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Unfallgefahr bei der Verkehrsüberwachung durch Radarmessung mit Blitz

Als pdf: 16/3494 | Unfallgefahr bei der Verkehrsüberwachung durch Radarmessung mit Blitz (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT H A M B U R G 16. Wahlperiode

Drucksache

16/3494
1 4. 12 . 99

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abg. Klaus-Peter Hesse und Hans-Detlef Roock (CDU) vom 07. 1 2. 9 9 und

Antwort des Senats

Betr.: Unfallgefahr bei der Verkehrsüberwachung durch Radarmessung mit Blitz
Zeitungsberichten zufolge lösen Verkehrsüberwachungen durch Radarfallen mit Blitz oder Kameras häufig automatisches, plötzliches Bremsen der Autofahrer aus, wodurch zahlreiche Unfälle mit erheblichen Blech- und Personenschäden verursacht werden. Auch in Hamburg hat es derartige Unfälle aufgrund solcher Geschwindigkeitsüberwachungen schon gegeben. Überhöhte bzw. nicht angepaßte Geschwindigkeit ist nach wie vor die Unfallursache Nummer 1. 1998 wurden durch überhöhte bzw. unangemessene Geschwindigkeit 2806 Personen verletzt und 18 getötet. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung schützen Leben und Gesundheit. Der Begriff „Radarfalle“ wird diesem Umstand nicht gerecht. Wirtschaftliche Erwägungen spielen dabei keine Rolle. Fälle, bei denen die Geschwindigkeitsüberwachung zu Auffahrunfällen geführt haben soll, sind in bezug auf die in Hamburg praktizierten Überwachungsverfahren nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Inwieweit haben sich hinsichtlich der Anzahl und der Standorte fest installierter Anlagen zur Radarmessung mit Blitz in Hamburg bezüglich der Angaben in Drucksache 16/1479 Änderungen ergeben? Zu den in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1479 genannten Anlagen sind folgende stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen hinzugekommen: Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Bargteheider Straße Langenhorner Chaussee Stader Straße Zeitpunkt der Inbetriebnahme 20. April 1999 27. April 1999 26. Juli 1999

2. Ist für das kommende Jahr geplant, weitere fest installierte Anlagen zur Radarmessung aufzustellen? Wenn ja: a) Wie viele Geräte sollen zusätzlich aufgestellt werden? b) Wo und wann sollen sie aufgestellt werden? Für das Jahr 2000 sind weitere fünf stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen geplant. Die Standorte und der Zeitpunkt der Installation stehen noch nicht fest. 3. Wie viele Unfälle sind in den letzten zehn Jahren im Zusammenhang mit fest installierten Anlagen zur Radarmessung mit Blitz verzeichnet worden? (Bitte Differenzierung nach der Art, der Schwere und den Orten der Unfälle.) Der Polizei liegen keine Erkenntnisse über Verkehrsunfälle mit einem Bezug zu stationären oder mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vor. Die in der Unfalldatenbank gespeicherten Unfälle reichen nur bis 1995 zurück. Über die in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drucksache 16/2479, mitgeteilten Unfallzahlen hinaus stehen neue Zahlen nicht zur Verfügung.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 4 w, 22761 Hamburg, Telefon 8 97 90 -0 1 9


Drucksache 16/3494

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4. Wie verlief bei der fest installierten Anlage zur Radarmessung in der Langenhorner Chaussee die Einnahmeentwicklung pro Monat seit der Aufstellung? Die Entwicklung des Anzeigenaufkommens der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Langenhorner Chaussee ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Eine Zuordnung der Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung zu den einzelnen Überwachungsanlagen ist nicht möglich. Monat 1999 April Mai Juni Juli August September Oktober November * Anlage nicht in Betrieb. 5. Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Hamburg hinsichtlich der aufgewandten Mittel für Material und Personal für das Jahr 1998 und für das erste Halbjahr 1999 dar? Die stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind ein Mittel, um im Interesse der Verkehrssicherheit die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen zu gewährleisten. Da sie nicht der Einnahmeerzielung dienen, ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht durchgeführt worden. 6. Wie viele mobile Anlagen zur Radarmessung sind in Hamburg im Einsatz? (Bitte Differenzierung nach Anlagen mit Blitz und Laser.) Die Polizei verfügt derzeit (Stand: November 1999) über folgendes mobiles technisches Gerät zur Überwachung des fließenden Verkehrs: – – – – – neun Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit Radartechnik, drei Lichtschrankenanlagen (ESO-Geräte), ein Police-Pilot (Weg-Zeit-Meßgerät), sieben Video-Aufzeichnungsgeräte, 31 Hand-Laser-Meßgeräte. 7. Hält der Senat den Einsatz von Geräten mit Laser als Mittel zur Geschwindigkeitsüberwachung für ungefährlicher als den Einsatz von Geräten mit Blitz? Wenn ja: a) Worauf begründet sich die Aussage des Senats? b) Plant der Senat, die Anlagen mit Blitz durch solche mit Lasertechnik zu ersetzen? Die Polizei hält den Einsatz beider Meßtechniken unter Sicherheitsgesichtspunkten für unbedenklich. Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzorte (Lasermessungen werden hauptsächlich in Tempo-30Zonen, vor Schulen usw. mit Anhalten der zu schnell gefahrenen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer durchgeführt, während die Radar- und Lichtschrankentechnik auf Straßen, wo ein Anhalten der Betroffenen wegen der hohen Geschwindigkeit oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist, zum Einsatz kommt) ist ein Austausch der Techniken nicht sinnvoll. 8. Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren in Hamburg mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt? (Bitte Differenzierung nach mobilen Anlagen zur Radarmessung mit Blitz und Laser.) Anzahl der Radar-/ESO-Kontrollen 5962 6894 7561 7685 6302 Anzahl der Laserkontrollen über Kontrollen mit Hand-Laser-Meßgeräten werden keine Aufzeichnungen geführt Anzeigen im Verwarnungsgeldbereich 379 958 2337 –* –* –* –* –* Anzeigen im Bußgeldbereich 31 108 175 –* –* –* –* –*

Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 bis Oktober

9. Wie viele Unfälle sind in den letzten zehn Jahren im Zusammenhang mit mobilen Anlagen zur Radarmessung verzeichnet worden? (Bitte Differenzierung nach Anlagen mit Blitz und Laser sowie der Art, der Schwere und den Orten der Unfälle.) Siehe Antwort zu 3. 10. Wie beurteilt der Senat die Unfallgefahr durch den Einsatz von Anlagen zur Radarmessung, und gedenkt der Senat, an bestimmten Stellen, aufgrund erhöhter Unfallgefahr, auf die herkömmliche Geschwindigkeitsüberwachung zu verzichten? Eine Unfallgefahr durch den Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit Radartechnik ist derzeit nicht erkennbar. Ein Verzicht auf die herkömmliche Geschwindigkeitsüberwachung ist daher nicht geboten. 2


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11. Welche alternativen Mittel zur Geschwindigkeitsüberwachung sind dem Senat bekannt bzw. werden in Hamburg eingesetzt, und wie beurteilt der Senat deren Einsatz? Die Polizei informiert sich ständig über die Entwicklung von Geräten/Methoden zur Geschwindigkeitsüberwachung und prüft die Einsatzmöglichkeiten für Hamburg. Über die in der Antwort zu 6. aufgeführten Mittel zur Geschwindigkeitsüberwachung hinaus sind keine zeitgemäßen Meßmethoden bekannt. 12. Wie viele Geräte zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung mit Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit auf einem Leuchtdisplay sind von der Stadt bisher angeschafft worden? a) Wo und wie oft waren diese Geräte bisher im Einsatz? Die Polizei verfügt insgesamt über drei Geschwindigkeitsdisplayeinheiten, die nur zu Präventionszwecken und für Niveaumessungen einsetzbar sind. Aufzeichnungen über Einsatzzeiten und -örtlichkeiten werden nicht geführt. 13. Plant der Senat weitere der unter 10. beschriebenen Geräte anzuschaffen? Wenn ja: a) Wie viele Geräte sollen angeschafft werden? b) Wann sollen die Geräte angeschafft werden? Die Polizei beabsichtigt, über die im Jahr 2000 geplanten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen hinaus weitere zwei stationäre Anlagen im Jahre 2001 einzurichten. Eine Erhöhung der Anzahl der mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist derzeit nicht geplant. 14. Wie beurteilt der Senat den Einsatz solcher Geräte als Mittel zur Geschwindigkeitsüberwachung? Der Senat hält die zur Zeit eingesetzten Anlagen/Geräte zur mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachung für sinnvoll und effektiv.

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