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Beantwortung der Drucksache 16-6011 (II)

Als pdf: 16/6440 | Beantwortung der Drucksache 16-6011 (II) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/6440
27. 07. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18. 07. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Beantwortung der Drucksache 16/6011 (II)
Die Beantwortung der Anfrage mit der Drucksachennummer 16/6011 gibt auch nach Beantwortung der Anfrage mit der Drucksachennummer 16/6364 Anlaß für einige Nachfragen. Der Senat erklärt in der Antwort zu Frage 2 der Drucksache 16/6364, daß der Angleichungsprozeß aus der Unternehmenszusammenführung von SAGA und GWG grundsätzlich abgeschlossen ist. Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Stellungnahmen von SAGA und GWG wie folgt. 1. Ist die vakante Stelle des Geschäftsbereichsleiters bei der SAGA besetzt worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Nein, das Besetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 2. Wie genau soll das in Drucksache 16/5878 erwähnte immobilienwirtschaftliche Know-how der HGV Erste Immobiliengesellschaft mbH durch die Einbringung in die SAGA verbreitert werden? Der vom Fragesteller dargestellte Sachverhalt ist nicht zutreffend. Zur korrekten Darstellung des Sachverhaltes wird auf die Drucksache 16/5878 verwiesen. 3. Die Frage 16 der Drucksache 16/6364 ist auch durch den Verweis auf Antwort 19 der Großen Anfrage Drucksache 16/6011 nicht beantwortet worden. Wie und wann wurden die durch Gründung von Tochterunternehmen entstandenen Stellen ausgeschrieben? Von einer Ausschreibung ist abgesehen worden. Im übrigen vgl. Antwort des Senats zu 19. auf die Große Anfrage Drucksache 16/6011. 4. Welche Schritte der Unternehmenszusammenführung sollen wann noch folgen? Vgl. Antwort des Senats zu 2. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6364. Darüber hinaus gehört die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisationen der Unternehmen zu den ständigen Geschäftsführungsaufgaben. 5. Hält der Senat das Balanced-Scorecard-System für gerecht hinsichtlich der unterschiedlichen Aufgaben der Geschäftsstellen bedingt durch unterschiedliche Mieterstrukturen? Der Senat hat sich mit der Angelegenheit nicht befaßt. Die Ausgestaltung und Anwendung des betriebswirtschaftlichen Instrumentariums gehört zu den Geschäftsführungsaufgaben des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/6440

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

6. Welche weiteren Kritikpunkte neben mangelnder Sauberkeit wurden von den Mietern geäußert, die bei Umfragen Unzufriedenheit mit den Leistungen von SAGA und GWG bekundet haben? Vor allem wurde positive Kritik geäußert, wobei in der Gesamtbeurteilung der Unternehmen mehr als 80 Prozent der Mieter zufrieden sind. Mieterinnen und Mieter wünschen sich z.B. eine Fortsetzung der Modernisierung von Fenstern und Fliesen. 7. Welche Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind bis zum 23. September bei der SAGA und der GWG geplant und sollen wann begonnen werden? Die Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Unternehmen ergeben sich aus den jeweiligen Wirtschaftsplänen für das laufende Geschäftsjahr, das in beiden Unternehmen mit dem Kalenderjahr identisch ist. Der vom Fragesteller genannte Stichtag ist für die Bauplanung und -ausführung in den Unternehmen nicht relevant. 8. Warum hält der Senat eine Zusammenlegung von örtlich nahe beieinanderliegenden Geschäftsstellen von SAGA und GWG zur Steigerung der Effizienz und zur Schaffung von mehr Service für die Mieter nicht für sinnvoll? Vgl. Antwort des Senats zu 5. und 6. der Anfrage Drucksache 16/6364. 9. Wie viele Wohnungen sind seit Inkrafttreten des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg“ von SAGA und GWG vermietet worden, aufgeteilt in öffentlich geförderte und frei finanzierte Wohnungen? Mit Vertragsbeginn innerhalb des Zeitraumes 1. August 2000 bis zum 16. Juli 2001 sind bei der SAGA 5531 gebundene sowie 5405 frei finanzierte Wohnungen und bei der GWG 2013 gebundene sowie 2076 frei finanzierte Wohnungen vermietet worden. 10. Wie viele Mieterinnen und Mieter von SAGA und GWG zahlen zur Zeit noch die Fehlbelegungsabgabe? Angaben in der vom Fragesteller gewünschten Aufschlüsselung liegen nicht vor und sind in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellbar. 11. Hält der Senat weitere Freistellungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 a Wohnungsbindungsgesetz durch die Bezirksämter für genauso sinnvoll wie in den bereits frei gestellten Gebieten? Wenn ja, wo hält der Senat eine Freistellung für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Im Grundsatz ja. Da die Prüfung einzelfallbezogen erfolgt, können pauschale Aussagen im übrigen nicht gemacht werden. 12. In welchen Geschäftsstellen der SAGA wurden Makler beauftragt? Hierbei handelt es sich um wettbewerbsrelevante Betriebsinterna, über die keine Auskünfte erteilt werden. 13. In welchen Fällen und unter welchen Kriterien kommt es zu einer Beauftragung von Maklern in den einzelnen Geschäftsstellen? 14. Wie häufig kam es in den letzten drei Jahren zu einer Beauftragung von Maklern durch die SAGA? 15. Wie viele Makler sind insgesamt für die SAGA tätig? Grundsätzlich werden Wohnungen durch die Geschäftsstellen der SAGA vermittelt. Im übrigen vgl. Antwort des Senats zu 7. bis 9. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6361. 16. Seit wann werden Makler für die SAGA tätig? Vgl. Antwort des Senats zu 10. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/6361.

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