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Fahrradstaffel

Als pdf: 16/2783 | Fahrradstaffel (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/2783
30. 07. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 20. 07. 99 und

Antwort des Senats

Betr.: Fahrradstaffel
Nach Punkt 2.5.17 des Koalitionsvertrages wird in Hamburg eine Verdoppelung des Fahrradverkehrs angestrebt. Eine versuchsweise bis Ende des Jahres 2000 vorgesehene Regelung der StVO gestattet die Öffnung von Einbahnstraßen in beide Richtungen für Fahrradfahrer. Zahlreiche Einbahnstraßen wurden in Hamburg bereits für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Außerdem wurden sogenannte Fahrradstraßen eingerichtet, in denen auch das Nebeneinanderfahren von Radfahrern erlaubt ist, weitere sind noch geplant. In Fußgängerzonen in Bergedorf, Billstedt und Rahlstedt ist ebenfalls das Radfahren zulässig. Die Erhöhung des Fahrradverkehrs und die Schaffung von neuen Gefahrenquellen erfordert eine bessere Überwachung, denn nicht nur Autofahrer verursachen Unfälle: Durch rücksichtsloses Verhalten waren 1998 36 Prozent aller Hauptverursacher von Radfahrunfällen selbst Radfahrer. Die meisten Verstöße der Radfahrer sind regelwidrige Straßenbenutzung, Mißachtung des roten Ampellichts und Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr.
Die mit der sogenannten Fahrradnovelle erfolgten Änderungen und Neuerungen berücksichtigen neben der gestiegenen Verkehrsbedeutung des Radverkehrs auch die aktuellen Erkenntnisse zur verkehrssicheren Führung des Radverkehrs und tragen damit wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wurde die Fahrradstaffel in Hamburg eingesetzt, und bis wann war sie tätig?
Neben der Durchführung von Fahrradstreifen durch die örtlichen Dienststellen wurde am 1. Juni 1996 in der PD Mitte ein anlaß- und lageorientiertes Pilotprojekt Fahrradverkehr der Polizei Hamburg eingerichtet, in dem auf freiwilliger Basis Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Verkehrsstaffel Mitte und anderer Dienststellen mitarbeiteten und das in der Öffentlichkeit als „Fahrradstaffel“ bekannt wurde. In der Zeit vom 6. Mai 1999 bis zum 15. Juli 1999 wurde die Tätigkeit der „Fahrradstaffel“ wegen der zeitweise erhöhten Sicherheitslage unter Prioritätsgesichtspunkten ausgesetzt. Seit dem 15. Juli 1999 werden die Aufgaben der „Fahrradstaffel“ in reduziertem Umfang von der Verkehrsstaffel Mitte als Teilaufgabe ihrer Gesamttätigkeit mit wahrgenommen.

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fahrradstaffel einschließlich der Anschaffungskosten für die Ausrüstung und ggf. für die Ausbildung der Beamten? (Bitte getrennt aufführen.)
Die Anschaffungskosten betrugen einmalig 27 500 DM. Die Bediensteten sind im Rahmen zur Verfügung stehender Fortbildungskapazitäten auf ihre neue Aufgabe vorbereitet worden, Kosten hierfür sind nicht gesondert ausgewiesen worden.

3. Wofür werden die Beamten derzeit eingesetzt?
Siehe Antwort zu 1.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/2783

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

4. Welche konkreten Aufgaben hat/hatte die Fahrradstaffel?
Mit Fahrradstreifen und der Teilnahme an Präventionsveranstaltungen sollte die „Fahrradstaffel“ – – – – die Zahl von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Radfahrerinnen bzw. Radfahrern verringern, das Verkehrsverhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern verbessern, offenkundige Mängel hinsichtlich der Benutzbarkeit von Radverkehrsanlagen feststellen, Verkehrsverstöße, nicht nur von Radfahrern, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmern zum Nachteil von Radfahrern ahnden.

Hinsichtlich der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung siehe Antwort zu 1.

5. Welche Erfolge konnte die Fahrradstaffel bei der Ahndung von Verkehrssündern seit ihrem Bestehen verzeichnen?
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung wurden in der Zeit von 1996 bis 1998 – 6933 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und – 3951 sonstige Vorgänge, z. B. Mängelmeldungen, gefertigt. Die Verkehrsordnungswidrigkeiten lassen sich wie folgt in unterschiedliche Arten der Verkehrsteilnahme unterteilen: – – – – Radfahrer Autofahrer Fußgänger Sonstige 2383 3910 0313 0327.

Für 1999 liegen noch keine Zahlen vor.

6. Wann soll die Fahrradstaffel ihre Tätigkeit voraussichtlich wieder aufnehmen?
Siehe Antwort zu 1.

7. Ist es geplant, die Fahrradstaffel künftig noch zu erweitern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Eine Erweiterung der Aufgabenwahrnehmung bzw. eine personelle Aufstockung der Verkehrsstaffel der Polizeidirektion Mitte ist zur Zeit nicht vorgesehen.

8. Wie bewertet der Senat die Erforderlichkeit der Fahrradstaffel?
Der Einsatz der Verkehrsstaffel Mitte und die Wahrnehmung der Aufgaben „Fahrradstaffel“ sind ein geeignetes Mittel, um die in der Antwort zu Frage 4 genannten Ziele zu erreichen.

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