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Geschwindigkeitskontrollen

16.09.2005

Lieber Herr Hesse,

in Ihrer Antwort auf eine Frage von Herrn Dr. Rainer Lieske sagen Sie, dass Sie Geschwindigkeitskontrollen unter gewissen Umständen (z.B. während der Legislatur von Rot-Grün in HH) für Abzocke halten. Mit "Abzocke" ist wohl gemeint, dass dort kontrolliert wird, wo die meisten Verstöße zu erwarten sind mit dem Motiv möglichst hohe Einnahmen durch Bußgelder zu erzielen. Diese Unterstellung eines Profitdenkens lässt sich natürlich nicht entkräften, da Kontrollen hoffentlich immer so geplant werden, dass sie effizient sind.
Was mich immer wieder wundert, ist die offensichtliche Auffassung der Verkehrsteilnehmer, dass man sich nur dort an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten habe, wo man die Maßnahmen für sinnvoll erachtet. Anders kann ich mir die Empörung nicht erklären, die in manchen Leuten aufkommt, wenn sie geblitzt worden sind und für ihre Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zahlen sollen.
Mich würde Ihre Meinung in dieser Sache interessieren. Wenn Sie den Begriff Abzocke benutzen, gehen Sie dann davon aus, dass manche Tempokontrollen gerechtfertigt sind und manche nicht? Heißt dass dann nicht auch, dass man eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit tolerieren kann und damit die Straßenverkehrsordung als individuelle Auslegungssache ansieht. Wie soll man dann irgendwelche Kontrollen rechtfertigen ohne über deren Verhältnismäßigkeit zu diskutieren?

Ich frage mich häufig, ob ich den zu naiv und idealistisch bin, wenn ich mich an Tempolimits halte, während ich reihenweise überholt werde. Das gilt für den Stadtverkehr und die Autobahn gleichenteils.

Was raten Sie mir? Soll ich das nicht so eng sehen, oder würden sie den Schnellfahrern sagen, dass sie sich nicht beschweren sollen, wenn sie mal nachts auf der Kieler Straße mit 65 km/h geblitzt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse antwortete am 16.12.2005

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Selbstverständlich begrüße und fordere ich es, dass sich Verkehrsteilnehmer sowohl im Stadtverkehr wie auch auf der Autobahn an Tempolimits halten. Die Politik der CDU ist es, eine flächendeckende Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs durch die Polizei zu gewährleisten. Hierbei sollten aus unserer Sicht jedoch Schwerpunkte gesetzt werden.

Mobile Geschwindigkeitskontrollen finden nach Auskunft des Senates in erster Linie an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken und zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen statt. Daneben werden Geschwindigkeitsmessungen in geringerem Umfang auch an Stellen vorgenommen, an denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich überschritten wird. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken erforderlich ist. Dies wird grundsätzlich von der CDU unterstützt, denn hier werden schwächere Verkehrsteilnehmer geschützt. Beim Einsatz der vorhandenen Ressourcen der Polizei ist aus Sicht der CDU daher die Kontrolle an anderen Straßen nachrangig zu beurteilen. Nicht desto trotz müssen und sollen Autofahrer damit rechnen, im gesamten Hamburger Stadtgebiet kontrolliert zu werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hesse