1991 26. 11. 1992 26. 08. 1993 09. 05. 1994 03. 07. 1996 24. 06. 1997 Gesamt Gewährte Fördermittel 901 500 DM 1 477 750 DM 3 258 800 DM 4 618 150 DM 2 641 250 DM 3 905 050 DM 16 802 500 DM

Ein gleich hoher Zuschuß wurde aus dem Titel 4100.893.02 zur Verfügung gestellt. Daneben wurde von der WK im Jahre 1992 ein Zuschuß in Höhe von 642 865 DM aus dem Fernwärmeanschlußprogramm gewährt. 9. Wurde auf Grundlage der Sanierungskostenkalkulation der Modernisierungszuschlag für die betroffenen Mieterinnen und Mieter errechnet? Wenn ja, wer trägt ggf. entstandene Mehrkosten? Wenn nein, wie sieht die aktuelle Kalkulation aus und wie sollen die Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden? 10. Sind die bei der Sanierung geplanten Maßnahmen zu den mit den Mietern vereinbarten Sanierungskonditionen durchgeführt worden? Wenn ja, warum wurde 1992 ein Mehrkostenzuschuß aus dem Haushalt erforderlich? Wenn nein, welche Kostenpositionen bei Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen haben sich in welcher Höhe verändert? Die Sanierung der Falkenried-Terrassen besteht aus Maßnahmen zur Grunderneuerung und Maßnahmen zur Modernisierung. Die Grunderneuerungsmaßnahmen wurden bezuschußt, die Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umgelegt. Es ergaben sich Mehrkosten für die Grunderneuerung. Diese Mehrkosten wurden begründet und in den Drucksachen 14/1575 und 15/5601 dargelegt. Mehrkosten für Modernisierung entstanden dadurch, daß die Mieterinnen und Mieter höhere Modernisierungsstandards wünschten. Diese Mehrkosten wurden auf die Miete umgelegt, entsprechend den unterschiedlichen Modernisierungskosten der einzelnen Wohnungen. 11. Gab es für die Baumaßnahmen ein reguläres Ausschreibungsverfahren? Wenn ja, wer hat die Ausschreibung vorgenommen? 12. Wer sorgt für die Auswahl des günstigsten Anbieters bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, und wie wird dies durch die WK überprüft? Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl des günstigsten Anbieters obliegen dem Bauherrn bzw. dem von ihm beauftragten Baubetreuer. Die WK hat geprüft, ob die Kosten der Maßnahmen angemessen waren. Die Ausschreibungsergebnisse lagen in diesem Rahmen. 13. Wodurch wird ein sachgemäßer Einsatz von Steuermitteln durch die WK gewährleistet, und wer kontrolliert dies? Der sachgemäße Einsatz der Zuschüsse wurde durch die WK unter Beachtung der vorgegebenen Eckdaten für die Förderung gewährleistet. 14. Wie wird durch die WK gewährleistet, daß von der WK bezuschußte Maßnahmen fristgerecht abgenommen und abgerechnet werden? Die WK gibt Fristen für Schlußabrechnungen vor. Somit ist gesichert, daß die Abrechnungen zeitgerecht vorgelegt werden. Durch Stichproben und vorgelagerte Baubegehungen werden die Abrechnungen überprüft. 15. Warum wurden technische Mängel, die der WK bekannt waren, bislang nicht angezeigt und behoben? Der Lawaetz-Stiftung und der WK sind keine Mängel bekannt. 16. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, daß in einzelnen Fällen zu kleine Fenster eingebaut wurden, ohne daß bisher von seiten der Bauleitung auf den Mangel hingewiesen wurde? Nach Auskunft der Lawaetz-Stiftung wurden keine zu kleinen Fenster eingebaut. 2


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17. Gibt es Mieterinnen und Mieter, bei denen auf die Erhebung des Modernisierungszuschlages zum Teil oder ganz verzichtet wurde, obwohl Modernisierungsmaßnahmen an deren Wohnungen vorgenommen wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde der Modernisierungszuschlag erlassen? Nach Auskunft der Lawaetz-Stiftung gibt es keine Mieterinnen und Mieter, bei denen auf die Erhebung des Modernisierungszuschlags verzichtet wurde. 18. Bei den geplanten Sanierungskosten wurden die Kosten des Einbaus von Isolierglasfenstern als Modernisierungsmaßnahme mit 14 534,55 DM pro Wohnung kalkuliert. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, daß identische Baumaßnahmen von derselben Firma zu einem wesentlich günstigeren Preis angeboten werden? Es wurden in den verschiedenen Bauabschnitten unterschiedliche Originalfenster eingebaut, keine Standardausführungen. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Denkmalpflege, der Stadtplanung und der WK. Die WK hat die Kosten der verschiedenen Bauabschnitte geprüft und als angemessen bezeichnet. Es ist der zuständigen Fachbehörde und der WK nicht bekannt, daß identische Baumaßnahmen von derselben Firma zu einem günstigeren Preis angeboten werden.

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