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Wahlplakate Bürgerschaftswahl 2008/Veranstaltungsplakate der Bürgerschaftsabgeordneten

13.07.2007

Sehr geerter Herr Hesse,

mir ist eines Ihrer Wahlplakate für die Bürgerschaftswahl 2008 aufgefallen. Mit welchen Argumenten begründen Sie ein so frühes aufstellen von Wahlplakaten, wo der zuständige Wahlkreisleiter noch nichteinmal die einzelnen Kandidaten offiziel ernannt hat, geschweige denn es gesetzlich sogar verboten ist. Stehen Sie, oder die Hamburger CDU, über dem Gesetz?

Klaus-Peter Hesse antwortete am 04.08.2007

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei den von mir aufgestellten Plakaten handelt es sich nicht um Wahlplakate für die Bürgerschaftswahl 2008, sondern um Veranstaltungsplakate des örtlichen Bürgerschaftsabgeordneten. Ich halte es für richtig und wichtig, dass Bürgerschaftsabgeordnete sich auch zwischen den Wahlkämpfen den Fragen der Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig stellen. Deswegen habe ich neben meinem Bürgerbüro im Erdkampsweg 53 auch entsprechende Websites (www.mdhb.de oder www.cdu-politiker.de) und eben plakatierte Veranstaltungen.

Die CDU hat mich am 21. März 2007 in einem demokratischen Verfahren als Spitzenkandidat für den Wahlkreis 10 (Langenhorn, Fuhlsbüttel, Ohlsdorf, Alsterdorf, Groß Borstel) aufgestellt. Ich bin also schon benannter Kandidat. Ein gesetzliches Verbot zur Werbung mit Plakaten gibt es nicht und eine Ernennung durch einen "Wahlkreisleiter" ist auch nicht notwendig.

Sie werden jetzt sicherlich verstehen, dass mein plakatiertes Gesprächsangebot an die Bürgerinnen und Bürger nicht verboten ist und sogar wünschenswert sein sollte. Ich stehe Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß