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Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgelts (zu Drucksache 16-214)

Als pdf: 16/5445 | Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgelts (zu Drucksache 16-214) (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/5445
23. 01. 01

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 12. 01. 01 und

Antwort des Senats

Betr.: Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgelts (zu Drucksache 16/214)
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 14. Januar 1998 einen Antrag der GAL mit Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU in den federführenden Wirtschaftsausschuß und mitberatend in den Umweltausschuß überwiesen. In diesem Antrag wird der Senat aufgefordert, bis zum 30. Juni 1998 zu prüfen, ob die Möglichkeiten einer Einführung emissionsabhängigen Landeentgeltes (orientiert an den Triebwerksabgasen) möglich sei. Im Umweltausschuß erklärten die Senatsvertreter, daß mit dem Bundesverkehrsministerium Kontakt aufgenommen wurde und das Ministerium ausdrücklich erklärt hat, es gebe rechtlich gegen die Einführung keine Bedenken. Zudem erwarteten die Senatsvertreter bei einer Einführung einer ähnlichen Gebührenstaffelung wie in Zürich für Hamburg einen wesentlich größeren Lenkungserfolg. Sie gingen davon aus, den Bürgerschaftsbeschluß termingerecht bis zum 30. Juni 1998 umsetzen zu können, was die Möglichkeit offen ließe, zum Frühjahr 1999 ein emissionsabhängiges Landeentgelt einzuführen. Im federführenden Wirtschaftsausschuß (Drucksache 16/754) erklär ten die Senatsvertreter am 27. April 1998, daß die Einführung rechtlich zulässig sei, es zur Zeit aber eine behördliche Prüfung gäbe, an der die Fachbehörden für Umwelt, Stadtentwicklung und Wirtschaft beteiligt sind. Auf eine von GAL-Abgeordneten angeregte Einführung zum 1. April 1998 erwiderten die Senatsvertreter, sie wollten einer Meinungsbildung des Senats nicht vorgreifen, und betonten, daß solche Regelungen einer sorgfältigen Prüfung bedürften. In einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 16/4178) der Abgeordneten Dr. Holger Christier (SPD) und Antje Möller (GAL) vom 26. April 2000 zu nichtbeantworteten Ersuchen der Bürgerschaft gibt es keinen Hinweis auf die Bearbeitung dieses Antrages durch den Senat. Die Belästigung der Fuhlsbüttler und Langenhorner Anwohnerinnen und Anwohner durch den innerstädtischen Flughafen verlangt einen verläßlichen Umgang mit bürgerschaftlichen Beschlüssen, die zur Verbesserung ihrer Situation beitragen können. Ich frage den Senat: 1. Gedenkt der Senat zum April 2001 ein emissionsabhängiges Landeentgelt am Hamburger Flughafen einzuführen? Wenn ja, unter welchen konkreten Bedingungen und welche Voraussetzungen müssen bis dahin noch geschaffen werden? Wenn nein, warum nicht und zu welchem späteren Zeitpunkt ist eine Einführung vorgesehen? 2. Aus welchen Gründen wurde das bürgerschaftliche Ersuchen bislang nicht beantwortet und warum nicht realisiert? Die Bundesregierung erarbeitet seit längerem ein Flughafenkonzept, in dem nach dem jetzigen Stand unter anderem vorgesehen ist, daß sie sich – nachdrücklich im Sinne des vom EU-Rat unterstützten Aktionsplans „Luftverkehr und Umwelt“ der Kommission für die Entwicklung und Einführung marktkonformer emissionsverringernder ökonomischer Instrumente im Rahmen der EU und ICAO und – in Abstimmung mit Nachbarstaaten für die Einführung emissionsabhängiger Landeentgelte an deutschen Flughäfen einsetzen wird. Die Länder sind in den Abstimmungsprozeß eingebunden. Weil das Konzept von der Bundesregierung noch nicht beschlossen ist, konnte der Senat bisher zum Thema „emissionsabhängiges Landeentgelt“ noch nicht befaßt werden.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/5445

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. Welche Hamburger und welche Bundesbehörden und Abteilungen müssen zur Einführung des emissionsabhängigen Landeentgelts in welcher Form beteiligt werden (bitte aufschlüsseln nach Behörde bzw. Abteilung)? Die Landeentgelte bedürfen einer Genehmigung nach § 43 Luftverkehrszulassungsordnung, zuständig hierfür ist in Hamburg die Wirtschaftsbehörde. Die Genehmigung ist zuletzt mit Abschluß des öffentlichrechtlichen Vertrages über die Festsetzung und Anpassung regulierter Flughafenentgelte vom 7. April / 3. Mai 2000 erteilt worden. Während der Laufzeit des Vertrages – bis zum 31. Dezember 2004 – sind weitere Genehmigungen nicht erforderlich. 4. Gibt es bereits Stellungnahmen staatlicher Stellen, die für bzw. gegen eine Einführung sprechen? Wenn ja, von wem (Datum und Inhalt der Stellungnahme)? Wenn nein, an welchen Stellen ist das Verfahren zur Zeit anhängig und wann gedenken diese darüber zu entscheiden? Für den Flughafen Hamburg ist kein Genehmigungsverfahren anhängig. 5. Welche anderen Bundesländer haben parlamentarische Initiativen zur Einführung eines emissionsabhängigen Landeentgelts ergriffen, und wie ist mit diesen Initiativen bislang verfahren worden? Parlamentarische Initiativen in anderen Ländern sind nicht bekannt. 6. Gibt es deutsche Flughäfen, an denen ein emissionsabhängiges Landeentgelt bereits eingeführ t wurde? Wenn ja, wann und an welchen Flughäfen und in welcher Form? Nein.

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