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Kinder- und Jugenddelinquenz (VI)

Als pdf: 16/6538 | Kinder- und Jugenddelinquenz (VI) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6538
21. 08. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 09. 08. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Kinder- und Jugenddelinquenz (VI)
Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5909 geht hervor, dass die Zahl jugendlicher Tatverdächtiger im Jahr 2000 gegenüber 1999 insgesamt von 18 970 auf 20 249 erneut deutlich angestiegen ist. Allein bei den Gewaltdelikten erhöhte sich die Zahl im Jahr 2000 von 3948 auf 4615. Besonders auffällig waren dabei der Anstieg der Kfz-Diebstähle und der Wohnungseinbrüche. Da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach der Echttäterzählweise lediglich die Anzahl der Tatverdächtigen erfasst wird, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl von Straftaten wesentlich höher ist. Mittlerweile wurde die Kriminalstatistik für das erste Halbjahr 2001 vorgestellt. Die Zahl der Jugendlichen unter den Tatverdächtigen soll um rund 10 Prozent zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat. Soweit Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) abgefragt werden, ist darauf hinzuweisen, dass der Aussagewert von Halbjahresstatistiken sehr begrenzt ist. Siehe hierzu die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1203. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass Veränderungen statistischer Werte unterschiedliche Ursachen haben können. Neben dem erfassten Geschehen selbst kann sich z.B. auch das Anzeigeverhalten der Bevölkerung geändert haben. Wie in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5909 dargestellt, ist die Zahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen im Jahresvergleich 1999/2000 um 1279 auf 20 249 gestiegen. Diese Zahl lag jedoch niedriger als in 1996, 1997 und 1998. Der Anstieg von 3948 auf 4615 Tatverdächtige bezog sich nicht auf Gewaltdelikte1 sondern auf Rohheitsdelikte2. Die Echttäterzählweise lässt die Zahl der registrierten Straftaten unberührt. Aussagen zur Anzahl von registrierten Taten sind unabhängig davon, wie viele Tatbeteiligte es im Einzelnen gegeben hat. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

Zu den Gewaltdelikten zählen Mord; Totschlag und Tötung auf Verlangen; Vergewaltigung und sexuelle Nötigung; Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; gefährliche und schwere Körperverletzungen; Körperverletzung mit Todesfolge; erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme; Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. 2 Rohheitsdelikte umfassen die Deliktgruppen Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Körperverletzung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

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Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6538

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1. Welche Entwicklung hinsichtlich der Kinder- und Jugendkriminalität ist für das erste Halbjahr 2001 feststellbar? (Bitte Beantwortung der Frage wie folgt: analog Drucksache 16/1462, Frage 1: Wie hat sich die Kinder- und Jugendkriminalität, differenziert nach den verschiedenen Alters- und Deliktsgruppen, entwickelt. Bitte zusätzlich nach Geschlecht sowie deutschen bzw. nichtdeutschen Tatverdächtigen aufgliedern.) Die Entwicklung der Kriminalität der unter 21-Jährigen wird in der Anlage dokumentiert. Die Gestaltung der in Anlage aufgeführten Tabellen orientiert sich hinsichtlich des Deliktspektrums an den in der Drucksache 16/1462 abgefragten Deliktbereichen. Nach Geschlecht sowie deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen aufgeschlüsselte Daten liegen für das erste Halbjahr 2001 nicht vor und sind in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. 2. Wie viele jugendliche Mehrfachtäter gab es im ersten Halbjahr 2001? (Bitte Beantwortung analog Drucksache 16/5201, Frage 1, differenziert nach Alters-, Deliktsgruppen, Geschlecht und deutsche bzw. nichtdeutsche Täter.) Eine Aussage bezüglich der Anzahl der Mehrfachtäter im ersten Halbjahr 2001 ist nicht möglich, da eine derartige Auswertung entsprechend der Definition immer erst zum Ende eines Kalenderjahres erfolgt (siehe auch Antwort des Senats auf die Große Anfrage Drucksache 16/5201). 3. Wie viele minderjährige Prostituierte, drogenabhängige, obdachlose, auffällig delinquente Kinder und Jugendliche und minderjährige Asylbewerber im Alter von bis zu 14 Jahren und im Alter von 14 bis 18 Jahren wurden im ersten Halbjahr 2001 von der Polizei aufgegriffen? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach Personen- und Altersgruppe.) a) Wie wurde mit ihnen verfahren, welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen und von wem? b) Welche Nationalität hatten die aufgegriffenen Personen bzw. welcher ethnischen Minderheit gehörten sie an? c) Welches Geschlecht hatten die aufgegriffenen Personen? Die erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Die Ermittlung der erwünschten Zahlenangaben würde nur über eine manuelle Auswertung sämtlicher bei der Polizei vorhandenen Anzeigen und Berichte des ersten Halbjahres 2001 möglich sein. Dieses ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Werden Kinder oder Jugendliche des in der Frage genannten Personenkreises von der Polizei aufgegriffen, so werden sie den Personensorgeberechtigten oder, sofern diese nicht zu erreichen sind, dem Kinder- und Jugendnotdienst des Amtes für Jugend (KJND) übergeben. Bei erheblicher Gefährdung des Kindeswohls, das bei dem in Frage stehenden Personenkreis häufig vorliegt, wird der Allgemeine Soziale Dienst der bezirklichen Jugendämter oder der KJND unterrichtet. 4. Sollen die unter Punkt 3 genannten Personen, die von der Polizei aufgegriffen werden, künftig auch im Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift geschlossen untergebracht werden? Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen kommt eine geschlossene Unterbringung für einzelne Personen dieser Personengruppen in Betracht? Wenn nein, für welche Fälle sollen Plätze in geschlossener Unterbringung eingerichtet werden? Nein. Geschlossene Behandlungen im Rahmen des Hamburgischen Unterbringungsgesetzes in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses erfolgen ausschließlich bei akuter Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit aus Anlass von psychiatrischen Erkrankungen und akuter Eigen- oder Fremdgefährdung. Auffälliges oder delinquentes Verhalten stellen keine Indikation für eine stationäre Krankenhausbehandlung dar. Im Bereich der Jugendhilfe sollen keine Plätze in geschlossener Unterbringung eingerichtet werden. Mit den Intensiv Betreuten Wohngruppen des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung verfügt Hamburg über eine Einrichtungsform, in der sehr strenge Ausgangs- und Verhaltensregelungen gelten, die noch über das hohe Maß an Verbindlichkeit, das stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung generell kennzeichnet, hinausgehen. In diesen Gruppen können Jugendliche nach Maßgabe der §§ 71 Absatz 2 und 72 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und § 34 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) untergebracht werden. 5. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in den Hamburger Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Hilfeformen, im ersten Halbjahr 2001? Eine Übersicht über die durchschnittliche Verweildauer von Kindern und Jugendlichen in den Hamburger Einrichtungen nach Hilfeformen ergibt sich aus folgender Tabelle: Hilfeform Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe gemäß § 30 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gemäß § 34 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 0000gemäß § 35a SGB VIII Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII 2 Verweildauer in Tagen 133 254 109 118 152 490 216 107 373 133


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Drucksache 16/6538

6. Was haben die letzten der jährlichen Qualitätsentwicklungsgespräche zwischen den bezirklichen Jugendämtern und den einzelnen Trägern jeweils ergeben? a) In welchen Bereichen ist eine Qualitätssteigerung erforderlich und warum? b) Welche Konsequenzen hatten die letzten Qualitätsentwicklungsgespräche für die einzelnen Träger und welche Maßnahmen sollen wann ergriffen werden? Qualitätsentwicklungsgespräche mit den Hamburger Trägern von Hilfen zur Erziehung werden laut Hamburger Rahmenvertrag nach § 78 b SGB VIII erstmalig im zweiten Halbjahr des Jahres 2001 zwischen den Trägern der Hilfen und den bezirklichen Jugendämtern geführt. Eine Auswertung der Qualitätsentwicklungsgespräche, die Aussagen zur Qualitätssteigerung, zu eventuellen Konsequenzen und zur Verabredung von Maßnahmen ermöglicht, kann zeitlich erst nach Beendigung aller Gespräche und damit frühestens mit Beginn des Jahres 2002 erfolgen.

7. Wie viele Plätze sind in der Kinderpsychiatrie derzeit vorhanden? In den beiden kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen des Katholischen Krankenhauses Wilhelmstift und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf stehen derzeit insgesamt 66 Betten und 15 teilstationäre Behandlungsplätze zur Verfügung. Eine Aufteilung nach Kinderpsychiatrie und Jugendlichenpsychiatrie erfolgt nicht.

8. Wie war die Auslastung der Kinderpsychiatrie im ersten Halbjahr 2001? Die kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen waren in 2001 wie folgt ausgelastet: Einrichtung Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Universitäts-Krankenhaus Eppendorf3
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Zeitraum erstes Halbjahr 2001 erstes Quartal 2001

Auslastung 91,9 Prozent 96,7 Prozent

Die Zahlen für das zweite Quartal 2001 liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor.

9. a) Welche spezifischen Konzepte hat der Senat zur Bekämpfung von Kriminalität bei Kindern entwickelt? b) Welche spezifischen Konzepte hat der Senat zur Bekämpfung von Prostitution bei Kindern entwickelt? c) Welche spezifischen Konzepte hat der Senat zur Bekämpfung von Drogenabhängigkeit bei Kindern entwickelt? d) Welche spezifischen Konzepte hat der Senat zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit bei Kindern entwickelt? Die Polizei wird im Rahmen des Jugendschutzes oder bei anlassbezogenen Überprüfungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) tätig, trifft erste Sofortmaßnahmen und schaltet bei Bedarf die Fachdienststellen der Jugendhilfe ein. In Bezug auf Drogenabhängigkeit geschieht dies insbesondere im Rahmen des Handlungskonzeptes St.Georg sowie im Rahmen der Tätigkeiten der Dienstgruppe Jugendschutz der PD Mitte im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs. Gleiches gilt grundsätzlich auch bei Straftaten, die von strafunmündigen Kindern verübt werden. Konzeptionell wird bei der Polizei ein Schwergewicht darauf gelegt, unter einer zentralen Fachaufsicht im Landeskriminalamt spezielle Funktionen mit Fachwissen für den Bereich Kinder- und Jugenddelinquenz zu schaffen und zu erhalten. Zu nennen sind hier die Jugendbeauftragten, die kriminalpolizeilichen Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter sowie die Dienststellen Jugendschutz. Im Bereich der allgemeinen Prävention von Jugendkriminalität führt die Polizei in Kooperation mit dem Amt für Schule seit 1981 das „Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz“ durch. Im Rahmen dieses Programms stehen in Hamburg derzeit rund 60 ausgebildete Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamte zur Verfügung, die außerhalb ihrer Dienstzeit im Nebenamt Schulklassen aller Altersstufen und Schulformen besuchen und mit den Lehrkräften Unterrichtseinheiten zu Fragen der Jugendkriminalität durchführen. In den letzten Monaten wurde das Thema Jugendgewalt im Rahmen einer Kampagne „Gemeinsam gegen Gewalt“ verstärkt in den Unterricht einbezogen. Siehe im Übrigen auch die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft „Weiterentwicklung der Handlungsmöglichkeiten als Reaktion auf delinquentes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in Hamburg“ (Drucksache 16/2805) sowie die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/5909.

10. Wie erklärt sich der Senat den sprunghaften Anstieg der von Kindern und Jugendlichen begangenen Kfz-Diebstähle und welche spezifischen Konzepte hat der Senat dagegen entwickelt? Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. wird der Senat ergreifen, damit sich keine neue Crash-Kid-Szene entwickelt? Im Vergleich des ersten Halbjahres 2000 mit dem ersten Halbjahr 2001 ist die absolute Zahl der im Bereich Kfz-Diebstahl als tatverdächtig registrierten Kinder von sechs auf sieben angestiegen, bei den Jugendlichen von 94 auf 73 gesunken, d.h., im ersten Halbjahr 2000 wurden 100 Kinder und Jugendliche registriert und im ersten Halbjahr 2001 sind es 80. Anhaltspunkte für eine „neue Crash-Kid-Szene“ liegen nicht vor. 3


Drucksache 16/6538

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11. Wie erklärt sich der Senat den hohen Anstieg der von nichtdeutschen Kindern begangenen Wohnungseinbrüche und welche spezifischen Konzepte hat der Senat dagegen entwickelt? Nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen differenzierte Daten liegen für das erste Halbjahr 2001 nicht vor (siehe die Antwort zu Frage 1). Im Vergleich des ersten Halbjahres 2000 mit dem ersten Halbjahr 2001 ist die absolute Zahl der im Bereich Wohnungseinbruch als tatverdächtig registrierten Kinder von 29 auf elf zurückgegangen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung wird kein zusätzlicher Handlungsbedarf gesehen. 12. Auf welcher pädagogischen Grundkonzeption basiert die Arbeit des Kinder- und Jugendhilfe-Notdienstes (KJND)? 13. Entspricht die pädagogische Grundkonzeption weiterhin der Anfangskonzeption aus den achtziger Jahren? Wenn ja, aus welchen Gründen hält der Senat eine Überarbeitung der pädagogischen Grundkonzeption nicht für erforderlich? Wenn nein, wie wurde im Einzelnen die pädagogische Grundkonzeption verändert? Die pädagogische Grundkonzeption des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) dient der Umsetzung der Ziele, die der Senat mit der Einrichtung des KJND 1983 und der Gesetzgeber mit der Regelung der Inobhutnahme im SGB VIII aus 1991 verfolgt hat. Im Wesentlichen ging es darum, Kindern und Jugendlichen in Eil- und Notfällen Tag und Nacht erste sozialpädagogische Hilfen so zur Verfügung zu stellen, dass die Angebote nicht abschreckend wirken, sondern von den Kindern und Jugendlichen „als sozialpädagogisches Hilfeangebot im Sinne einer Krisenintervention“ verstanden werden können (Bundestagsdrucksache 11/5948, Seite 79). Diese Grundlagen gelten unverändert. Allerdings wurde die „Feinkonzeption“ des KJND laufend den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst (vgl. Drucksache 16/5909). 14. Wie häufig kam es seit der Vereinbarung des „Runden Tisches“ zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern des KJND, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KJND, Beamtinnen und Beamten des zuständigen Polizeireviers sowie Vertretern der Wissenschaftsseite, wonach sich die Nachbarn bei Beschwerden sofort an die Leitung des KJND wenden oder/und Anzeige bei der Polizei erstatten, zu derartigen Anzeigen bzw. Beschwerden? (Bitte getrennt aufschlüsseln.) Beschwerden bei der Polizei sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen werden die erfragten Daten statistisch nicht gesondert erfasst. Die Ermittlung der gewünschten Angaben würde eine manuelle Auswertung sämtlicher beim zuständigen Polizeikommissariat eingegangenen Anzeigen, Berichte usw. seit Einrichtung des „Runden Tisches“ im Jahr 1998 erforderlich machen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. 15. Welche Konsequenzen hatten derartige Beschwerden bzw. Anzeigen im Einzelnen für die Arbeit des KJND? Sofern dem KJND Beschwerden bekannt werden, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung dies zum Anlass für ausführliche Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen. Bei berechtigten Beschwerden wird ihnen verdeutlicht, dass ihr Verhalten nicht akzeptiert wird. Falls nötig werden vorübergehende Umgangs- und Ausgehverbote ausgesprochen. In Schadensfällen wird veranlasst, dass die Verursacher oder Verursacherinnen sich entschuldigen und einen Ausgleich anbieten.

Anlage

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6538 Anlage zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/6538

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode noch Anlage zur Antwort des Senats

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/6538 noch Anlage zur Antwort des Senats

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Drucksache 16/6538

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode noch Anlage zur Antwort des Senats

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