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Wohnungsbebauung in Hamburg

Als pdf: 16/1911 | Wohnungsbebauung in Hamburg (Schriftliche Kleine Anfrage)


BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 16. Wahlperiode

Drucksache

16/1911
29. 12. 98

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 14. 12. 98 und

Antwort des Senats

Betr.: Wohnungsbebauung in Hamburg
In einem Vortrag von Senator Dr. Willfried Maier, gehalten auf einer Sitzung des Zukunftsrates am 4. September 1998 in der Handwerkskammer, spricht dieser von für das Stadtwachstum auf begrenzter Fläche vergleichsweise günstigen Bedingungen für Hamburg. Er berichtet von zur Zeit 25 Flächen in der Größenordnung von 3 bis 100 ha im innerstädtischen Bereich, die zur Weiterentwicklung der Stadt geeignet seien. Diese Voraussetzungen zur Verhinderung weiterer Verkehrsströme und zur Erhöhung des Bruttoinlandsproduktes in Hamburg gilt es sinnvoll zu nutzen. Im Zusammenhang mit der von der Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr geplanten Ausweisung des in südwestlich der Schnellbahnstation Kornweg zwischen der S-Bahn und dem Ohlsdorfer Friedhof liegenden städtischen Geländes für den Wohnungsbau kam es jedoch zu großen Protesten durch die örtliche Bevölkerung. Es wurde bemängelt, daß in einer Zeit, in welcher der Bedarf an neuen Wohnungen weitestgehend gedeckt ist, ein Großprojekt mit mindestens 450 Wohnungen ohne eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und auf Kosten der Fläche der dort befindlichen Kleingartensiedlung realisiert werden sollte. Mittlerweile soll das Gelände der Kleingartensiedlung aus der für die Bebauung geplanten Fläche herausgenommen worden sein und sich die Bebauung auf einen Großteil der Fläche der Anzuchtgärtnerei beschränken. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: 1. Welche Flächen zählen zu den von der Stadtentwicklungsbehörde ermittelten 25 Flächen, die zur innerstädtischen Bebauung geeignet sind? (Aufschlüsselung nach Größe.)
Siehe Anlage.

1. a) Wann und wie sollen diese Flächen bebaut werden?
Der augenblickliche Stand der Nutzungs- und Terminplanung für die Projekte im einzelnen kann innerhalb der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht benannt werden.

2. Wie bewertet der Senat die derzeitige Situation und die Entwicklung auf dem Hamburger Wohnungsmarkt?
Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt in Hamburg ist gekennzeichnet durch ein verbessertes Versorgungsniveau aufgrund der Wohnungsbauleistungen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau der letzten Jahre, ein stabilisiertes, zum Teil auch entspanntes Mietniveau im oberen und in Teilen des mittleren Preissegments sowie einer anhaltenden Nachfrage im unteren und in Teilen des mittleren Preissegments.

3. a) Welche Leerstände, aufgeschlüsselt nach städtischen Wohnungsgesellschaften (SAGA, GWG) und anderen Wohnungsunternehmen, sind dem Senat zur Zeit bekannt?
Eine Erhebung im Sinne des § 10 des Gesetzes zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Bürgerschaftsdrucksachen – außer Senatsvorlagen – sind – gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier – zu beziehen bei: Druckerei Wartenberg & Söhne GmbH, Theodorstraße 41 w, 22761 Hamburg, Telefon 89 97 90 - 0


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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode

3. b) Welche Entwicklung erwartet der Senat hinsichtlich der Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren?
Der Senat geht davon aus, daß es über die modernisierungs- und instandsetzungsbedingte Verursachung hinaus keine maßgeblichen Leerstände geben wird.

4. Der Senatsbeauftragte für den Wohnungsbau erklärte am 26. Juni 1998, daß wegen der optimalen Lagequalität des o. g. Projektes in Klein Borstel eine besonders sorgfältige städtebauliche Entwurfsbearbeitung geboten sei, die Vorbild für andere Maßnahmen sein könne. a) Bei der Planung der Bebauung kommen diverse Flächen in Betracht. Hat der Senat hierüber bereits entschieden? Wenn ja: Auf welcher konkreten Fläche soll die Bebauung stattfinden? Wenn nein: Wann wird der Senat hierüber entscheiden?
Für eine Bebauung kommt eine für Zwecke der Friedhofsgärtnerei nicht mehr benötigte Fläche von ca. 9,3 ha sowie die ca. 4,4 ha große Kleingartenfläche südlich der S-Bahn in Betracht. Ob die Kleingar tenfläche in das Projekt einbezogen wird, ist noch nicht abschließend entschieden.

4. b) Beläuft sich die Anzahl der zu bauenden Wohnungen in Klein Borstel nach wie vor auf mindestens 450 Wohnungen? Wenn ja: Wie stellt sich der Senat die Art und das Maß der Bebauung der jeweils in Frage kommenden Flächen vor? Wenn nein: Wie viele Wohnungen sollen in Klein Borstel in welcher Art und mit welchem Maß der Bebauung errichtet werden?
Die Anzahl der möglichen Wohnungen ist abhängig von der Entscheidung über die bereitzustellenden Flächen. Vorgesehen ist eine Bebauung für Eigentumsmaßnahmen. Ar t und Maß der Bebauung werden im durchzuführenden Bebauungsplanverfahren festgelegt.

4. c) Hält der Senat angesichts sinkenden Bedarfs an Wohnraum derartige Großprojekte für zeitgemäß?
Der Senat hält dieses für Eigentumsobjekte vorgesehene Vorhaben für sinnvoll.

5. Welche infrastrukturellen Maßnahmen (Verkehrsbelastung, Nahversorgung, Schulkapazitäten, Kinder- und Jugendeinrichtungen) müssen nach Ansicht des Senates bei Realisation des Projektes in Klein Borstel getroffen werden?
Dies ist abhängig von Art und Maß der baulichen Nutzung und wird im Bebauungsplanverfahren ermittelt.

6. In welcher Art und Weise und wann gedenkt der Senat dem Wunsch der Bevölkerung nach frühzeitiger Einbindung bei der Planung der Maßnahmen Rechnung zu tragen?
Eine Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung erfolgt über die bezirklichen Gremien sowie über das nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

7. Sieht der Senat die Gefahr, daß durch eine massive Bebauung die Charakteristik des Stadtteils gefährdet wird?
Nein. Die vorgesehene Bebauung unter anderem mit Reihenhäusern stellt keine „massive Bebauung“ dar. Bei der Festsetzung von Art und Maß der zukünftigen baulichen Nutzung wird die Charakteristik des benachbar ten Wohnumfeldes berücksichtigt. Siehe im übrigen die Antworten zu 4. b) und 4. c).

8. Welche Planungen bestehen von seiten des Senates hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Kleingartengeländes? a) Gibt es Überlegungen, die Kleingartenfläche in Zukunft durch Wohnungsbau zu nutzen? Wenn ja: Wann? Wenn nein: Wie gedenkt der Senat den Mitgliedern des Kleingar tenvereins eine rechtliche Absicherung des Bestandes zu gewährleisten?
Siehe zu 4.

9. Wie hoch werden voraussichtlich die Einnahmen für die Hansestadt Hamburg durch die Realisierung des Großprojektes in Klein Borstel sein? a) Wie hoch sind die erwarteten Kosten für die Erschließung des Geländes sowie für infrastrukturelle Maßnahmen?
Aufwand und Einnahmen sind abhängig von Art und Maß der baulichen Nutzung, die im durchzuführenden Bebauungsplanverfahren noch festzulegen ist.

9. b) Wie sehen die Eigentumsverhältnisse der für die Bebauung diskutierten Flächen aus?
Die Fläche der Friedhofsgärtnerei ist im Eigentum der Anstalt „Hamburger Friedhöfe“, das Kleingartengelände steht im Eigentum der Stadt. 2


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9. c) Welche rechtlichen, steuerlichen und daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen ergeben sich bei der Übertragung der Flächen an die Stadt zur Weiterverwendung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Körperschaftsteuern sowohl dem Bund als auch dem Land zukommen?
Soweit die „Hamburger Friedhöfe“ Anstalt des öffentlichen Rechts Grundstücksflächen nicht mehr benötigt, hat die Freie und Hansestadt Hamburg ein Rückerwerbsrecht zum Verkehrswert der vorhandenen Nutzung. Zu den steuerlichen Folgen einer möglichen Rückübertragung vom Unternehmen auf die Stadt können zur Wahrung des Steuergeheimnisses Auskünfte nicht erteilt werden.

Anlage

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 16. Wahlperiode Anlage zur Antwort des Senats

Von der Stadtentwicklungsbehörde als geeignet benannte Flächen für innerstädtische Entwicklungsmaßnahmen
Standor t Hafencity Lettow-Vorbeck-Kaserne Harkor tstraße Scharbeutzer Straße Bahnhof Langenfelde Sieker Landstraße Rübenkamp Behringstraße Schlachthofstraße Harburg Huckepack-Bahnhof Rothenburgsort Kaltenkircher Platz Heimfelder Straße Hellbrookstraße Heidberg Schellerdamm Rissen Suurheid Falkenried Elbchaussee Osdorfer Landstraße Am Husarendenkmal Wüstland Lagerstraße Ochsenzoll Kellerbleek Schützenstraße Flächenar t freiwerdende Bahn- und Hafenanlagen freiwerdende Kaserne freiwerdende Bahnflächen freiwerdende Kaserne freiwerdende Bahnflächen freiwerdende Kaserne freiwerdende Krankenhausfläche Industriebrache aufgegebenes Bahnausbesserungswerk freiwerdende Bahnflächen freiwerdende Postfläche freiwerdende Kaserne freiwerdende Bahnflächen freiwerdende Katastrophenschutzfläche aufgegebene Gleisanlagen freiwerdende Katastrophenschutzfläche freiwerdende HHA-Flächen freiwerdende Brauereifläche freiwerdende Bundeseinrichtung freiwerdende Polizeieinrichtung freiwerdende Bundeseinrichtung aufgegebene Bahnflächen freiwerdende Bahnflächen freiwerdende Bahnflächen in Lokstedt freiwerdende Industrieanlagen ca. ha 100 30 30 25 20 15 15 14 10 10 8 8 8 8 6 6 5 5 4 4 3 3 3 3 3

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