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Räumen von Radwegen bei Schnee, Eis und Glätte

09.01.2010

Sehr geehrter Herr Hesse,

laut Strassenverkehrsordnung haben Radfahrer die Fahrbahn zu benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Aber wie kann es sein, dass zur Zeit die Radfahrer gezwungen werden, sich morgens und abends im Dunkeln in den Berufsverkehr auf den Hauptstrassen einzuordnen und im Sommer würden sie genau dafür bestraft werden, weil es als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird? Und das nur, weil es die Stadt Hamburg sich auch in diesem Winter nicht nehmen lässt, eine ausgeprägte Radfahrerfeindlichkeit zu demonstrieren und auf eine Räumung der Radwege großzügig verzichtet.

Entgegen der Beteuerung der zuständigen Behörden und Politiker wird in Hamburg nicht das Radfahren gefördert, sondern das schlechte Verhältnis der Radfahrer zu den zuständigen Behörden und den Politikern dieser Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse antwortete am 16.01.2010

Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrter Herr ,

da Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch den gleichen Themenbereich ansprechen, erlaube ich mir, Ihnen gemeinsam zu antworten.

Die Stadtreinigung sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten sechs Wochen großartig gearbeitet. Angesichts der diesjährigen winterlichen Verhältnisse mit viel Schnee und Eisglätte in ganz Deutschland, die eher als Ausnahmeerscheinung zu betrachten sind, musste - meiner Recherche zu Folge - in Hamburg wie auch anderswo in der gesamten Bundesrepublik entschieden werden, von der Aufnahme eines regelmäßigen Räumdienstes der Fahrradwege abzusehen.
Einen Großteil des Winterdienstes wird ohnehin im Rahmen von jährlichen Ausschreibungen an Fremdfirmen vergeben, um größtmöglich für den Einsatz gewappnet zu sein.
Nach Auskunft der Hamburger Stadtreinigung fallen auf Grund der Einsatzbereitschaft die Kosten für den Winterdienst in jedem Fall an - unabhängig von der tatsächlichen Witterung. Eine Ausnahme gibt es bei den Kosten für das Streugut und für die Entsorgung. Laut Stadtreinigung betragen die Kosten für den Winterdienst auf Radwegen ( inkludiert Schneeräumung und Abstreuen bei Eisglätte) pro lfd. Meter EUR 2,86 (bei einer Streubreite von 1,50 m).

Hamburg ist nicht feindlich gegenüber Radfahrern. Nur in diesem Jahr gibt es eine Ausnahmesituation für alle Verkehrsteilnehmenden. Die StVO ist eindeutig. Dort wo es möglich ist und die Witterungslage es zulässt (ein geräumter und sicher zu befahrender Radweg) ist ein Fahrradweg auch zu nützen. Sollte kein Fahrradweg vorhanden sein oder die Witterungsbedingungen es nicht zu lassen, den Fahrradweg zu nützen, so sind sie zum Fortkommen auf dem Fahrrad darauf angewiesen, die Straße zu befahren.
Für Fahrradfahren eigens angelegte Radstreifen auf den Straßen sind dann sinnvoll, wenn sie die Verkehrssicherheit sowohl für den Fahrradfahrer selbst, aber auch für den motorisierten Fahrzeuglenker nicht beeinträchtigen. Dass Autofahrer sie mit "hupen und abdrängen" belehren wollen, ist natürlich nicht richtig und hat mit gegenseitigem Verständnis im Straßenverkehr nichts zu tun. Ebenso ist das Parken von Kraftwagen auf Fahrradwegen nicht akzeptabel. Gemäß der Hamburger Radverkehrsstrategie sollen solche Vorfälle stärker geahndet werden. Sie selbst haben immer die Möglichkeit, solche Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

Für Ihre Fragen bedanke ich mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse MdHB