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Bebauung auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel

Als pdf: 16/4624 | Bebauung auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/4624
08. 08. 00

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 01. 08. 00 und

Antwort des Senats

Betr.: Bebauung auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei in Klein Borstel
Gegen den massiven Protest vieler Anwohner und Intervention der CDU-Bezirksfraktion sollen in Klein Borstel auf dem Gelände der Friedhofsgärtnerei 250 neue Wohneinheiten entstehen. Es wird vor allem kritisiert, daß die Bebauung zu massiv sei und nicht zu der Charakteristik des Umfeldes passe. Außerdem reiche die vorhandene Infrastruktur für die zu erwartende Zunahme der Bevölkerung nicht aus. In der Drucksache 16/4360 sieht der Senat aufgrund der knappen Flächenressourcen quantitative Grenzen insbesondere bezogen auf zusätzliche Angebote an Einfamilienhäusern. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Gibt es ein Gutachten oder Berechnungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der von der Senatskommission angestrebten Bebauung? Wenn ja: Von wann, von wem, mit welchem Ergebnis und mit welchen Konsequenzen für die Bebauung der Anzuchtgärtnerei in Klein Borstel? Wenn nein: Was haben die behördeninternen Berechnungen als kurzfristige Einnahme der Stadt durch den Verkauf und durch die Verhinderung der Abwanderung von Steuerzahlern ins Umland mittel- und langfristig ergeben? Vor Befassung der Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt; Wir tschaft und Verkehr am 4. März 1999 sind verwaltungsintern Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf der Grundlage grober Kostenschätzungen entsprechend dem Planungsstand angestellt worden mit dem Ergebnis, daß die Kosten für die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung und die notwendigen Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen aus den Veräußerungserlösen bestritten werden können. Stadtwir tschaftlich positive Auswirkungen durch die damit einhergehende Verhinderung der Abwanderung sind in diese Kostenschätzungen nicht rechenhaft eingeflossen. 2. Hält der Senat eine Bebauung der Fläche mit weniger Wohneinheiten, aber einem größeren Anteil an Einfamilienhäusern für finanziell und politisch möglich und sinnvoll? Wenn nein: Warum nicht? Der Senat hält eine solche Bebauung zwar für möglich, nicht aber für sinnvoll, weil dadurch keine angemessene Nutzung der an diesem Standort vorhandenen Ressourcen zu erreichen wäre. 3. Hat es zur erforderlichen Erschließung des Gebietes bereits Gutachten gegeben? Wenn ja: Welche, von wann, mit welchem Ergebnis und mit welchen Konsequenzen für die Bebauung? Verwaltungsinter n wurden Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen des Gebietes durchgeführt, externe Gutachten wurden deshalb von der zuständigen Fachbehörde nicht beauftragt. 4. Inwieweit und in welcher Höhe sollen Anwohner an den Erschließungskosten, die bei einer Bebauung anfallen werden, beteiligt werden? Die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner an den Erschließungskosten richtet sich nach den Bestimmungen des Hamburgischen Wegegesetzes.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/4624

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

5. Senator Maier hat kürzlich in der Presse angekündigt, eine Untersuchung über den Wohnraumbedarf in Hamburg durchzuführen.Wann wurde oder wird diese Untersuchung mit welchem Ziel und an wen in Auftrag gegeben, und wann rechnet der Senat mit ersten Ergebnissen? Die Stadtentwicklungsbehörde hat im Juli 1999 bei einem privaten Beratungsunternehmen ein Gutachten „Stadtentwicklungspolitik und Demographie“ in Auftrag gegeben. Die endgültigen Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Gegenstand der Untersuchung ist die Stadt – Umlandwanderung einschließlich möglicher Umzugsmotive sowie deren Beeinflußbarkeit durch städtebauliche Maßnahmen; es handelt sich nicht um eine Untersuchung zum Wohnraumbedarf. 6. Gibt es ein behördlich beauftragtes Gutachten zur Friedhofsbedarfsplanung? Wenn ja: Von wann ist dieses Gutachten, und was besagt es hinsichtlich der Notwendigkeit von Flächen für islamische und jüdische Religionen? Wenn nein: Wie wird der zukünftige Friedhofsbedarf hinsichtlich der Nutzung oder Erweiterung von Friedhofsflächen eingeschätzt? Ja, das Gutachten zur Friedhofsbedarfsplanung für das Prognosejahr 2010 liegt seit einem Jahr vor. Aus dem Gutachten geht hervor, daß auf allen staatlichen Friedhöfen ausreichend freie Grabstätten bzw. frei werdende Kapazitäten vorhanden sind, so daß – sich nicht wesentlich verändernde Bestattungsgewohnheiten der Bevölkerung vorausgesetzt – keine Friedhofserweiterungen erforderlich sein werden. Es wird empfohlen, auf den regionalen Friedhöfen Grabfelder für muslimische Bestattungen einzurichten, insbesondere in Altona, Wilhelmsburg und Harburg. Für den Friedhof der jüdischen Gemeinde in Ohlsdorf wird längerfristig ein Bedarf an zusätzlichen Flächen gesehen, der dort in räumlicher Nähe zu den vorhandenen Flächen abgedeckt werden kann. 7. Welche Flächen auf Hamburger Friedhöfen sollen für welche Religionen oder Geschlechter bis wann geschaffen oder vorgehalten werden? Auf den Friedhöfen Öjendorf und Ohlsdorf sind ausreichend gesonderte Flächen und entsprechende Einrichtungen für Bestattungen nach islamischen Riten vorhanden. Unter Beteiligung des Rates der islamischen Gemeinschaften e.V. (Schura) und der Senatsbeauftragten für Ausländerangelegenheiten ist beabsichtigt, weitere regionale Angebote an Grabfeldern auf den bestehenden Friedhofsflächen für muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger bereitzustellen. Insbesondere auf den Friedhöfen Ohlsdorf und Öjendorf gibt es eine Vielzahl von Genossenschaftsgräbern und Gemeinschaftsgrabstätten z. B. für Zünfte, Schwesternschaften und Kinderbestattungen. Im Sinne solcher Gemeinschaftsgrabstätten soll noch in diesem Jahr auf dem Ohlsdorfer Friedhof ein „Gar ten der Frauen“ entstehen, der ausschließlich für die Bestattung von Frauen vorgesehen ist. Für einen künftigen Bedarf an Bestattungsflächen stehen ggf. genügend stadteigene und planrechtlich gesicher te Flächen zur Verfügung.

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