CDU-Logo


Koordination von Veranstaltungen und Aufwendungen für Veranstaltungsorte in Hamburg

Als pdf: 16/2146 | Koordination von Veranstaltungen und Aufwendungen für Veranstaltungsorte in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/2146
26. 02. 99

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 17. 02. 99 und

Antwort des Senats

Betr.: Koordination von Veranstaltungen und Aufwendungen für Veranstaltungsorte in Hamburg
Jedes Jahr finden in Hamburg zahlreiche Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern an verschiedenen Veranstaltungsorten statt, die Hamburg als Tourismusmetropole besonders attraktiv machen. Eine Mehrzweckhalle läßt allerdings noch auf sich warten. Um ein vielfältiges Angebot bereitzustellen, finden z. B. Großkonzer te an unterschiedlichen Orten statt. Hierzu gehören unter anderem die Alsterdorfer Sporthalle, die Freilichtbühne im Stadtpark, die Trabrennbahn Bahrenfeld, der Derbypark in Klein Flottbek, die Horner Rennbahn, der Deichtorhallenplatz sowie vor und nach den Umbauarbeiten das Volksparkstadion. Vorbereitet werden Presseberichten zufolge zusätzlich ein neues St. Pauli-Stadion am Millerntor und die Nutzung der Tennisarena am Rothenbaum sowie als Option zum Volkspark eine Mehrzweckhalle im Bezirksamtsbereich Wandsbek. Ich frage den Senat: 1. a) Wie sind die Eigentums- und Besitzverhältnisse der bestehenden o. g. Veranstaltungsor te geregelt?
Or t Alsterdorfer Sporthalle Freilichtbühne Stadtpark Eigentums-/Besitzverhältnisse Städtisches Eigentum im Verwaltungsvermögen der Behörde für Inneres Städtisches Eigentum im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Hamburg-Nord

Trabrennbahn Bahrenfeld Städtisches Eigentum im Allgemeinen Grundvermögen; zur Zeit besteht ein Mietverhältnis Derbypark Klein Flottbek Horner Rennbahn Deichtorhallenplatz Volksparkstadion St. Pauli-Stadion Privateigentum Städtisches Eigentum / Erbbaurecht bestellt Städtisches Eigentum im Verwaltungsvermögen der Kulturbehörde; überlassen an eine Trägergesellschaft (Deichtorhallenausstellungs GmbH) Privateigentum Städtisches Eigentum im Verwaltungsvermögen der Behörde für Inneres / Mietver trag mit FC St. Pauli

Tennisarena Rothenbaum Städtisches Eigentum / Erbbaurecht bestellt

Option zum Volkspark:
Mehrzweckhalle im Bezirksamtsbereich Wandsbek

Von aktueller Planung ist nichts bekannt

1. b) Welche Auswirkungen haben die Eigentums- und Besitzverhältnisse auf die Durchführung von Veranstaltungen?
Grundsätzlich keine.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


Drucksache 16/2146

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

2. a) Für welche Art von Veranstaltungen haben diese Orte eine Nutzungsgenehmigung, und wer ist für deren Erteilung zuständig? (Bitte für jeden Veranstaltungsort einzeln angeben.)
Or t Alsterdorfer Sporthalle Freilichtbühne Stadtpark Derbypark Klein Flottbek Horner Rennbahn Deichtorhallenplatz Volksparkstadion St. Pauli-Stadion Ar t der Veranstaltung Spor t/Konzer te Konzer te Pferdespor t/Konzer te Pferdespor t/Freizeitanlage Genehmigung erteilt Bezirksamt Hamburg-Nord Bezirksamt Hamburg-Nord Bezirksamt Altona Bezirksamt Altona Bezirksamt Hamburg-Mitte

Trabrennbahn Bahrenfeld Pferdespor t/Konzer te

Die Trägergesellschaft verfügt frei über das Gelände in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat Sport/Konzerte Spor t / 1 Konzert (1998) Bezirksamt Altona Bezirksamt Hamburg-Mitte Im Rahmen der Baugenehmigung: die Baubehörde; die Ausführung obliegt dem Bezirksamt Eimsbüttel

Tennisarena Rothenbaum Tennis

2. b) Unter welchen Kriterien und mit welchen Bedingungen werden Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern genehmigt? (Bitte einzeln nach Veranstaltungsort auflisten.)
Or t Alsterdorfer Sporthalle Freilichtbühne Stadtpark Wesentliche Kriterien/Bedingungen – mehr als 1000 Besucher Regelungen erfolgen per privatrechtlichem Vertrag mit den Veranstaltern Die Nutzung der Freilichtbühne wird pro Saison per öffentlich-rechtlichem Ver trag mit einer Konzertagentur geregelt

Trabrennbahn Bahrenfeld Bei 90 000 Besuchern endet die Veranstaltung spätestens um 22 Uhr, bei 60 000 um 22.30 Uhr und unter 60 000 Besucher um 23 Uhr. Veranstaltungen dürfen nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Schäden, Verunreinigungen usw. gehen zu Lasten der Veranstalter. Bedingungen und Auflagen beziehen sich auf die Sicherheit und Ordnung Horner Rennbahn St.Pauli-Stadion Deichtorhallenplatz Schäden, Verunreinigungen usw. gehen zu Lasten der Veranstalter. Bedingungen und Auflagen beziehen sich auf die Sicherheit und Ordnung Legt die Trägergesellschaft privatrechtlich fest

Tennisarena Rothenbaum Bedingungen und Auflagen beziehen sich auf die Sicherheit und Ordnung

2. c) Werden bestimmte Veranstaltungen ausgeschlossen? Wenn ja, welche und weshalb?
Grundsätzlich nein, sofern die allgemeine Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet oder die Nutzung durch Vertrag, Konzeption bzw. private Nutzung ausgeschlossen ist.

2. d) Wo erhalten die Veranstalter die Genehmigung für die Abnahme von Einlaß, Fluchtwegen, Gastronomie, Toiletten, Wegen für die Lkw, Bühnenaufbauten usw.?
Die unter 2. a) genannten Bezirksämter koordinieren die entsprechenden Genehmigungsinhalte.

3. Bei dieser Vielzahl von Veranstaltungsorten erscheint die Koordination der Auslastung besonders wichtig. a) Wie beurteilt der Senat die Auslastung der jeweiligen Veranstaltungsorte? (Bitte einzeln für jeden Veranstaltungsort angeben.) b) Unter welchen Gesichtspunkten findet eine Prüfung statt, an welchem Ort die Veranstaltung durchgeführt werden kann? c) Wie wird die Auslastung der verschiedenen Veranstaltungsorte sichergestellt, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten?
Die Auslastung der Veranstaltungsorte hängt wesentlich ab von den kommerziell geleiteten Entscheidungen der Veranstalter, den Vorstellungen der Künstler sowie den jeweiligen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund wird die Auslastung der jeweiligen Veranstaltungsorte durch die zuständigen Stellen als angemessen beurteilt.

3. d) Welchen Einfluß hat die Errichtung der Mehrzweckhalle im Altonaer Volkspark auf die Auslastung der anderen Veranstaltungsorte in Hamburg?
Die Errichtung einer Mehrzweckhalle wird das Angebotsspektrum für Hamburg verbreitern und die Attraktivität des Standortes erhöhen. Ob und in welchem Umfang sich dies bei den bestehenden Veranstaltungsor ten niederschlägt, bleibt abzuwarten. 2


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/2146

3. e) Hält der Senat die Einrichtung einer zentralen Stelle, die die verschiedenen Genehmigungen für die Veranstaltungsorte und auch deren Auslastung koordiniert, für sinnvoll? Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Planungsstand? Wenn nein, warum nicht?
Der Senat ist mit dieser Frage bislang nicht befaßt worden.

4. a) Wie viele Polizeikräfte werden pro Jahr im Rahmen von Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern eingesetzt? (Bitte einzeln nach Veranstaltungsort und unter Angabe der jeweiligen Kosten.)
Von der Polizei werden keine gesonderten Statistiken über Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung geführt. Eine Beantwortung der Frage würde die Durchsicht aller Dienstpläne und unterschiedlicher Einsatzunterlagen der betroffenen Polizeidienststellen erfordern. Dies ist mit vertretbarem Aufwand in der Kürze der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Über den Einsatz der Polizei bei kommerziellen Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern hat der Senat auf die Große Anfrage Drucksache 16/264 geantwortet. Hierzu hatte die Polizei eine Sondererhebung vorgenommen.

4. b) Welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden, und wer kommt dafür auf? c) Welche Regelungen sind hinsichtlich des Rettungsdienstes zu treffen, und wer hat für die entstehenden Kosten aufzukommen?
Der Veranstalter hat den Rettungsdienst für den Veranstaltungsraum sicherzustellen. Im Rahmen des Sicherstellungsauftrages für den Rettungsdienst wird regelmäßig von der Feuerwehr eine Risikoanalyse erstellt, deren Ergebnisse ihren Niederschlag in den Bescheiden der zuständigen Genehmigungsbehörden finden. Durch den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes in Hamburg wird auch der Umfang der bereitzustellenden Kräfte festgelegt. Für diese Risikoanalyse werden dem Veranstalter von der Feuerwehr weder Gebühren noch Kosten in Rechnung gestellt.

4. d) Welche direkten und indirekten Einnahmen erzielt die Freie und Hansestadt Hamburg jährlich für die Veranstaltungen, die an den o. g. Veranstaltungsor ten stattfinden? (Bitte nach Veranstaltungsart auflisten.)
Die Einnahmen aus Veranstaltungen in der Sporthalle Hamburg beliefen sich 1998 auf 2 243 051,28 DM. Den Einnahmen standen Ausgaben für Personal- und Sachkosten in Höhe von 669 545 DM gegenüber. Ar t der Veranstaltungen: Konzer t kommerzieller Sport Ice-Shows sonstige Veranstaltungen 48 03 02 (16 Tage) 01.

Aus der nicht sportlichen Nutzung (eine Konzertveranstaltung) des St. Pauli-Stadions hat die Stadt in 1998 18 500 DM erzielt. Einnahmen aus Veranstaltungen im Volksparkstadion und in der Tennisarena am Rothenbaum werden von der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erzielt. Konkrete Angaben über die anderen Veranstaltungsorte liegen nicht vor bzw. konnten in der Kürze der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

5. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern sind bei der An- und Abfahrt der Zuschauer sowie durch die Veranstaltung selbst zum Teil mit erheblichen Verkehrs- und Lärmbelästigungen für die Anwohner verbunden.
Über die Lärmbelästigung von Anwohnerinnen/Anwohnern bei Veranstaltungen werden von der Polizei keine gesonderten Statistiken geführt.

5. a) Wie beurteilt der Senat die Lärmbelästigung der Anwohner durch Veranstaltungen? (Bitte nach Veranstaltungsort getrennt angeben.)
Für die nachfolgend aufgelisteten Veranstaltungsorte liegen Erkenntnisse vor: Or t Lärmbelästigung der Anwohner / Maßnahmen Trabrennbahn Bahrenfeld Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen orientieren sich an den „Hinweisen zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche“, erstellt vom Länderausschuß für Immissionsschutz. Für die Veranstaltungsor te werden in der Regel als maximal zulässige Beurteilungspegel vor den Fenstern der nächstgelegenen zu schützenden Wohnbevölkerung 70 dB (A) vor den Fenstern (im Freien) festgelegt. Für den Auf- und Abbau (Bühne usw.) werden die Gebietsausweisungen entsprechend den Immissionsrichtwer ten der TA-Lärm festgelegt. 3


Drucksache 16/2146 Or t

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Lärmbelästigung der Anwohner / Maßnahmen

Trabrennbahn Bahrenfeld Das Bezirksamt überwacht die Veranstaltungen gemeinsam mit einem vom Veranstalter bezahlten unabhängigen Sachverständigen. Bei einzelnen Konzerten auftretende Überschreitungen der festgelegten Beurteilungspegel werden durch das Einschreiten des Bezirksamtes unterbunden. Dies und die festgelegten maximalen Endzeiten der Veranstaltungen haben dazu geführt, daß nunmehr kaum Beschwerden zu verzeichnen sind (z. B. Stones-Konzer t: nur eine Beschwerde über Lärm). Derbypark Klein Flottbek Im Derbypark wurden bislang nur klassische bzw. klassikähnliche Konzer te genehmigt. Bei lauteren Veranstaltungen sind Überschreitungen der festgelegten Beurteilungspegel bei der angrenzenden Wohnbevölkerung grundsätzlich nicht auszuschließen. Sie haben in der Vergangenheit aber nicht zu Beschwerden geführt. Volksparkstadion Durch die besondere Situation des Volksparkstadions (Schallschutz durch die Tribünen, relativ weit entfernte Wohnbevölkerung), hat dies in der Vergangenheit nur selten zu Beschwerden geführt. Tennisarena Rothenbaum Die Lärmbelästigung für die Anwohner bezieht sich auf wenige Tage pro Jahr. Für diese unregelmäßigen Belästigungen läßt das Bundes-Immissionsschutzgesetz höhere Grenzwerte zu als bei dauernden Lärmbelästigungen. Jede Eintrittskarte ist verbunden mit einem Kombi-Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.

5. b) Welche Parkmöglichkeiten bestehen in näherer Umgebung der Veranstaltungsorte, und gibt es seitens des Senats Planungen für die Verbesserung der Parkmöglichkeiten? (Bitte einzeln nach den Veranstaltungsorten angeben.)
Siehe Antwort zu 5. c) und d). Der Verkehr wird dem jeweiligen Anlaß entsprechend durch Verkehrslenkungsmaßnahmen der Polizei grundsätzlich über Hauptverkehrsstraßen geführt. Zusätzlich werden bei größeren Anlässen zwischen den entfernteren Parkplätzen und dem Veranstaltungsort Bus-Shuttledienste eingesetzt. Für die Ordnung auf den Parkplätzen hat der Veranstalter zu sorgen. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit werden die Besucherinnen/Besucher auf die Verkehrssituation hingewiesen. Bei Großveranstaltungen nutzen viele Besucherinnen/Besucher zum Parken auch den Straßenrand der umliegenden Straßen. Wegen der Vielzahl von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern, die statistisch nicht gesondert erfaßt werden, ist eine Einzelaufstellung der Ereignisse bzw. der auf den Parkverkehr bezogenen Informationen nicht möglich. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich deshalb exemplarisch auf einige Veranstaltungsorte. Or t Alsterdorfer Sporthalle Parkmöglichkeiten/Maßnahmen An der Sporthalle befinden sich einschließlich eines befestigten Platzes bei der Landespolizeischule maximal 500 Parkplätze, die durch die KRAPAG verwaltet werden. Weiter entfernt kann in der City Nord geparkt werden. Zum Schutze der Anwohnerinnen/Anwohner werden bei jeder Veranstaltung umfangreiche Verkehrsregelungsmaßnahmen (Schranken und Posten) getroffen, um das Wohnquartier von nicht gewünschtem Veranstaltungsverkehr freizuhalten. Die Anbindung an den ÖPNV (U-Bahnund Buslinien) ist als ausreichend anzusehen; es gelten Kombi-Tickets. Freilichtbühne Stadtpark An der Freilichtbühne können nur Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum (maximal 500 Stellplätze) einschließlich City Nord genutzt werden. Die Anbindung an den Bahnhof Alte Wöhr ist als ausreichend anzusehen. Volksparkstadion In der näheren Umgebung des Volksparkstadions existieren einige Großparkplätze mit einer Gesamtkapazität von rund 10 000 Stellplätzen. Horner Rennbahn Zu den Derby-Veranstaltungen wird an den Wochenenden die Rennbahnstraße als Parkplatz eingerichtet. Im übrigen besteht eine gute Anbindung an den ÖPNV. St. Pauli-Stadion Für das St. Pauli-Stadion steht das Heiligengeistfeld als Parkmöglichkeit außerhalb der Domveranstaltungen zur Verfügung. Während der Domveranstaltungen bestehen nur Parkmöglichkeiten in angrenzenden Straßen. Ferner gibt es die Möglichkeit, nahegelegene Parkhäuser zu nutzen. Auch hier werden die Besucherinnen/Besucher aufgrund der guten Anbindung aufgeforder t, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Tennisarena Rothenbaum Bei der Tennisarena ist das Angebot an Parkmöglichkeiten in näherer Umgebung gering. Die Besucherinnen/Besucher sind überwiegend auf die – hier sehr gute – Anbindung des ÖPNV angewiesen. Par kmöglichkeiten: Schulgelände Mittelweg: 180 Stellplätze. Hansastraße/Hallerstraße: 100 Stellplätze. Messegelände mit Shuttle: 900 Stellplätze.

5. c) Mit welchen Maßnahmen wurde bisher der Lärmschutz für Anwohner und mit welchen Maßnahmen die Parkplatzsituation sichergestellt bzw. geregelt, und welche Ergebnisse wurden mit diesen Maßnahmen erzielt?
Siehe Antwort zu 5. a), b) und d). 4


Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

Drucksache 16/2146

5. d) Welche weiteren Anstrengungen sind diesbezüglich konkret vorgesehen?
Siehe Antwort zu 5. b) und c).

5. e) Wie beurteilt der Senat die Anbindung der genannten Veranstaltungsorte an das Straßenverkehrsnetz sowie an den öffentlichen Personennahverkehr, und welche konkreten Planungen gibt es, um die Situation zu verbessern? (Bitte einzeln nach Veranstaltungsor t auflisten.) f) Welche Kosten sind mit der Verbesserung der Verkehrsanbindung sowie des Anwohnerschutzes je Veranstaltungsort verbunden?
Die genannten Veranstaltungsorte befinden sich bis auf die Trabrennbahn Bahrenfeld und Volksparkstadion im unmittelbaren Einzugsbereich von Schnellbahnhaltestellen und Buslinien. Die Trabrennbahn Bahrenfeld ist durch die Buslinien 111, 187 und 188 erschlossen. Das Volksparkstadion ist von den S-Bahn-Haltestellen Stellingen und Eidelstedt zu Fuß zu erreichen. Alle Veranstaltungsorte liegen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen.

6. Der Senat hat sich laut Presseberichten für eine zweckfremde Nutzung der Tennisarena am Rothenbaum ausgesprochen. a) Welche Zusagen gibt es seitens des Senats hinsichtlich einer zweckfremden Benutzung der Tennisarena am Rothenbaum? b) Sind beim Senat schon Anfragen hinsichtlich einer erweiterten Nutzung der Tennisarena eingegangen? Wenn ja, welche? c) Welchen Stellenwert mißt der Senat einer Entscheidung durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel hinsichtlich der zweckfremden Nutzung der Tennisarena zu?
Sowohl der Erbbaurechtsvertrag als auch der B-Plan lassen nur eine Nutzung zu Tenniszwecken zu. Eine andere Nutzung kann nur nach Änderung der Rechtslage genehmigt werden.

7. a) Wird der Senat die Anhandgabefrist bei einer entsprechenden Bitte durch die Firma Deuteron für den Bau der Mehrzweckhalle im Volkspark verlängern?
Der Senat geht davon aus, daß die Firma Deuteron in der eingeräumten Anhandgabefrist ein umsetzungsfähiges Konzept vorlegt.

7. b) Gibt es Alternativplanungen wie z. B. die von Klaus-Peter Jebens in Wandsbek geplante Mehrzweckhalle, die dann vom Senat unterstützt werden? Wenn ja, welche und wie wird die Unterstützung voraussichtlich aussehen?
Es gibt keine Veranlassung, während der Anhandgabefrist für Deuteron alternative Planungen zu unterstützen.

7. c) Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung einer Mehrzweckhalle für Hamburg?
Entsprechende Zeitpläne liegen noch nicht vor.

5