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Geschwindigkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten (Billhorner Brückenstraße)

11.08.2005

Sehr geehrter Herr Hesse,

Ihre Mail habe ich gelesen.
Erwartungsgemäß haben Sie meine Fragen mit vermutlich als Textbausteine vorliegenden Allgemeinplätzen nicht beantwortet.
Unter zivilisierten Menschen gebietet es die Höflichkeit, auf konkrete Fragen auch detailliert einzugehen und sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, will man nicht den Eindruck der Inkompetenz hinterlassen.
Ich stelle meine Fragen daher noch mal unter Bezugnahme auf die Daten meines ersten Schreibens und erwarte nunmehr klare Antworten:
1. Wieso handelt es sich auf den Neuen Elbbrücken mit 1 Unfall auf 320.000 Fahrzeuge um einen Unfallschwerpunkt?
2. In den drei Jahren vor der Errichtung der festinstallierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) gab es insgesamt 300 Unfälle. Wieviel sind es in den drei Jahren danach, bei identischer statistischer Erhebung?
3. Wie viele tödliche Unfälle gab es vorher und nachher?
4. Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es vorher und nachher?

Sie sagen im 2. Absatz Ihres Schreibens, daß
"Bereits bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h sinkt die Überlebenschance eines Fußgängers bei einem Zusammenstoß auf 0 %. Ähnliches gilt aber auch bei 30 km/h"
Folglich ist es egal, ob man 80 km/h oder 30 km/h fährt.
Ihre Antwort hat aber überhaupt nichts mit der Situation auf den Neuen Elbbrücken zu tun, denn dort sind 60 km/h vorgeschrieben und Fußgänger gibt es auch keine.
Somit ist Ihre Argumentation in diesen Punkten hinfällig.


Im 4. Absatz Ihres Schreibens steht, wann es aus Ihrer Meinung nach sinnvoll erscheint, festinstallierte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) und mobile Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen und Sie behaupten "Diese Anlagen machen dort Sinn, wo man durch eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken beiträgt."
Sie konnten aber bisher weder begründen, daß es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt, noch ob und wieviel und welche Personenschäden es gab, wobei ja Unfälle mit Fußgängern mangels deren Vorhandensein, ausscheiden.

Im 6. Absatz Ihres Schreibens steht "Die CDU wird weiterhin in Hamburg auch Maßnahmen ergreifen, um den Verkehr flüssiger zu machen. Der "Grüne Pfeil", Tempo 60 auf mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen, punktuelle Ausbauten von Kreuzungen und verkehrsabhängige Ampelschaltungen sind deshalb auch wichtige Elemente unserer Verkehrspolitik."

Deshalb frage ich Sie, ob die "Grünen Pfeile", die zweifelsohne den Verkehr flüssiger gemacht haben, vermehrt, gleichgeblieben oder verringert worden sind.

Im 7. Absatz Ihres Schreibens behaupten Sie "Geldeinnahme ist für mich und den Senat kein Grund für Geschwindigkeitsüberwachung! " Solange Sie den Bürgern nicht mit Fakten nachweisen können, ob es sich wirklich um einen Unfallschwerpunkt handelt, wirken Sie unglaubwürdig und die dem Bürger Bequemerweise unterstellte Politikverdrossenheit nimmt zu, wobei es sich in Wahrheit jedoch um PolitiERverdrossenheit handelt, denn der Bürger ist tatsächlich politischer denn je. Ihre Mail und die daraus ersichtliche Mißachtung der Fragen eines Lästlings tragen weiter dazu bei.

"Ich beschäftige mich mittlerweile seit 8 Jahren in der Bürgerschaft und im Verkehrsausschuß mit der Verkehrspolitik" Normalerweise reicht diese Zeit um ein oder zwei Hochschulstudiengänge erfolgreich abzuschließen - es sei denn, es handelt sich wirklich nur um eine "Beschäftigung", was ich jedoch ausdrücklich nicht unterstellen möchte - so daß man eine qualifizierte Auskunft erwarten können sollte.

Jeder vernünftige Autofahrer hat Verständnis für Geschwindigkeitskontrollen an Verkehrsschwerpunkten, Seniorenwohnnlagen, Schulen, Kindergärten, was auch aus den Leserbriefen im Hamburger Abendblatt v. Dienstag, dem 9. August 2005, auf Seite 16 zu entnehmen ist, deren Lektüre meine Empfehlung an Sie ist.

In immer noch gespannter Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Hesse antwortete am 17.12.2005

Sehr geehrter Herr ,

unter zivilisierten Menschen gebietet es die Höflichkeit, nicht mit Unterstellungen und Beleidigungen Informationen abzufordern. Ich werde daher mit Ihnen auch nicht weiter kommunizieren.

Hinsichtlich der GÜA an den Elbbrücken hat mir die Behörde für Inneres (BfI) folgende Informationen mitgeteilt, die ich Ihnen hier abschließend zur Kenntnis gebe und die mich in meiner Auffassung zur Geschwindigkeitsüberwachung in Hamburg, insbesondere an den Elbbrücken, bestätigt.

Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) Neue Elbbrücke / Fahrtrichtung Innenstadt wurde im Dezember 2001 in Betrieb genommen, weil sich dort in den Jahren von 1997 - 2000 überdurchschnittlich viele Verkehrsunfälle ereigneten. Diese Unfälle, bei denen auch Personenschäden entstanden, ereigneten sich vor allem durch zu hohe Geschwindigkeit, nicht angepasster Abstand zum Vorausfahrenden und durch Fehler beim Fahrstreifenwechsel.

Es handelt sich um einen ca. 700 m langen Bereich mit vier Fahrstreifen für die Fahrtrichtung Innenstadt. Die Fahrzeuge kommen von einer BAB, die direkt in einen stark frequentierten, innerstädtischen Bereich führen. Unmittelbar hinter der Elbbrücke teilt sich die Verkehrsführung in zwei Hauptverkehrsstraßen mit unterschiedlichen Fahrtrichtungen auf. Dadurch muss sich der von der Autobahn (BAB) kommende Fahrzeugverkehr auf dem genannten Teilstück sortieren. Regelmäßig kommt es zeitgleich zu Fahrstreifenwechseln von "ganz rechts nach ganz links" und umgekehrt. Aus diesem Grund war die Einrichtung der GÜA dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen, indem die geschwindigkeitsrelevanten Unfallursachen (inklusive viel zu geringem Abstand) reduziert werden sowie die vom Übergang der BAB ins innerstädtische Straßennetz gefahrenen Geschwindigkeiten angeglichen werden und das allgemeine Geschwindigkeitsniveau gedämpft wird.
Bewertung der Situation an den Elbbrücken:

1. Verkehrsunfallentwicklung

Nach der Errichtung der fest installierten Geschwindigkeitsüberwachung (GÜA) ist ein tendenzieller Rückgang der gesamten Verkehrsunfälle zu erkennen. In Fahrtrichtung Amsinckstraße/Heidenkampsweg sind die Verkehrsunfälle seitdem um ca. ein Drittel zurückgegangen. Bei den Verunglücktenzahlen ist mit Ausnahme des Jahres 2004 ein Rückgang zu erkennen. Auch das Geschwindigkeitsniveau und die Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldbereich haben sich seitdem deutlich reduziert. Das sind deutliche Anzeichen für die Wirksamkeit der stationären GÜA.

2. Sonstige Wirkung:

Ein stationärer GÜA-Standort hat auch immer eine generalpräventive Wirkung. Im Falle der GÜA Neue Elbbrücke besteht er darin, dass das Geschwindigkeitsniveau auf der Neuen Elbbrücke, eine der wichtigsten Hauptverkehrsadern Hamburgs, ausgangs der BAB gesenkt und der Verkehrsfluss hierdurch verstetigt wird (geringere Differenzgeschwindigkeiten). Dadurch werden sowohl die Einfahrten des Wirtschaftsverkehrs – hoher LKW-Anteil – aus dem Industriebgebiet Peute/Veddel auf die Neue Elbbrücke als auch der Sortierungsprozess für die Knoten Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm und Billhorner Brückenstraße/Amsinckstraße/Heidenkampsweg/Billstraße verbessert (Minderung von Konfliktpotential und Unfallrisiken).

Jeder verhinderte Unfall ist auch eine Reduzierung der Stauzeiten. Die stationäre GÜA als Verkehrssicherheitsmaßnahme dient somit auch der Verbesserung des Verkehrsflusses.

Durch den gleichmäßig auf Tempo 60 gedämpften Zufluss der Fahrzeuge ins innerstädtische Verkehrsnetz kann auch die Koordinierung durch die "Grünen Welle" in den 60 km/h-Strecken Amsinckstraße und Heidenkampsweg verkehrsgerecht genutzt werden.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die stationäre GÜA an den Elbbrücken weiterhin erforderlich ist!


Hochachtungsvoll
Klaus-Peter Hesse