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Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen/ Abbau von Verkehrsschildern

22.05.2006

Sehr geehrter Herr Hesse,

heute las ich in der Welt Ihr Zitat: "Wir müssen alles tun, damit unsere Kinder einen sicheren Schulweg haben!"
In dem Zusammenhang setzen Sie sich zu meinem Erstaunen ausgerechnet für den Erhalt von Zebrastreifen in Tempo30-Zonen und vor Schulen ein. Als Vater von drei inzwischen fast erwachsenen Kindern und als langjähriger Elternvertreter habe ich mich mit Fragen der Schulwegsicherheit befasst und weiß schon als Laie, dass Zebrastreifen ebenso wenig in Tempo30-Zonen gehören wie z.B. Autobahnhinweise. Die zahllosen Zebrastreifen in Tempo30-Zonen als Symbol rot-grüner verkehrspolitischer Beglückung verwirren den Autofahrer genauso wie der im Bundesvergleich einzigartige Hamburger Schilderwald, lenken ihn ab und verleiten ihn, zu schnell zu fahren. Deshalb möchte ich Sie fragen, warum Sie und die CDU ebenso wie die früheren Regierungsparteien glauben, dass als "entbehrlich" eingestufte Zebrastreifen der Sicherheit unserer Kinder dienen können und warum Sie sich als Verkehrspolitiker nicht für den Abbau des Schilderwaldes auch in Tempo30-Zonen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse antwortete am 31.05.2006

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für die Anfragen an Bernd Reinert und mich. In der Tat war ich eine Woche nicht in Deutschland und konnte Ihnen daher noch nicht antworten.
Ich freue mich aber sehr, dass Sie sich ebenso wie die CDU intensiv mit dem Thema Verkehrssicherheit vor Schulen beschäftigen.

In Hamburg wurden bisher aus Verkehrssicherheitsgründen im Interesse und zum Schutz des Fußgängerverkehrs in Tempo 30-Zonen keine Fußgängerüberwege eingerichtet und noch vorhandene ggf. auch beseitigt. Von diesem im Grundsatz richtigen Ansatz gab es auch keine Ausnahmen. In den letzten Jahren sind an alle Parteien immer wieder Wünsche herangetragen worden, von dieser Regel auch Ausnahmen zuzulassen. Verkehrliche Einrichtungen und Vorkehrungen müssen aus meiner Sicht aber immer auf die jeweils gegebene Verkehrs- und Sicherheitssituation zugeschnitten sein.

Die CDU Bürgerschaftsfraktion hat sich daher nach eingehender Beratung dafür entschieden im Einzelfall auch Ausnahmen von der Regel zuzulassen. Hierbei geht es allerdings nicht um den grundsätzlichen Erhalt von Zebrastreifen in Tempo 30-Zonen und vor Schulen. Die von Ihnen als "entbehrlich" eingestuften Zebrastreifen werden durch unsere Initiative nicht geschützt.

Wir setzen zudem auch auf den Abbau unnötiger Verkehrschilder und sind für Hinweise sehr dankbar. Der "Schilderwald" wird von uns nicht geschützt, sondern bekämpft. Hierzu gab es bereits eine parlamentarische Initiative von mir (Drucksache 18/3461), die ich Ihnen im Anhang zur Kenntnis gebe. Die Sicherheit der Fußgänger/Kinder im Hamburger Straßenverkehr ist uns ein besonderes Anliegen, deswegen sind wir auch dankbar für Hinweise, wo Fußgängerüberwege in einem schlechten und nicht mehr zu verantwortendem Zustand sind.

Zur Klarstellung hier nun der entsprechende Antrag (Drucksache 18/4342), der heute in der Bürgerschaft beschlossen werden soll sowie die dazugehörige Pressemitteilung und der Antrag "Straßenmarkierung gegen den Schilderwald".

A N T R A G

der Abg. Klaus-Peter Hesse, Hans-Detlef Roock, Dr. Natalie Hochheim, Henning Finck, Dr. Diethelm Stehr (CDU) und Fraktion

Betr.: Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen

Fußgängerüberwege werden vornehmlich in Tempo 50 Straßen eingerichtet, die dem Vorbehalts- und Hauptverkehrsstraßennetz angehören. So werden Fußgängerüberwege dort angelegt, wo das Verkehrsaufkommen dies erfordert und eine Bündelung des Fußgängerverkehrs gegeben ist. In Tempo 30-Zonen dagegen werden keine Fußgängerüberwege eingerichtet bzw. noch vorhandene Fußgängerüberwege beseitigt. Als Begründung wird aufgeführt, dass durch häufige Lücken im Fahrverkehr die Straße an beliebiger Stelle gefahrlos überquert werden kann. In Tempo 30-Zonen befinden sich jedoch häufig Schulen und Kindergärten. Das bedeutet, dass hier ebenfalls eine Bündelung des Fußgängerverkehrs vorliegt und vor allem Kleinkinder betroffen sind.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 10. November 2005 die Empfehlung des
Eingabeausschusses, eine Petition des Elternrates der Albert-Schweitzer-Schule dem Senat zur Berücksichtigung zu überweisen, einstimmig angenommen, welche für den Schluchtweg in Klein-Borstel die Beibehaltung eines Zebrastreifens fordert, obwohl dies gegen die bestehen rechtlichen Vorgaben verstößt.


Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,

die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit in Ausnahmefällen auch in Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege eingerichtet bzw. beibehaltet werden können.



P R E S S E M I T T E I L U N G

Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen können sinnvoll sein

In Tempo-30-Zonen werden Fußgängerüberwege gemäß den bundesweit geltenden
Richtlinien bislang als entbehrlich eingestuft, weil das Verkehrsaufkommen als zu gering eingestuft wird und keine Bündelung des Fußgängerverkehrs gegeben ist. Doch insbesondere vor Schulen und Kindergärten trifft diese Einschätzung nicht zu. Daher fordert die Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion nunmehr, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit in Ausnahmefällen auch in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege eingerichtet beziehungsweise beibehalten werden können.
Klaus-Peter Hesse: "Wir müssen alles tun, damit unsere Kinder einen sicheren Schulweg haben! Deshalb hat die Hamburgische Bürgerschaft am 10. November 2005 eine Petition des Elternrats der Albert-Schweitzer-Schule in Klein Borstel, die die Beibehaltung eines Zebrastreifens fordert, dem Senat zur Berücksichtigung überwiesen. Und deshalb fordert die CDU-Fraktion jetzt auch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und Beibehaltung von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen. Die CDU unterstützt jede Maßnahme, die zu mehr Verkehrssicherheit führt. Es gibt eben Ausnahmen, die sinnvoll sind und deshalb am bestehenden Recht nicht scheitern sollten. Viele Kommunalpolitiker in ihren Regionalausschüssen sind bisher am bestehenden Recht gescheitert. Damit ist jetzt Schluss!"


A N T R A G

der Abg. Klaus-Peter Hesse, Hans-Detlef Roock, Dr. Natalie Hochheim, Henning Finck, Dr. Diethelm Stehr (CDU) und Fraktion

Betr.: Straßenmarkierungen gegen den Schilderwald

Über 20 Millionen Verkehrsschilder stehen entlang deutscher Straßen, im Durchschnitt alle 28 Meter eines. Eine kürzlich europaweit durchgeführte Befragung des ADAC hat ergeben, dass dies für 75% der deutschen Autofahrer zu viel ist. Sie bemängeln dabei die schlechte Übersichtlichkeit aufgrund der Vielzahl an Verkehrszeichen sowie die Tatsache, dass sich Verkehrszeichen häufig widersprechen oder gar mit Informationen überfrachtet sind.
Auf den Straßen der Freien und Hansestadt Hamburg stehen ca. 220.000 Verkehrsschilder, von denen nach Ansicht des ADAC ungefähr 20% als überflüssig zu betrachten sind. Zumindest im Bereich der Parkverbotszonen sind Alternativen denkbar. Mit farbigen Straßenmarkierungen und Piktogrammen könnten, wie in einigen Nachbarländern üblich, Verbotszonen gekennzeichnet werden. In den §§ 39 ff. der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung ist die Frage der Verkehrszeichen abschließend geregelt - soweit Markierungen dort nicht genannt sind, sind sie derzeit unzulässig. In München hat sich ein Versuch mit Straßenmarkierungen bereits bewährt. Da die Hinweise bislang allerdings keine rechtliche Wirkung haben, sondern lediglich als Appell an die Verkehrsteilnehmer dienen, müssen die alten Verbotsschilder zunächst stehen bleiben.


Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,

1. im Wege einer Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass künftig Verkehrsschilder durch Straßenmarkierungen ersetzt werden können.
2. sich im Rahmen einer bundeseinheitlichen Regelung als Testbundesland zur Durchführung eines Modellversuchs zur Verfügung zu stellen, in welchem zu klären ist, inwieweit Straßenmarkierungen Schilder ersetzen können.


Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hesse