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Inanspruchnahme von Zuschüssen aus dem STEP - Programm durch die städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG

Als pdf: 16/5820 | Inanspruchnahme von Zuschüssen aus dem STEP - Programm durch die städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5820
10. 04. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 02. 04. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Inanspruchnahme von Zuschüssen aus dem STEP-Programm durch die städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG
Die städtischen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG haben sich im Rahmen des STEPProgramms bereit erklärt, sich an Strukturverbesserungsmaßnahmen in einzelnen Stadtteilen finanziell zu beteiligen. Hierzu wurden entsprechende Anträge gestellt, um eine ausreichende Finanzierung und damit Realisierung der für viele Quartiere notwendigen Maßnahmen zu erreichen. Für die Finanzierung von sogenannten Pförtnerlogen bei beiden städtischen Wohnungsunternehmen wurden ebenfalls städtische Zuschüsse beantragt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat. Der Senat beantwortet die Anfrage auf der Grundlage einer Stellungnahme von SAGA/GWG wie folgt. 1. a) Wie viele Pförtnerlogen wurden wo und wann von der SAGA und der GWG geplant und geschaffen, und was haben sie gekostet? Bei der SAGA sind bislang 74 Hausbetreuerlogen mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 41 Millionen DM (fortgeschriebene Kostenangaben) geschaffen worden, bei der GWG zehn Hausbetreuerlogen mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 3 Millionen DM (vgl. Anlage 1). 1. b) Wie viele weitere sollen wann folgen, und was sollen sie kosten? SAGA und GWG planen derzeit weitere vier Pförtnerlogen und werden sich damit am STEP-Programm beteiligen. 2. Wie hoch ist der Anteil der Stadt und wie hoch der Anteil der städtischen Wohnungsgesellschaften bei der Finanzierung der Logen? Der Anteil der Wohnungsunternehmen an den Investitionskosten bei diesen Maßnahmen beträgt grundsätzlich 85 Prozent, der der FHH 15 Prozent. Bei hiervon abweichenden Prozentanteilen wurden zusätzliche stadtteilbezogene Investitionen wie z.B. Mietertreffs durchgeführt. Zur Realisierung von Pförtnerlogen im Rahmen der Förderung aus dem STEP-Programm vgl. Anlage 2. Die Maßnahmen wurden überwiegend Anfang 2000 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Maßnahmen, bei denen in der Tabelle (Anlage 2) das Bewilligungsdatum auf einen späteren Zeitpunkt fällt, wurden durch vorherige Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn freigegeben. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl anderer Maßnahmen bei der SAGA und der GWG aus dem seit 1999 laufenden STEP-Programm gefördert. Dies betrifft insbesondere Wohnumfeldmaßnahmen wie z. B. Hausvorflächen Ladenbeker Furtweg 242–264, Wohnumfeld Gleiwitzer Bogen 90, Hauseingänge Hochhäuser Korachstraße sowie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur, z.B. Soziales Zentrum Netzestraße, Jugend- und Seniorentreff Wesselyring, Umbau Waschhaus Großlohe zum Mietertreff, Erweiterung Stadtteiltreff „Kaffeekanne“ Oppelner Straße 5. Die Ermittlung der Kosten für diese Maßnahmen war in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5820

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. Welche weiteren Zuschüsse gibt es bei den Logen? Keine. 4. a) Wie viele und welche Maßnahmen aus dem STEP-Programm wurden bereits realisiert, und wie hoch waren die Kosten dafür? (Bitte mit Angabe des Datums und des Abschlusses der jeweiligen Maßnahme.) Siehe Antwort zu 2. 4. b) Welche weiteren laufenden Maßnahmen werden wann abgeschlossen sein, und wie hoch werden voraussichtlich die Kosten dafür sein? Derzeit befinden sich keine von der zuständigen Behörde geförderten Pförtnerlogen im Bau. 4. c) Wie viele und welche weiteren Maßnahmen sind von SAGA und GWG zur Bezuschussung durch die Stadt wann angemeldet worden? Die Anmeldung der Maßnahmen erfolgt entgegen der Annahme des Fragestellers durch die Bezirke bei der Stadtentwicklungsbehörde auf der Grundlage von Quartiersentwicklungskonzepten bzw. Erneuerungskonzepten. Es liegen eine Vielzahl von Einzelvorschlägen in über 50 Gebieten vor. Eine Auswertung entsprechend der Fragestellung ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 5. Wie hoch war bzw. ist der jeweilige prozentuale Anteil der städtischen Wohnungsgesellschaften an diesen Maßnahmen, und wie hoch ist der Anteil der Stadt? Siehe Antwort zu 2. 6. Ist es richtig, daß eine Vereinbarung zwischen der Stadt und den städtischen Wohnungsgesellschaften getroffen wurde, nach der der Anteil der städtischen Bezuschussung bei den Pförtnerlogen erhöht wird, aber im Gegenzug die SAGA und die GWG einen höheren Anteil bei der Eigenfinanzierung von sogenannten STEP-Verbesserungsmaßnahmen trägt? Wenn ja, wie bewertet der Senat die Tatsache, daß zugunsten von Pförtnerlogen andere notwendige Maßnahmen aufgrund fehlender Eigenmittel von SAGA und GWG nicht zustande kommen? Wenn nein, wie erklärt sich der Senat, daß bereits eingeplante Maßnahmen von SAGA und GWG aufgrund fehlender Eigenmittel der städtischen Wohnungsgesellschaften gar nicht bzw. nicht fristgerecht realisiert werden? Nein. Der Fragesteller geht von falschen Voraussetzungen aus. In den Planungen von SAGA und GWG hat es lediglich zeitliche Prioritätenveränderungen zugunsten der Pförtnerlogen gegeben.

Anlagen

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Drucksache 16/5820

Anlage 1 zur Antwort des Senats

Standorte Pförtnerlogen bei SAGA und GWG
Belegenheit, Straße Achtern Born 82–84 Achtern Born 82–84 Achtern Born 86–88 Am Hegen 82 Anklamer Ring 56–58 Behringstraße Bekassinenau 173 Bernhard-Nocht-Straße 68 Billhorner Mühlenweg 1 Birckholtzweg 1 Birckholtzweg 13 Birckholtzweg 5 Birckholtzweg 9 Cesar-Klein-Ring Dahlgrünring 1/2 Dahlgrünring 3/4 Dannerallee 11 Dannerallee 15 Dannerallee 3 Dannerallee 7 Dringsheide 68–76 Eidelstedter Weg 62/68 Erlerring 10 Erlerring 6, 7 Erlerring 8 Erlerring 9 Fehlinghöhe 12–14 Fehlinghöhe 2–4 Finnmarkring 6–10 Fritz-Flinte-Ring 39–41 Fritz-Flinte-Ring 58–60 Gleiwitzer Bogen 90 Graudenzer Weg 2 Greifenberger Straße 69b Gropiusring 42–48 Habichtsplatz 8 Haldesdorfer Straße 117 Heukoppel 14 Immenbusch 13 Immenbusch 25 Immenbusch 31 Immenbusch 7, 9 Jenfelder Straße 220–226 Julius-Vosseler-Straße 124 Karl-Arnold-Ring 51–53 Köpenicker Straße 72 Kreuzburger Straße 46 Krieterstraße Kroogblöcke 44 Ladenbeker Furtweg 242–244 Ladenbeker Furtweg 246–250 Ladenbeker Furtweg 252–256 Ladenbeker Furtweg 258–264 Lenzweg 20–26 Lüdersring 2–8 Lüdersring 2a–2d Louise-Schröder-Straße 17 Lyserstraße 24/26 Lyserstraße 34 Neuenfelder Straße 84–90 Norbert-Schmidt-Platz 4–12 Öjendorfer Weg 58 Oppelner Straße 10–18 Rehrstieg 52 Saseler Straße 113 Schöneberger Straße 140 Sibeliusstraße 1 Sibeliusstraße 2 Sibeliusstraße 4 Sibeliusstraße 5 Sonnenland 54–56 Sonnenland 58 Sonnenland 81–83 Spandauer Weg 11 Striepenweg 45 Stubbenhof Tondernstraße 40 Trommelstraße 11 Vörn Brook 3 Weißenhof 23 Weißenhof 32 Wesselyring 22 Wesselyring 45–47 Wilhelm-Strauß-Weg 12

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage 2 zur Antwort des Senats

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