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Erhöhte Unfallgefahr durch schlechten Straßenbelag

Als pdf: 16/5478 | Erhöhte Unfallgefahr durch schlechten Straßenbelag (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5478
30. 01. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 22. 01. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Erhöhte Unfallgefahr durch schlechten Straßenbelag
In Deutschland werden auf vielen Straßen maschinelle Untersuchungen der Beschaffenheit und Griffigkeit des Straßenbelags vorgenommen. Diese Untersuchungen haben gezeigt, daß viele Unfälle zurückzuführen sind auf den verschlissenen Straßenbelag. Häufige Konsequenz aus diesen Feststellungen ist die Aufstellung von Verkehrsschildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe. Obwohl nach § 3 StVO ein Fahrzeugführer angehalten ist, seine Geschwindigkeit sowohl den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen als auch seinen persönlichen Fähigkeiten anzupassen, kommt es auch bei Beachtung dieser Norm zu unvorhergesehenen Unfällen. Maßgebend für die Ermittlung und Bewertung der Griffigkeit ist die nasse Straße. Aus den seit Beginn der neunziger Jahre auf Bundesfernstraßen in regelmäßigen Abständen durchgeführten Messungen ist kein signifikanter Zusammenhang zwischen verschlissenem Fahrbahnbelag und Unfallhäufigkeit ablesbar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Sind Hamburgs Straßen schon einmal hinsichtlich der Griffigkeit des Straßenbelags und der damit verbundenen Sicherheit für den Autofahrer untersucht worden? a) Wenn ja, von wem, mit welchen Mitteln, wann, in welchen Zeiträumen, mit welchem Ergebnis und mit welcher Konsequenz für die einzelnen Straßenabschnitte? b) Wenn nein, warum nicht? Im Bereich der Bundesfernstraßen in Hamburg wird seit 1991 im Rahmen der Zustandserfassung und -bewer tung auf Bundesfernstraßen regelmäßig durch die Bundesanstalt für Straßenwesen mit schnellfahrenden Meßfahrzeugen gemessen (zuletzt im Jahr 2000). In Einzelfällen wurden Griffigkeitsmessungen auch durch die zuständige Fachbehörde veranlaßt. Die Ergebnisse zeigen eine überwiegend ausreichende Griffigkeit. Lediglich bei wenigen Abschnitten lag der Griffigkeitswert unterhalb eines Richtwertes. Hier sind die Griffigkeit verbessernde Maßnahmen geplant. Für den Bereich der Stadtstraßen sind ab den siebziger Jahren an ausgewählten Strecken Griffigkeitsmessungen zur Erprobung der in Hamburg eingesetzten Bauweisen durchgeführt worden. Gemessen wurde wie auf den Bundesfernstraßen mit schnellfahrenden Meßfahrzeugen durch die TU Berlin. Es wurden ausreichende Griffigkeitswerte festgestellt.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5478

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

2. Gibt es in Hamburg Straßenabschnitte, auf denen mittels Verkehrsschildern auf die Gefahr des Rutschens bzw. Schleuderns insbesondere bei Nässe hingewiesen wird? a) Wenn ja, wo? (Bitte genaue Angabe des Straßenabschnitts.) b) Wenn nein, hält der Senat dieses Mittel als Hinweis auf einen Gefahrenzustand nicht für sinnvoll? Ja. Soweit in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit beispielhaft ermittelbar: Bundesfernstraßen BAB A1 zwischen Anschlußstelle (AS) Harburg und Autobahnkreuz (AK) Hamburg-Süd, Fahrtrichtung Norden, von km 157,2 bis km 154,8 durch Verkehrszeichen (VZ) 114 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Zusatz 3 km. BAB A 7 zwischen AS Heimfeld und Autobahndreieck (AD) Hamburg-Südwest von km 168,2 bis km 169,15 durch VZ 114 StVO mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h bei Nässe. BAB A 7 Auffahrt AS Volkspark, Fahrtrichtung Süden mit VZ 114 StVO. B 432 Oldesloer Straße, Fahrtrichtung Westen, vom Gut Wendlohe bis zur AS Schnelsen-Nord mit VZ 114 StVO und Zusatz VZ 1006-36 Unfallgefahr. Stadtstraßen – – – – – Jahnring in Verlängerung Braamkamp Koppelstraße/Julius-Vosseler-Straße Niendorfer Gehege (BAB-Brücke) Nincoper Deich zwischen Landesgrenze und Ortsbebauung Francoper Straße zwischen Rehrstieg und Hohenwischer Straße.

Außerdem gibt es eine Anzahl von Straßen bzw. Straßenabschnitten, bei denen in den Wintermonaten entsprechende Klappschilder eingesetzt werden, die jedoch nicht im Zusammenhang mit mangelnder Griffigkeit stehen. 3. Gibt es in Hamburg Straßenabschnitte, wo aufgrund der Unfalldichte bereits Reparaturen durchgeführ t wurden? Wenn ja, wann, wo und mit welchem Kostenaufwand? Nein. Vgl. hierzu Antwort zu 1. 4. Wird in der Unfallstatistik als Unfallursache berücksichtigt, daß Unfälle auch aufgrund des mangelhaften Straßenbelages entstehen? a) Wenn nein, ist der Senat der Ansicht, daß es in Hamburg bisher keine Unfälle gegeben hat, die aus diesem Grund entstanden sind? b) Wenn ja, wie viele Unfälle sind in Hamburg insbesondere deshalb entstanden, weil Autos aufgrund des Straßenzustandes ins Schleudern gerieten oder sich der Bremsweg unvorhergesehenerweise verlängerte? (Bitte Auflistung der Örtlichkeit, wo diese Ursachen maßgeblich waren und zu einer Häufung auf diesem Straßenabschnitt beigetragen haben.) Ja, mit dem Statistikmerkmal „Zustand der Straße“ werden derartige Unfallursachen erfaßt. Ob das Unfallfahrzeug aufgrund des Straßenzustands zuvor ins Schleudern geriet oder sich der Bremsweg verlänger te, wird in der Unfallstatistik nicht gesondert erfaßt. Der Zustand der Straßen wurde 1996 in 26 Fällen, 1997 in 27 Fällen, 1998 in 44 Fällen, 1999 in 61 Fällen, 2000 in 26 Fällen als eine Möglichkeit für die Entstehung von Verkehrsunfällen angesehen. Gemessen an der Zahl der durchschnittlichen jährlichen Unfälle (rund 55 000) ist dies ein Anteil von durchschnittlich unter 0,1 Prozent. Grundsätzlich kann von einer Häufung von Verkehrsunfällen wegen des Straßenzustandes nicht gesprochen werden.

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